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Todesstrafe in Deutschland ?

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Sakura-13 - 33
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 12.2009
74 Beiträge

Geschrieben am: 24.09.2010 um 11:29 Uhr

Zitat von Liverpool:

Mit Todesstrafen wird doch nur den Straftätern gedient.
Lieber lebenslänglich & das kanllhart durchziehen & nicht bei guter Führung nach 15-20 Jahren entlassen.


Stimmt!!! Das wäre noch viel sinnvoller, aber des wird niemals durchkommen, fürchte ich!

Träume nicht dein Leben; lebe deinen Traum!!!

muhmuhfarm - 43
Champion (offline)

Dabei seit 01.2003
3875 Beiträge
Geschrieben am: 24.09.2010 um 11:30 Uhr

Zitat von Liverpool:

Mit Todesstrafen wird doch nur den Straftätern gedient.
Lieber lebenslänglich & das kanllhart durchziehen & nicht bei guter Führung nach 15-20 Jahren entlassen.


aber lebenslänglich kostet mehr 8-)

» von welcher station bist du? sind deine pfleger nett? ooorgle!

MrFreeze24 - 42
Halbprofi (offline)

Dabei seit 02.2007
374 Beiträge
Geschrieben am: 24.09.2010 um 11:34 Uhr

Zitat von Liverpool:

Mit Todesstrafen wird doch nur den Straftätern gedient.
Lieber lebenslänglich & das kanllhart durchziehen & nicht bei guter Führung nach 15-20 Jahren entlassen.


Grundsätzlich ja aber dann bezahlen wir auch lebenslänglich die Kosten!
Wenn er weg ist ist er weg und kostet uns nichts mehr!

Die andere Seite aber dunkel ist! ---- Sei still Yoda und iss dein Toast!!

SNI87 - 38
Champion (offline)

Dabei seit 01.2005
3345 Beiträge

Geschrieben am: 24.09.2010 um 11:37 Uhr

Zitat von MrFreeze24:

Zitat von Liverpool:

Mit Todesstrafen wird doch nur den Straftätern gedient.
Lieber lebenslänglich & das kanllhart durchziehen & nicht bei guter Führung nach 15-20 Jahren entlassen.


Grundsätzlich ja aber dann bezahlen wir auch lebenslänglich die Kosten!
Wenn er weg ist ist er weg und kostet uns nichts mehr!


nicht ganz richtig

kosten todesstrafe

Die Welt hat nie eine gute Definition für das Wort Freiheit gefunden.

jojo1904 - 30
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 08.2010
26 Beiträge

Geschrieben am: 24.09.2010 um 11:43 Uhr

SOLLTE ES GEBEN
SNI87 - 38
Champion (offline)

Dabei seit 01.2005
3345 Beiträge

Geschrieben am: 24.09.2010 um 11:47 Uhr

Zitat von jojo1904:

SOLLTE ES GEBEN


hast du auch ne begründung dazu, captain caps-lock?

Die Welt hat nie eine gute Definition für das Wort Freiheit gefunden.

stylaandy - 39
Halbprofi (offline)

Dabei seit 07.2010
335 Beiträge

Geschrieben am: 24.09.2010 um 11:48 Uhr

Zitat von jojo1904:

SOLLTE ES GEBEN


viel spaß wenn man dir dann nen mord oder sonstwas anhängt...

alias camaro, pontiacGTO, AudiCoupe......

SliiM - 28
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2010
118 Beiträge

Geschrieben am: 24.09.2010 um 12:40 Uhr

genau das mein ich ja viel spaß wenn es euch dann trifft obwohl ihr unschuldig seid oder familienmitglieder trifft ...!
Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 24.09.2010 um 13:09 Uhr

Zitat von SliiM:

genau das mein ich ja viel spaß wenn es euch dann trifft obwohl ihr unschuldig seid oder familienmitglieder trifft ...!


Ein sehr wichtiger Punkt, den du ansprichst. Für die Mehrheit der Gesellschaft sind die bösen eine ganz spezielle Gruppe, die nichts mit der Verwandtschaft oder Bekannten zu tun hat. Tatsächlich kann aber jeder straffällig werden. Und tatsächlich begeht auch jeder von uns sicher irgendwann mal einen Gesetzesverstoß. Seien es bloße Ordnungswidrigkeiten (bei rot über die Ampel etwa) oder seien es richtige Strafdelikte.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

Sundown73 - 52
Experte (offline)

Dabei seit 01.2006
1570 Beiträge

Geschrieben am: 24.09.2010 um 13:19 Uhr

Naja, Mit ner Todesstrafe werden auch keine Straftaten verhindert, oder wer glaubt bitte schön, dass Jugendliche wenn sie in der U-Bahn jemanden zusammenschlagen in dem Moment an die Konsequenzen denken?

Viele Gewalttäter gehören eh einer sozial schwachen Schicht an. Da spielt es für viele keine Rolle ob jetzt der Mord mit dem dem Tod bestraft wird oder mit 15 Jahren Knast.

Bei sexuellem Missbrauch an Kindern ist dem Kind damit auch nicht geholfen, dass sein Täter hingerichtet wird. Das Kind ist trotzdem für sein Leben gezeichnet.

Lieber bessere Vorbeugung vor Straftaten als wenn es zu spät ist zu bestrafen. Da ist dann eh alles zu spät.

GNU/Linux - Amarok - http://last.fm/user/sundown73

Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 24.09.2010 um 13:56 Uhr

Zitat von Sundown73:

Lieber bessere Vorbeugung vor Straftaten als wenn es zu spät ist zu bestrafen. Da ist dann eh alles zu spät.


Es wäre wirklich sinnvoller, wenn man, soweit eben möglich, präventiv vorgehen würde.
Wobei auch die Wiedereingliederung in die Gesellschaft besonderes Augenmerk haben sollte. So würde man sich vor Rückfällen schützen.

Insgesamt muss man sagen, dass es keine Begründung für die Todesstrafe gibt, die vor unserer Verfassung bestehen würde. Wie schon gesagt wurde: Taten können nicht ungeschehen gemacht werden und der Staat kann sich hier nicht über die Menschenwürde hinwegsetzen.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

211 - 43
Profi (offline)

Dabei seit 07.2007
897 Beiträge
Geschrieben am: 24.09.2010 um 19:54 Uhr

Zitat von Cymru:

Zitat von Sundown73:

Lieber bessere Vorbeugung vor Straftaten als wenn es zu spät ist zu bestrafen. Da ist dann eh alles zu spät.


Es wäre wirklich sinnvoller, wenn man, soweit eben möglich, präventiv vorgehen würde.
Wobei auch die Wiedereingliederung in die Gesellschaft besonderes Augenmerk haben sollte. So würde man sich vor Rückfällen schützen.

Insgesamt muss man sagen, dass es keine Begründung für die Todesstrafe gibt, die vor unserer Verfassung bestehen würde. Wie schon gesagt wurde: Taten können nicht ungeschehen gemacht werden und der Staat kann sich hier nicht über die Menschenwürde hinwegsetzen.
verfassung hm ok kein komentar andrer thread

gebe dir recht mit man macht es nicht ungeschehen aber was ist mit der würde der opfer?

warum bekomme ich für mord(totschlag)2jahre und für steuerhinterziehung 5?

grundsätzlich sollte man doch die rechtlich gegbenen mittel ausnutzen aber auch präventive jugendarbeit machen

todesstrafe ansonsten nur für kinderschänder(wenn die schuld EINDEUTIG erwiesen ist)
ViolentFEAR - 32
Champion (offline)

Dabei seit 01.2006
13295 Beiträge

Geschrieben am: 24.09.2010 um 20:13 Uhr

Zitat von 211:


warum bekomme ich für mord(totschlag)2jahre und für steuerhinterziehung 5?


Man bekommt auf Mord keine 2 Jahre, also beachte ich den Blödsinn nicht.

Zitat von 211:


todesstrafe ansonsten nur für kinderschänder(wenn die schuld EINDEUTIG erwiesen ist)


Ich verstehe. Damit machst du keinen Unterschied mehr zwischen Mord und einer Vegewaltigung. Gutes Signal an die Täter. Ein todes Kind ist nämlich wesentlich schwerer zum Sprechen zu bekommen, als ein misbrauchtes. Aber nett, dass du so bedacht an die "Würde" der Opfer denkst.

Nebenbei: "Eindeutigkeit" ist eine Farce und religiöser Mythos. Nicht einmal Gentest und Geständnisse sind zu 100% sicher. Von dem her, kann ich mit dieser Todesstrafen-Forderung gut leben.

Die Kunst ist eine Tochter der Freiheit

Ketzu - 38
Experte (offline)

Dabei seit 11.2008
1535 Beiträge
Geschrieben am: 24.09.2010 um 20:30 Uhr
Zuletzt editiert am: 24.09.2010 um 20:31 Uhr

Zitat von 211:


warum bekomme ich für mord(totschlag)2jahre und für steuerhinterziehung 5?
[...]
todesstrafe ansonsten nur für kinderschänder(wenn die schuld EINDEUTIG erwiesen ist)


mord!=totschlag (sonst müsste man es ja auch nicht unterscheiden) zudem ist für totschlag eine Mindestfreiheitsstrafe von 5 Jahre vorgesehen also solltest du angeben wovon du sprichst und warum du das für Mord/Totschlag hältst. Für Steuerhinterziehung ist übrigens eine Höchststrafe von 5 Jahren vorgesehen, also wirst du mit Totschlag nie besser wegkommen als mit Steuerhinterziehung.

"EINDEUTIG erwiesen", sollte man überhaupt ein Urteil fällen wenn es nicht eindeutig ist? Bezüglich Missbrauchsfällen gibts hier interessante Daten. In den Anmerkungen sind zum Beispiel Informationen enthalten wie: 10.000 unschuldig verurteilte pro Jahr in den USA, aufgrund falscher Zeugenaussagen, Psychologische Behandlungen die zu fälschlich beschuldigten Kindsvergewaltigern etc. führen.
Welche Standards hat man für dein "Eindeutig erwiesen"?

Eine Meinung vertreten, heißt nicht sie zu teilen, sondern versuchen sie zu verstehen.

Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 24.09.2010 um 22:48 Uhr

Zitat von 211:

gebe dir recht mit man macht es nicht ungeschehen aber was ist mit der würde der opfer?

warum bekomme ich für mord(totschlag)2jahre und für steuerhinterziehung 5?

grundsätzlich sollte man doch die rechtlich gegbenen mittel ausnutzen aber auch präventive jugendarbeit machen

todesstrafe ansonsten nur für kinderschänder(wenn die schuld EINDEUTIG erwiesen ist)


Wenn du die Verfassung nicht anerkennst, wirst du logischerweise auch die Strafgesetze nicht anerkennen, das ist mir schon klar. Alles andere wäre auch inkonsequent.

Mord und Totschlag sind zwei verschiedene Sachen. Mord wird regelmäßig mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft, so steht es im Gesetz. Totschlag nicht unter 5 Jahren. Es gibt Ausnahmen, doch sind es dann Taten, die weniger schwer wiegen oder Opfer, die bestimmte Eigenschaften aufweisen, die eine mildere Bestrafung rechtfertigen.
Ganz wichtig hier: Taten sind niemals gleich. Kannst dich ja mal in einige Verhandlungen setzen und du wirst sehen, dass die Sachlage jedes Mal anders liegt und dementsprechend auch anders zu würdigen ist. Die Medien berichten grundsätzlich natürlich nur über oberflächliche Dinge aus den Prozessen. Akteneinsicht der Journalisten ist wohl doch eher selten. Und beim besten Willen lässt sich ein zwanzigseitiges (oder noch mehr) Urteil nicht auf einen kleinen Artikel reduzieren, will man alles verstehen. Von daher kann man sich als Außenstehender nur auf Grundlage von Zeitungsartikeln niemals ein gerechtes Urteil bilden. Es fehlen schlicht viele nötige Informationen. Das Urteil muss dafür schon gelesen werden.

Ich denke, die rechtlichen Mittel werden ausgeschöpft. Ein Richter hat aber nicht nur blind zu strafen, sondern muss auch die Folgen des Urteils absehen: Einen Ersttäter muss man anders behandeln, als einen Mehrfachtäter.

Wie Ketzu angeführt hat: Wenn du sexuellen Missbrauch an Kindern härter bestrafst als Mord, gibt es für den Täter keinen Grund, das Kind noch am Leben zu lassen. Ihm droht so oder so der Tod, also "nimmt man den Mord noch mit".
In meinen Augen ist aber ein überlebendes missbrauchtes Kind immer noch "besser" als ein totes Kind.

Wie auch schon erwähnt wurde: Eine eindeutige Beweislage lässt sich durch kein Verfahren der Welt erstellen.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

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