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Forum / Politik und Wirtschaft

EINE FRAGE

TRENDS-NOW - 34
Anfänger (offline)

Dabei seit 11.2010
7 Beiträge
Geschrieben am: 16.01.2011 um 19:11 Uhr

also ich habe einen haus gekauft aber werde es am 10. februar bezahlen aber mit dem besitzer waren wir schon in der noteriat


aber die jetzt da wohnen halt in der miete wohnen schon seit 10 jahren in dem haus aber der besitzer hat vor uns gefragt ob die es kkaufen wollen die wollten es nicht und dann hab ich mit ihm gesprochen ob er es mir verkauft und ich habe es dann bisschen günstiger bekommen ich hab ihm halt das geboten was ich mir vorgestellt habe

ich habe es ja npoch nicht bezahlt ich bekomm das geld erst am 10 februar von der bank


meine frage ist eigentlich das ich hab gehört das der mieter es kaufen kann weil der ja seit 10 jahren da wohnt der hat das recht weil der kaufvertrag noch nicht abgeschlossen ist weil ich es ja noch nicht bezahlt habe


kann der mann machen oder nicht ?
SiiickBoy - 36
Experte (offline)

Dabei seit 09.2009
1175 Beiträge

Geschrieben am: 16.01.2011 um 19:16 Uhr

klar kann er...genauso wie du...aber die mieter wollten es ja scheinbar nicht...

der aktuelle mieter darf auch noch dort wohnen bleiben, auch wenn du das haus schon gekauft hast

http://www.mixcloud.com/Studio43/hanzmis sionstudio43_chilli_sunday_funf_viertel_ stunden_edit/

dax_rider - 33
Champion (offline)

Dabei seit 02.2006
3799 Beiträge

Geschrieben am: 16.01.2011 um 19:20 Uhr
Zuletzt editiert am: 16.01.2011 um 19:20 Uhr

sobald der Vertrag unterschrieben ist, ist er rechtskräftig außer er widerspricht geltendem recht oder hat eine Rücktrittsklausel.

wenn du etwas auf Raten kaufst verpflichtest du dich zu zahlen und dir wird die sache überlassen

==> link

alles nur afaik!

Der Gipfel der Arroganz ist erreicht wenn man beim Orgasmus den eigenen Namen ruft.

TRENDS-NOW - 34
Anfänger (offline)

Dabei seit 11.2010
7 Beiträge
Geschrieben am: 16.01.2011 um 19:21 Uhr

Zitat von SiiickBoy:

klar kann er...genauso wie du...aber die mieter wollten es ja scheinbar nicht...

der aktuelle mieter darf auch noch dort wohnen bleiben, auch wenn du das haus schon gekauft hast


der wollte es aber davor nicht

nachdem ich es gekauft hab wollte er es aufeinmal

hat er das recht zu kaufen ?

TRENDS-NOW - 34
Anfänger (offline)

Dabei seit 11.2010
7 Beiträge
Geschrieben am: 16.01.2011 um 19:23 Uhr

Zitat von dax_rider:

sobald der Vertrag unterschrieben ist, ist er rechtskräftig außer er widerspricht geltendem recht oder hat eine Rücktrittsklausel.

wenn du etwas auf Raten kaufst verpflichtest du dich zu zahlen und dir wird die sache überlassen

==> link

alles nur afaik!


dankeschön aber der besitzer selber kann es trotzdem verkaufen das ist so das hab ich in der noteriat mitgekriegt -,- ich hab ja kaufvertrag wir haben beide unterschrieben sobald ich das geld bezahle gehört es entgültig mir ich hab schon die dings für immobilien bezahlt provision

jetzt muss ich nur noch den ganzen betrag bezahlen


der mieter kann doch auch sagen das man ihm nicht gefragt hat oder nicht ?
h3mpti - 37
Profi (offline)

Dabei seit 05.2007
878 Beiträge

Geschrieben am: 16.01.2011 um 19:24 Uhr

Ich denke, dir wäre bei einem Anwalt mehr geholfen. Team-Ulm ist keine Rechtsberatung, deswegen würde ich mich hier (auch wenn der Nutzer damit vielleicht recht hat), nicht auf solche Aussagen verlassen. Gerade bei Themen, bei denen es um viel Geld geht (ich nehme mal an, das Haus bekommt man nicht für nen Appel und n Ei), sollte einem das Geld für eine Rechtsberatung nicht zu schade sein.
Extremophile - 96
Profi (offline)

Dabei seit 08.2009
812 Beiträge

Geschrieben am: 16.01.2011 um 19:29 Uhr

wieviel ungefähr kam dich die hütte?

wherewolf!? - einfach unauffindbar // SaugPilz?! cute must have, get one on www.plumEMperium.com

dax_rider - 33
Champion (offline)

Dabei seit 02.2006
3799 Beiträge

Geschrieben am: 16.01.2011 um 19:29 Uhr

Zitat von h3mpti:

Ich denke, dir wäre bei einem Anwalt mehr geholfen. Team-Ulm ist keine Rechtsberatung, deswegen würde ich mich hier (auch wenn der Nutzer damit vielleicht recht hat), nicht auf solche Aussagen verlassen. Gerade bei Themen, bei denen es um viel Geld geht (ich nehme mal an, das Haus bekommt man nicht für nen Appel und n Ei), sollte einem das Geld für eine Rechtsberatung nicht zu schade sein.


ich denke wir sollten trotzdem helfen eben wenn das Geld aufgrund einer so großen Ausgabe knapp ist und ein Anwalt kostet ja auch nix.

wobei ich zustimmen muss dass es mit Sicherheit bei einem Anwalt sinnvoller ist nach zu fragen

Der Gipfel der Arroganz ist erreicht wenn man beim Orgasmus den eigenen Namen ruft.

-Lisl - 33
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 07.2009
68 Beiträge

Geschrieben am: 16.01.2011 um 19:33 Uhr
Zuletzt editiert am: 16.01.2011 um 19:43 Uhr

Dein Kaufvertrag ist mit deiner eigenen und der Unterschrift des Eigentümers rechtskräftig, heisst du verpflichtest dich zu zahlen, der Verkäufer verpflichtet sich die das "Gut" auszuhäändigen.
-> "Pacta sunt servanda" §§145, 433BGB kannst nachschauen.
Außerdem darf der Verkäufer keine 2 Kaufverträge über die gleiche Sache abschließen, heißt entweder mit dir oder einer anderen Person.
Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 16.01.2011 um 19:45 Uhr

Generell würde ich auch zu anwaltlicher Beratung raten. Ein Anwalt kann dir genau sagen, was los ist und du hast ihn auch als Garant. Ein Anwalt der falsch berät, macht sich haftbar, hier im Forum gehst du da leer aus.



Zitat von -Lisl:


-> "Pacta sunt servanda" § 433BGB kannst nachschauen.
Außerdem darf der Verkäufer keine 2 Kaufverträge über die gleiche Sache abschließen, heißt entweder mit dir oder einer anderen Person.


Vorsicht: Ein Verkäufer kann auch fünf Kaufverträge über diesselbe Sache abschließen, auch wenn er dann nicht liefern kann. Dann macht er sich eben Schadensersatzpflichtig, aber er muss die Sache nicht übereignen. Das nur generell. Näheres für Interessierte gibts hier: Abstraktionsprinzip

Nebenbei: Für Grundstücksverkäufe gilt neben § 433 BGB auch noch § 311b BGB...

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

-Lisl - 33
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 07.2009
68 Beiträge

Geschrieben am: 16.01.2011 um 19:48 Uhr

Zitat von Cymru:

Generell würde ich auch zu anwaltlicher Beratung raten. Ein Anwalt kann dir genau sagen, was los ist und du hast ihn auch als Garant. Ein Anwalt der falsch berät, macht sich haftbar, hier im Forum gehst du da leer aus.



Zitat von -Lisl:


-> "Pacta sunt servanda" § 433BGB kannst nachschauen.
Außerdem darf der Verkäufer keine 2 Kaufverträge über die gleiche Sache abschließen, heißt entweder mit dir oder einer anderen Person.


Vorsicht: Ein Verkäufer kann auch fünf Kaufverträge über diesselbe Sache abschließen, auch wenn er dann nicht liefern kann. Dann macht er sich eben Schadensersatzpflichtig, aber er muss die Sache nicht übereignen. Das nur generell. Näheres für Interessierte gibts hier: Abstraktionsprinzip

Nebenbei: Für Grundstücksverkäufe gilt neben § 433 BGB auch noch § 311b BGB...

oke stimmt, des hab ich nicht gut genug erklärt, stimmt : )
Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 16.01.2011 um 19:51 Uhr

Zitat von -Lisl:

oke stimmt, des hab ich nicht gut genug erklärt, stimmt : )


Aber hast dir Mühe gegeben ;-)

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

TRENDS-NOW - 34
Anfänger (offline)

Dabei seit 11.2010
7 Beiträge
Geschrieben am: 16.01.2011 um 20:14 Uhr

Zitat von Cymru:

Generell würde ich auch zu anwaltlicher Beratung raten. Ein Anwalt kann dir genau sagen, was los ist und du hast ihn auch als Garant. Ein Anwalt der falsch berät, macht sich haftbar, hier im Forum gehst du da leer aus.



Zitat von -Lisl:


-> "Pacta sunt servanda" § 433BGB kannst nachschauen.
Außerdem darf der Verkäufer keine 2 Kaufverträge über die gleiche Sache abschließen, heißt entweder mit dir oder einer anderen Person.


Vorsicht: Ein Verkäufer kann auch fünf Kaufverträge über diesselbe Sache abschließen, auch wenn er dann nicht liefern kann. Dann macht er sich eben Schadensersatzpflichtig, aber er muss die Sache nicht übereignen. Das nur generell. Näheres für Interessierte gibts hier: Abstraktionsprinzip

Nebenbei: Für Grundstücksverkäufe gilt neben § 433 BGB auch noch § 311b BGB...



das meinte ich damit wer zu erst bezahlt bekommt es auch leider
jamaika09 - 44
Experte (offline)

Dabei seit 07.2007
1509 Beiträge

Geschrieben am: 17.01.2011 um 14:24 Uhr
Zuletzt editiert am: 17.01.2011 um 14:24 Uhr

Naja schwer zu lesen.Aber wenn Du und der Verkäufer beim Notar schon wart und unterschrieben habt, ist es Gültig.
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