Sandrale - 17
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 24.10.2010 um 21:20 Uhr
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Hallo ihr lieben. Mein freund (22) hat vor einen monat seinen musterungsbescheid bekommen und er wurde auch schon gemustert (t2). Er möchte aber verweigern und zivildienst machen, er hat seinen kdv antrag auch schon geschrieben. Nun hat er aber ein problem und zwar hat er morgen ein vorstellungsgespräch für eine ausbildung ab september. Jetzt weis er nicht was er machen soll. soll er den antrag abschicken? Weil die ausbildung hat er eigentlich sicher..Muss er dann trotzdem zivildienst machen bzw wehrdienst. Wie soll er sich denn jetzt verhalten. Vielleicht weis von euch jemand mehr..danke
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xbreakdown - 34
Experte
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Geschrieben am: 24.10.2010 um 21:24 Uhr
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soweit ich weiß, muss er dann zivildienst/wehrpflicht NACH der ausbildung machen. also wenn möglich sollte er warten bis die ihm zusagen. aber ich weiß nicht, bis wann die seinen kdv haben wollen.
Österreichisches Sprichwort.Frauen sind wie ein guter Wein, am besten lässt man sie im Keller reifen
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Sasazero
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 24.10.2010 um 21:27 Uhr
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Wehrpflicht? Ja!!!
I'm so pink!
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TooTall - 34
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Geschrieben am: 24.10.2010 um 21:32 Uhr
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wenn er seinen kdv antrag abschickt, und dieser annerkannt wird, kann er danach mit dem bestehenden ausbildungsvertrag ne zurückstellung erwirken...
hab ich auch so gemacht zwecks studium... wer direkt danach gleich den nächsten vertrag vorlegt wird uU gar nicht mehr geholt... ab 25 sowieso nich mehr (im regelfall)
Legi, intellexi, condemnavi...!
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JackH - 36
Profi
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Geschrieben am: 24.10.2010 um 21:48 Uhr
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t5
[A][BE][C1E][CE][D1E][DE][MSLT]
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Mr-S- - 40
Anfänger
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Geschrieben am: 24.10.2010 um 21:50 Uhr
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t2 und soldat gewesen
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lemmon - 58
Profi
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Geschrieben am: 24.10.2010 um 22:08 Uhr
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Er soll mit dem unterschriebenen Ausbildungsvertrag beim zuständigen Kreiswehrersatzamt vorsprechen, und eine Zurückstellung beantragen. Je nach Einberufungsdatum auch eine beschleunigte Zurückstellung. Auf keinen Fall einfach so dem Termin in die Kaserne fernbleiben. Damit istg er Fahnenflüchtig, und die Feldjäger suchen ihn. Auch muß er von seiner Ausbildungsfirma einen Antrag auf spätere Einberufung, oder einen Unabkömmlichkeitsantrag schreiben lassen. Aber in der Regel reicht der Ausbildungsvertrag. Ein Anruf beim Kreiswerhrersatzamt müsste aber alle Fragen klären können....
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mogway
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Geschrieben am: 24.10.2010 um 22:31 Uhr
Zuletzt editiert am: 24.10.2010 um 22:33 Uhr
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Damit hat lemmon alles gesagt, was es zu sagen gab.
Ich hab nur noch was hinzuzufügen: Er soll sich in jedem Fall den Ausbildungsvertrag holen, Zivildienst geht irgendwann später auch noch, spätestens mit 57 sollte er ihn absolviert haben.
Und wenn er Glück hat gibt es so oder so bald keine Wehrpflicht mehr, sodass sich das Thema für ihn erledigt hat und er sich, auf gut deutsch gesagt, in den Arsch beißen würde, wenn er den Vertrag nicht hätte.
surprise, motherf***!
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