YUGo4EvAA - 33
Halbprofi
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Geschrieben am: 21.10.2010 um 19:59 Uhr
Zuletzt editiert am: 21.10.2010 um 20:23 Uhr
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Hier mal ein Link zur Seite...
Klick mich =)
Wieder nur eine dumme Aktion von den Politikern?
Was denkt ihr darüber?
@Edit: Sry Leute hab mich verlesen :P is garnicht verboten^^ sauft ruhig weiter :D
Probleme werden nie auf dem gleichen Wege gelöst, wie sie enstanden sind. - Albert Einstein
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an-prella - 34
Anfänger
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Dabei seit 12.2007
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Geschrieben am: 21.10.2010 um 20:03 Uhr
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?
da steht doch nur, dass man trotz unzurechnungsfähigkeit aufgrund eines vollrausch für straftaten bestraft werden kann?
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Robin*
Halbprofi
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Dabei seit 02.2010
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Geschrieben am: 21.10.2010 um 20:03 Uhr
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Zitat von an-prella: ?
da steht doch nur, dass man trotz unzurechnungsfähigkeit aufgrund eines vollrausch für straftaten bestraft werden kann?
genau
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vlow - 38
Fortgeschrittener
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Dabei seit 06.2003
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Geschrieben am: 21.10.2010 um 20:03 Uhr
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geht nicht ums zusaufen, geht um die folgen
"wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht"
www.magsters.de // your serious dealer
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_Fakker_ - 33
Profi
(offline)
Dabei seit 08.2010
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Geschrieben am: 21.10.2010 um 20:03 Uhr
Zuletzt editiert am: 21.10.2010 um 20:04 Uhr
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des gilt nur wenn du was kaputt machst oder jemand prügelst dann tritt diese Regel in kraft
edit : ich meine wenn du allgemein ne strafttat begehst ^^
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Amixor33 - 35
Champion
(offline)
Dabei seit 10.2007
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Geschrieben am: 21.10.2010 um 20:04 Uhr
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Hast du den Text überhaupt durchgelesen?
Der sagt nicht mehr aus, als wenn du dich absichtlich(!!) betrinkst um eine Straftat zu begehen und darauf spekulierst, aufgrund der Trunkenheit nicht bestraft werden zu können...
und der Zusatz:
(2) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die Strafe, die für die im Rausch begangene Tat angedroht ist.
grenzt das ganze schon ein...
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YUGo4EvAA - 33
Halbprofi
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Dabei seit 03.2009
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Geschrieben am: 21.10.2010 um 20:04 Uhr
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Zitat von vlow: geht nicht ums zusaufen, geht um die folgen
"wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht"
Da steht ausdrücklich: Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft
Probleme werden nie auf dem gleichen Wege gelöst, wie sie enstanden sind. - Albert Einstein
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Snoopyshead - 39
Profi
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Dabei seit 02.2005
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Geschrieben am: 21.10.2010 um 20:05 Uhr
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du bist echt LOL
Electronic Mindfuck!
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Fontamentasa
Fortgeschrittener
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Dabei seit 01.2007
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Geschrieben am: 21.10.2010 um 20:05 Uhr
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recht auf rausch
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YUGo4EvAA - 33
Halbprofi
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Dabei seit 03.2009
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Geschrieben am: 21.10.2010 um 20:05 Uhr
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achso stimmt verdammt x)
Probleme werden nie auf dem gleichen Wege gelöst, wie sie enstanden sind. - Albert Einstein
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Sasazero
Fortgeschrittener
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Dabei seit 10.2010
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Geschrieben am: 21.10.2010 um 20:06 Uhr
Zuletzt editiert am: 21.10.2010 um 20:06 Uhr
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Zitat von YUGo4EvAA: Hier mal ein Link zur Seite...
Klick mich =)
Wieder eine schlaue Aktion von den Politikern?
Was denkt ihr darüber?
Ps. ich wundere mich darüber knallhart obwohls logisch ist da man damit auch anderen menschen im suff schaden kann
I'm so pink!
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D3ATHPROOF
Champion
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Geschrieben am: 21.10.2010 um 20:07 Uhr
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Voll xD wie das ROFLT
Ich verlinke deinen Arsch !!!
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woumbadz
Champion
(offline)
Dabei seit 01.2010
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Geschrieben am: 21.10.2010 um 20:07 Uhr
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Is doch schon immer so .
Be who you are and say what you feel. Those who mind don't matter, those who matter don't mind.
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Frostbyte - 34
Experte
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Dabei seit 03.2006
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Geschrieben am: 21.10.2010 um 20:07 Uhr
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FAIL
No one is taller than the last man standing
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YUGo4EvAA - 33
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 03.2009
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Geschrieben am: 21.10.2010 um 20:07 Uhr
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aber ganz ehrlich, dann müsste man Kiffen auch legalisieren...
Probleme werden nie auf dem gleichen Wege gelöst, wie sie enstanden sind. - Albert Einstein
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Robin*
Halbprofi
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Dabei seit 02.2010
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Geschrieben am: 21.10.2010 um 20:07 Uhr
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Zitat von YUGo4EvAA: Zitat von vlow: geht nicht ums zusaufen, geht um die folgen
"wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht"
Da steht ausdrücklich: Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft
der satz geht aber weiter?
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