Geschrieben am: 12.02.2011 um 21:18 Uhr
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Zitat von DjKoma: Ich stell mir die Szene lustig vor...
"Allgemeine Verkehrskontrolle... sie sind nüchtern, der Reifendruck passt, der Verbandskasten ist neu .... aber Ihre Lackierung verstößt gegen Uhrheberrechte".
[...]
Eigentlich nur mal wieder ein Beweis dafür, dass unser Uhrheberrecht überholt ist und es dringend einer Nachbesserung bedarf. [...].
Nur, um hier mal etwas mehr Klarheit zu bringen: Im Urheberrecht (ohne das "h", es hat nichts mit der Uhr zu tun) geht es primär um zivilrechtliche Ansprüche. Sprich: Ein Privatmensch oder eine Firma, die eben das Urheberrecht für eine bestimmte "Sache" besitzt, klagt auf Schadensersatz oder dergleichen.
Die Polizei wird erst in Ausnahmefällen tätig, nicht generell, sondern erst, wenn es sich um eine Straftat handelt. Bei einer Verkehrskontrolle geht es aber nur um die Verkehrssicherheit, nicht um verletzte Rechte von Menschen.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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