360er - 37
Anfänger
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Geschrieben am: 07.07.2011 um 15:47 Uhr
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Kinderficker-Kinderschänder
verdienen eine Todesstrafe!
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RC-Shiroken - 32
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Geschrieben am: 07.07.2011 um 15:49 Uhr
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Erlöst die doch ned von ihrem Leiden. Einfach nie mehr rauslassen...
Vorbild FTW
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guyoncignito
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Geschrieben am: 07.07.2011 um 15:50 Uhr
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Zitat von bockwurst82: Zitat von guyoncignito: Zitat von Biebe_666:
Musst mir dann mal erläutern "ab wann" Mensch dann zu dieser Sparte gehört und ob psychische Störungen da eine Rolle spielen
Vergewaltigung, Mord, ob psychisch bedingt oder nicht, scheissegal. Keine.Gnade.
Erklärung genug?
Und wenn jetzt, sagen wir mal die Geisel von Fritzel damals nicht geflüchtet wäre, sondern den Fritzel hinterrücks im Schlaf erstochen hätte?
Notwehr, Gnade.
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boilingfowl
Profi
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Geschrieben am: 07.07.2011 um 15:51 Uhr
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Zitat: Und wenn jetzt, sagen wir mal die Geisel von Fritzel damals nicht geflüchtet wäre, sondern den Fritzel hinterrücks im Schlaf erstochen hätte?
mildernde Umstände wenn nicht sogar Freispruch
Ich bin dagegen!
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bockwurst82 - 42
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Geschrieben am: 07.07.2011 um 15:54 Uhr
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Zitat von guyoncignito: Zitat von bockwurst82:
Und wenn jetzt, sagen wir mal die Geisel von Fritzel damals nicht geflüchtet wäre, sondern den Fritzel hinterrücks im Schlaf erstochen hätte?
Notwehr, Gnade.
Notwehr? Wenn er schläft ist es wohl kaum Notwehr. Das ist Mord aus Rache.
Ich konkretisiere von mir aus noch. Die Tür stand offen und er schlief im Fernsehsessel. Sie geht in die Küche, holt n Messer und sticht ihn ab.
Das heißt, wenn mich jemand vergewaltigen würde, dann dürfte ich den umbringen?
http:\\shitmyminiondoes.tumblr.com
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-PsYch0PaTH_ - 30
Experte
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Geschrieben am: 07.07.2011 um 15:54 Uhr
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Zitat von boilingfowl: Zitat: Und wenn jetzt, sagen wir mal die Geisel von Fritzel damals nicht geflüchtet wäre, sondern den Fritzel hinterrücks im Schlaf erstochen hätte?
mildernde Umstände wenn nicht sogar Freispruch
Freispruch!
jung und dumm und unerfahra ===> alt und grau und zemmagfahra
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guyoncignito
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Geschrieben am: 07.07.2011 um 15:54 Uhr
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Zitat von boilingfowl: Zitat: Und wenn jetzt, sagen wir mal die Geisel von Fritzel damals nicht geflüchtet wäre, sondern den Fritzel hinterrücks im Schlaf erstochen hätte?
mildernde Umstände wenn nicht sogar Freispruch
Sie befand sich ja in akuter Lebensgefahr und war das Opfer eines Verbrechens im Akutzustand. Sprich, das Verbrechen zog sich über viele Jahre hinweg. Nur weil man damit gelernt hat zu leben, kann man trotzdem aus Notwehr handeln. Deswegen unbedingt Freispruch.
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boilingfowl
Profi
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Geschrieben am: 07.07.2011 um 15:55 Uhr
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Zitat von guyoncignito: Zitat von boilingfowl: Zitat: Und wenn jetzt, sagen wir mal die Geisel von Fritzel damals nicht geflüchtet wäre, sondern den Fritzel hinterrücks im Schlaf erstochen hätte?
mildernde Umstände wenn nicht sogar Freispruch
Sie befand sich ja in akuter Lebensgefahr und war das Opfer eines Verbrechens im Akutzustand. Sprich, das Verbrechen zog sich über viele Jahre hinweg. Nur weil man damit gelernt hat zu leben, kann man trotzdem aus Notwehr handeln. Deswegen unbedingt Freispruch.
hab ich was anderes behauptet?^^
Ich bin dagegen!
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guyoncignito
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Geschrieben am: 07.07.2011 um 15:56 Uhr
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Zitat von bockwurst82: Zitat von guyoncignito: Zitat von bockwurst82:
Und wenn jetzt, sagen wir mal die Geisel von Fritzel damals nicht geflüchtet wäre, sondern den Fritzel hinterrücks im Schlaf erstochen hätte?
Notwehr, Gnade.
Notwehr? Wenn er schläft ist es wohl kaum Notwehr. Das ist Mord aus Rache.
Ich konkretisiere von mir aus noch. Die Tür stand offen und er schlief im Fernsehsessel. Sie geht in die Küche, holt n Messer und sticht ihn ab.
Das heißt, wenn mich jemand vergewaltigen würde, dann dürfte ich den umbringen?
Siehe Antwort boilingfowl. Wenn die Tür offen stand und sie ohne Mord hätte flüchten können.
Keine Gnade.
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boilingfowl
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Geschrieben am: 07.07.2011 um 15:56 Uhr
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Zitat von bockwurst82: Zitat von guyoncignito: Zitat von bockwurst82:
Und wenn jetzt, sagen wir mal die Geisel von Fritzel damals nicht geflüchtet wäre, sondern den Fritzel hinterrücks im Schlaf erstochen hätte?
Notwehr, Gnade.
Notwehr? Wenn er schläft ist es wohl kaum Notwehr. Das ist Mord aus Rache.
Ich konkretisiere von mir aus noch. Die Tür stand offen und er schlief im Fernsehsessel. Sie geht in die Küche, holt n Messer und sticht ihn ab.
Das heißt, wenn mich jemand vergewaltigen würde, dann dürfte ich den umbringen?
dich vergewaltigt niemand ^^
Ich bin dagegen!
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guyoncignito
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Geschrieben am: 07.07.2011 um 15:57 Uhr
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Zitat von boilingfowl: Zitat von guyoncignito: Zitat von boilingfowl:
mildernde Umstände wenn nicht sogar Freispruch
Sie befand sich ja in akuter Lebensgefahr und war das Opfer eines Verbrechens im Akutzustand. Sprich, das Verbrechen zog sich über viele Jahre hinweg. Nur weil man damit gelernt hat zu leben, kann man trotzdem aus Notwehr handeln. Deswegen unbedingt Freispruch.
hab ich was anderes behauptet?^^
Du: Wenn nicht sogar
Ich: Unbedingt
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boilingfowl
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Geschrieben am: 07.07.2011 um 15:58 Uhr
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Zitat: Siehe Antwort boilingfowl.
, dass ich das noch erleben darf *schluchz und Träne wegwisch* ^^
Ich bin dagegen!
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boilingfowl
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Geschrieben am: 07.07.2011 um 15:59 Uhr
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Zitat: Du: Wenn nicht sogar
Ich: Unbedingt
nicht immer alles auf die goldene Waagschale legen,weder du , noch ich haben Jura studiert!:P
Ich bin dagegen!
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guyoncignito
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Geschrieben am: 07.07.2011 um 16:01 Uhr
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Zitat von boilingfowl: Zitat: Siehe Antwort boilingfowl.
, dass ich das noch erleben darf *schluchz und Träne wegwisch* ^^
Oh sorry, aber ich meinte meine Antwort an dich.
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boilingfowl
Profi
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Geschrieben am: 07.07.2011 um 16:01 Uhr
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Zitat von guyoncignito: Zitat von boilingfowl: Zitat: Siehe Antwort boilingfowl.
, dass ich das noch erleben darf *schluchz und Träne wegwisch* ^^
Oh sorry, aber ich meinte meine Antwort an dich.
zu spät, zu spät ... :D
Ich bin dagegen!
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