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Kündigungsfrist als Minister

LanaLuthor - 39
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2009
203 Beiträge

Geschrieben am: 03.03.2011 um 19:07 Uhr

Ich hab mal im Zuge des Rücktritts von Karl-Theodor zu Guttenberg mal eine Frage: Warum hat er als Angestellter des Bundes ( in dem Fall als Verteidigungsminister) keine Kündigungsfrist? Würd mich mal interessieren.

Carpe diem :-)

Famehure - 35
Experte (offline)

Dabei seit 09.2010
1158 Beiträge

Geschrieben am: 03.03.2011 um 19:09 Uhr

Wahrscheinlich wegen großem öffentlichen Interesse.

... und zum Schluss möchte ich noch alle kennen, die mich grüßen.

teacher-1
Champion (offline)

Dabei seit 02.2007
5594 Beiträge
Geschrieben am: 03.03.2011 um 19:17 Uhr
Zuletzt editiert am: 03.03.2011 um 19:18 Uhr

Zitat von LanaLuthor:

Ich hab mal im Zuge des Rücktritts von Karl-Theodor zu Guttenberg mal eine Frage: Warum hat er als Angestellter des Bundes ( in dem Fall als Verteidigungsminister) keine Kündigungsfrist? Würd mich mal interessieren.


Das ist meines Erachtens schnell beantwortet. Er ist nicht gekündigt worden, sondern er hat freiwillig und nach eigenem Entschluss sein Amt aufgegeben. Er bleibt solange geschäftsführend im Amt, bis ein neuer Minister ernannt wird. Dass dies so schnell geschenen ist, das hat er Frau Merkel zu verdanken.
piepmax - 37
Profi (offline)

Dabei seit 04.2006
794 Beiträge
Geschrieben am: 03.03.2011 um 19:22 Uhr

Zitat von LanaLuthor:

Ich hab mal im Zuge des Rücktritts von Karl-Theodor zu Guttenberg mal eine Frage: Warum hat er als Angestellter des Bundes ( in dem Fall als Verteidigungsminister) keine Kündigungsfrist? Würd mich mal interessieren.

Ich vermute nicht dass er als Bundesminister "Angestellter des Bundes" ist.
Details hierzu dürften sich aus dem Grundgesetz ergeben.

Die Feder ist mächtiger als das Schwert - Die Ignoranz gefährlicher als das Messer.

LanaLuthor - 39
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2009
203 Beiträge

Geschrieben am: 03.03.2011 um 19:22 Uhr

Aha, Aber als Angestellter hat man doch auch eine Kündigungsfrist, selbst wenn ein Nachfolger schon in den Startlächern steht und vor allem der neue Minister muss doch erst vom alten eingearbeitet werden, oder nicht?

Carpe diem :-)

ZER0-CooL - 35
Champion (offline)

Dabei seit 09.2004
4459 Beiträge

Geschrieben am: 03.03.2011 um 19:24 Uhr

Zitat von LanaLuthor:

Aha, Aber als Angestellter hat man doch auch eine Kündigungsfrist, selbst wenn ein Nachfolger schon in den Startlächern steht und vor allem der neue Minister muss doch erst vom alten eingearbeitet werden, oder nicht?

Wieso Kündigungsfrist? Er wurde doch nicht gekündigt.

Dafür gibt es genug Menschen. ;-)
piepmax - 37
Profi (offline)

Dabei seit 04.2006
794 Beiträge
Geschrieben am: 03.03.2011 um 19:25 Uhr

Zitat von LanaLuthor:

Aha, Aber als Angestellter hat man doch auch eine Kündigungsfrist, selbst wenn ein Nachfolger schon in den Startlächern steht und vor allem der neue Minister muss doch erst vom alten eingearbeitet werden, oder nicht?

Ich glaube dass das anders funktioniert als du dir das vorstellst ;-)

Die Feder ist mächtiger als das Schwert - Die Ignoranz gefährlicher als das Messer.

alien2000
Experte (offline)

Dabei seit 04.2006
1275 Beiträge

Geschrieben am: 03.03.2011 um 19:27 Uhr

Zitat von LanaLuthor:

Ich hab mal im Zuge des Rücktritts von Karl-Theodor zu Guttenberg mal eine Frage: Warum hat er als Angestellter des Bundes ( in dem Fall als Verteidigungsminister) keine Kündigungsfrist? Würd mich mal interessieren.

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Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 03.03.2011 um 21:25 Uhr

Zitat von LanaLuthor:

Aha, Aber als Angestellter hat man doch auch eine Kündigungsfrist, selbst wenn ein Nachfolger schon in den Startlächern steht und vor allem der neue Minister muss doch erst vom alten eingearbeitet werden, oder nicht?


Ein Angestellter ist meist ein Arbeitnehmer im privaten Unternehmer. Hier gelten schon mal ganz andere Regeln, als für Personen, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind. Für Parlamentarier bzw. Minister, ergeben sich spezielle Regeln aus dem Grundgesetz. Unsere Verfassung steht dabei über jeder anderen arbeitsrechtlichen Vorschrift.
alien2000 hat dir den passenden Link dazu ja bereits geposted.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

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