Du bist nicht eingeloggt.

Login

Pass

Registrieren

Community
Szene & News
Locations
Impressum

Forum / Politik und Wirtschaft

Rechtsfrage

<<< zurück   -1- -2-  
DjKoma - 40
Experte (offline)

Dabei seit 01.2006
1906 Beiträge

Geschrieben am: 11.02.2011 um 09:06 Uhr

Zitat von Biebe_666:

Zitat von ---Tobi:

Das ist definitiv urheberrechtlich geschützt! (keine CC-Lizenz zum Beispiel)

=> Verboten! Und ich habe die letzten Wochen zu diesem Thema eine Vorlesung gehabt und bin mir 100%-ig sicher.

// es gilt natürlich: wo kein Kläger, da kein Richter ... aber illegal ist es trotzdem

Ich glaube kaum dass es bei sowas nen Kläger gibt. Ich selbst bin Jahrlang mit nem "inoffiziellen" großen Autoaufkleberlogo rumgefahren, das juckt doch kein Schwein.

Ich denke auch nicht, dass es groß jemand interessieren würde.
Aber wenn wir der Frage hier schon mal nachgehen. Wie wäe es, wenn es kein Aufkleber sondern eine Lackierung sein soll, die kann man wohl kaum im Fanshop zum mitnehmen kaufen. Rechtlich müsste man den Rechteinhaber wahrscheinlich anschreiben und um Genehmigung fragen.
Ich stell mir die Szene lustig vor...
"Allgemeine Verkehrskontrolle... sie sind nüchtern, der Reifendruck passt, der Verbandskasten ist neu .... aber Ihre Lackierung verstößt gegen Uhrheberrechte".

Prinzipiell sind auch Fanarts auf Autos z.B. der Opel-Blitz oder das VW-Logo auf der Motorhaube problematisch.

Eigentlich nur mal wieder ein Beweis dafür, dass unser Uhrheberrecht überholt ist und es dringend einer Nachbesserung bedarf. Vermutlich hat JEDER schon einmal in irgendeinem mehr oder minder schweren Fall, bewusst oder unbewusst gegen das Uhrheberrecht verstoßen.

Why is 6 afraid of 7? Because 7 8 9!

Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 12.02.2011 um 21:18 Uhr

Zitat von DjKoma:

Ich stell mir die Szene lustig vor...
"Allgemeine Verkehrskontrolle... sie sind nüchtern, der Reifendruck passt, der Verbandskasten ist neu .... aber Ihre Lackierung verstößt gegen Uhrheberrechte".
[...]

Eigentlich nur mal wieder ein Beweis dafür, dass unser Uhrheberrecht überholt ist und es dringend einer Nachbesserung bedarf. [...].


Nur, um hier mal etwas mehr Klarheit zu bringen: Im Urheberrecht (ohne das "h", es hat nichts mit der Uhr zu tun) geht es primär um zivilrechtliche Ansprüche. Sprich: Ein Privatmensch oder eine Firma, die eben das Urheberrecht für eine bestimmte "Sache" besitzt, klagt auf Schadensersatz oder dergleichen.
Die Polizei wird erst in Ausnahmefällen tätig, nicht generell, sondern erst, wenn es sich um eine Straftat handelt. Bei einer Verkehrskontrolle geht es aber nur um die Verkehrssicherheit, nicht um verletzte Rechte von Menschen.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

<<< zurück
 
-1- -2- [Antwort schreiben]

Forum / Politik und Wirtschaft

(c) 1999 - 2025 team-ulm.de - all rights reserved - hosted by ibTEC Team-Ulm

- Presse - Blog - Historie - Partner - Nutzungsbedingungen - Datenschutzerklärung - Jugendschutz -