Contest
Anfänger
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Geschrieben am: 03.02.2011 um 14:35 Uhr
Zuletzt editiert am: 03.02.2011 um 14:36 Uhr
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Hallo Leuts,
also, meine Frage wäre dann. Kann ich meine Ware, im Shop, Store... *Legal* verkaufen, auch wenn meine *Firma* nicht angemeldet ist?
Gibt es irgendeinen Weg, wie ichs Legal hinbekomme ?
Ich hoffe das Ihr mir helfen könnt. ;)
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other-side - 34
Experte
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Geschrieben am: 03.02.2011 um 14:38 Uhr
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al Privatverkauf laufen lassen?
anderst wirs es nicht hinbekommen. (Meines wissens nach, zumindest in Deutschland)
E36/5 M44 - Autos werden hinten angetrieben... ...alles andere sind Kutschen!
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FaR_CrY
Champion
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Geschrieben am: 03.02.2011 um 14:38 Uhr
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Naja du musst schon ein Gewerbe anmelden, außerdem brauchst du ne Steuernummer und nen Gerichtssitz ... ist alles nicht so einfach :/
Es geht das ihr ne UG haftungsbeschränkt anmeldet mit 1 Euro Startkapital sog. 1-Euro-GmbH aber da brauchst trotzdem noch die aderen sachen ..
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Da_dance - 33
Halbprofi
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Geschrieben am: 03.02.2011 um 14:44 Uhr
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Es kommt immer drauf an!
Such am besten nen steuerberater auf,
Anderenfalls kommst vielleicht als steuerhinterzieher dran!
... süßes Ding ♥
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Contest
Anfänger
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Geschrieben am: 03.02.2011 um 14:44 Uhr
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Privatverkauf mach ich ja, doch ohne den Shopverkauf usw. ist es schwerer für mich, für meine Firma zu werben. Deswegen suche ich im moment einen Legalen weg. ;)
Es wäre doch auch Legal, wenn meine Firma über ein anderes Gewerb läuft ? Oder nicht ?
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Barmonster - 41
Champion
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Geschrieben am: 03.02.2011 um 14:45 Uhr
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gilt das alles nicht erst ab nem bestimmten Umsatz /Jahr?
Viele Leute sind verwirrt, wenn ein Satz anders endet als man Rübenmus!
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Contest
Anfänger
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Geschrieben am: 03.02.2011 um 14:50 Uhr
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Zitat von Barmonster: gilt das alles nicht erst ab nem bestimmten Umsatz /Jahr?
Du kannst deine Firma im Alter von 18 Jahren offiziell anmelden. Egal was du verdienst blah.
Du musst halt einen monatlichen Verkaufsbrief schreiben mit einnahmen & abgaben, usw. Und Steuern musst du auch zahlen, egal wv du einnimmst. Hauptsache der Staat/ die Stadt bekommt das Geld von der Firma..
So hab ich das mitbekommen..
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FaR_CrY
Champion
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Geschrieben am: 03.02.2011 um 14:52 Uhr
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Zitat von Contest: Zitat von Barmonster: gilt das alles nicht erst ab nem bestimmten Umsatz /Jahr?
Du kannst deine Firma im Alter von 18 Jahren offiziell anmelden. Egal was du verdienst blah.
Du musst halt einen monatlichen Verkaufsbrief schreiben mit einnahmen & abgaben, usw. Und Steuern musst du auch zahlen, egal wv du einnimmst. Hauptsache der Staat/ die Stadt bekommt das Geld von der Firma..
So hab ich das mitbekommen..
Aber bei einer richtigen GmbH brauchst du ein Mindesteinkommen und ein Mindeststartkapital.
Bei ner UG haftungsbeschränkt ist dein Startkapital 1 Euro.
Das haftungsbeschränkt darf man aber im Impressumg etc nicht abkürzen.
Google mal nach "Mini-GmbH".
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Verdammnis - 46
Champion
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Geschrieben am: 03.02.2011 um 15:02 Uhr
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Zitat von Contest:
So hab ich das mitbekommen..
So Mitbekommen sind nicht immer gute Quellen. Informier dich lieber bei Behörden. Die wissen es genau.
Und ich glaube Barmonster hat recht. Erst ab einer gewissen Größe zählt es als Gewerbe. Sonst müsste ja jeder bei Ebay der einmal was verkauft ein Gewerbe anmelden.
Bitte hier Fußzeile einfügen.
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Genki81 - 43
Experte
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Geschrieben am: 03.02.2011 um 15:04 Uhr
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das kommt auf den umsatz an ob das noch als privatverkauf läuft oder nicht !
sowas würd ich auch net hier bei tu fragen wo jeder was anderes sagt sondern bei www.dejure.org suchen oder ruf beim meldeamt an die müssten das auch wissen !
wenn es trotzdem machst weil hier so ein idiot schreibt mach einfach..
nichtwissen schütz vor strafe nicht !
also anzeige bekommst so oder so auch wenn hier 100 leute schreiben das geht
~̧̢̧͕̪̦́̿̏̊ͯ̑̍̌ͤ̏͆͜͞ ̝͙̪̻̬͎̝̘̻͍ͅ~͂͂ͪͦ̂̀ ̻̗́͠~̸̾͒ͪ̆͌̐̊͒̓̕͘͝ ͉̩̠͎̱̹̘̞~̸͊ͫͥͫ͑̚҉̀ ͙͙̰̠̯̩̲̼̪̮̮͉ͅ~̃͆ͬ͌̎
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Contest
Anfänger
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Geschrieben am: 03.02.2011 um 15:08 Uhr
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Okay Danke. Ich Denke mal das reicht auch.
Vielen Dank für einige Hilfreiche Nachrichten und Links. ;)
Ich werde mich erkundigen. ;)
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The_Jumper - 33
Halbprofi
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Geschrieben am: 03.02.2011 um 15:47 Uhr
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Stichwort Kleingewerbe googlen hilft ungemein
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__Mr__Jack__ - 41
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 03.02.2011 um 16:11 Uhr
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es gilt nur als privatverkauf wenn es von deinem Privatbesitz kommt was du verkauft - was du nicht mehr benötigst.
Sobald etwas gekauft wurde um es mit gewinn weiterzuverkaufen ist es eine gewerbliche Tätigkeit.!!!! Egal ob du 10 Euro oder 10.000 Euro gewinn machst.
google mal bissle über unternehmensvormen und steuerliche Rechten und Splichten. Da wäre eine Personengesellschaft am einfachsten und billigsten. Haftest halt uneingeschränkt mit deiem Vermögen (privat und geschäftsvermögen)
was verkaufst du denn?
Paar auf´s Maul?
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OMG_Ein_Alex - 33
Champion
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Geschrieben am: 03.02.2011 um 16:15 Uhr
Zuletzt editiert am: 03.02.2011 um 16:27 Uhr
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Zitat von __Mr__Jack__: es gilt nur als privatverkauf wenn es von deinem Privatbesitz kommt was du verkauft - was du nicht mehr benötigst.
Sobald etwas gekauft wurde um es mit gewinn weiterzuverkaufen ist es eine gewerbliche Tätigkeit.!!!! Egal ob du 10 Euro oder 10.000 Euro gewinn machst.
google mal bissle über unternehmensvormen und steuerliche Rechten und Splichten. Da wäre eine Personengesellschaft am einfachsten und billigsten. Haftest halt uneingeschränkt mit deiem Vermögen (privat und geschäftsvermögen)
was verkaufst du denn?
Dazu kommt noch
Zitat: (1) Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird. Umsatz im Sinne des Satzes 1 ist der nach vereinnahmten Entgelten bemessene Gesamtumsatz, gekürzt um die darin enthaltenen Umsätze von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. Satz 1 gilt nicht für die nach § 13a Abs. 1 Nr. 6, § 13b Absatz 5, § 14c Abs. 2 und § 25b Abs. 2 geschuldete Steuer. In den Fällen des Satzes 1 finden die Vorschriften über die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchstabe b, § 6a), über den Verzicht auf Steuerbefreiungen (§ 9), über den gesonderten Ausweis der Steuer in einer Rechnung (§ 14 Abs. 4), über die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern in einer Rechnung (§ 14a Abs. 1, 3 und 7) und über den Vorsteuerabzug (§ 15) keine Anwendung.
Gewerbe anmelden musst du aufjedenfall. außer du hast einen Landwirtschaftsbetrieb usw, dann bist du ein Kann-Kaufmann^^
Quelle: HGB §1 - §7
Zitat: Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt, das nach Art und Umfang eine kaufmännische Organisation erfordert. Es handelt sich dann um ein solches Gewerbe, wenn folgende Merkmale nach außen erkennbar sind: a) Gewinnorientiert, b) auf Dauer angelegt und c) selbstständig
Wenn die letzten drei Punke auf dich zutreffen, musst du dich ins Handelsregister eintragen.
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OMG_Ein_Alex - 33
Champion
(offline)
Dabei seit 04.2009
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Geschrieben am: 03.02.2011 um 16:21 Uhr
Zuletzt editiert am: 04.02.2011 um 09:09 Uhr
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Zitat von Verdammnis: Zitat von Contest:
So hab ich das mitbekommen..
So Mitbekommen sind nicht immer gute Quellen. Informier dich lieber bei Behörden. Die wissen es genau.
Und ich glaube Barmonster hat recht. Erst ab einer gewissen Größe zählt es als Gewerbe. Sonst müsste ja jeder bei Ebay der einmal was verkauft ein Gewerbe anmelden.
Wer bei Ebay regelmäßig gewinnorientiert Waren verkauft die er selbst hergestellt bzw. vorher gekauft hat, muss sehr wohl eine Gewerbe anmelden!
PS: Anmeldung eines Gewerbes ist unabhängig vom Umsatz. (Wer jetzt gleich nach Quelle schreit.. ist natürlich Quatsch es kann keine Quelle für nicht vorhandene Gesetze geben^^)
Könnt ja die GeWo durchlesen und den nicht vorhanden Absatz suchen ;)
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