Geschrieben am: 06.11.2010 um 00:19 Uhr
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Zitat von blackmen: was ist der Unterschied zwischen
unlauter Wettbewerb
und
Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen
Inwiefern brauchst du das denn? Müsstest doch eigentlich Lehrbücher haben dazu, falls dich das beruflich/studientechnisch interessiert...
wikipedia und juraforum.de sagen es aber doch auch sehr schön:
Zitat: Unlauter und widerrechtlich ist gemäß dem Grundsatz in Artikel 2 UWG, "jedes täuschende oder in anderer Weise gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstossende Verhalten oder Geschäftsgebaren, welches das Verhältnis zwischen Mitbewerbern oder zwischen Anbietern und Abnehmern beeinflusst" (UWG, Art. 2).
Zitat: § 1 GWB - Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen:
Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind verboten.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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