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Todesstrafe in Deutschland ?

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Blackmore - 38
Halbprofi (offline)

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393 Beiträge
Geschrieben am: 27.09.2010 um 21:52 Uhr

Zitat von Kacknvb:

wenn ich dieses Thema überfliege bin ich gottfroh das es bei uns so wenige Volksentscheide gibt, und wenn doch, das diese Volksentscheide nur bei belanglosen Themen angewandt werden...
puh...


Das TU Forum ist ja noch harmlos... Ne Zeitlang hab ich web.de/gmx.de Meinungsforen gelesen... das ist zum Teil echt schauerlich, was da die Leute von sich geben. Als wäre man noch im finsteren Mittelalter.
Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 27.09.2010 um 22:00 Uhr

Zitat von Blackmore:

Zitat von Kacknvb:

wenn ich dieses Thema überfliege bin ich gottfroh das es bei uns so wenige Volksentscheide gibt, und wenn doch, das diese Volksentscheide nur bei belanglosen Themen angewandt werden...
puh...


Das TU Forum ist ja noch harmlos... Ne Zeitlang hab ich web.de/gmx.de Meinungsforen gelesen... das ist zum Teil echt schauerlich, was da die Leute von sich geben. Als wäre man noch im finsteren Mittelalter.


Stimmt, neben tu lese ich auch ab und an die Beiträge von anderen Plattformen, wie etwa Zeitungen. Schauerlich, was da alles erzählt wird. Oft herrscht da meines Erachtens nur Frustration und Unwissen.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

Biebe_666 - 47
Champion (offline)

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25297 Beiträge

Geschrieben am: 27.09.2010 um 22:05 Uhr

Zitat von Cymru:

Frustration und Unwissen.

Die wohl gefährlichste Kombination überhaupt die extreme Bauernfänger sich zu nutze machen....das nur nebenbei. Mensch, ich warte noch auf 211's antwort zum Thema "Was soll man denn mit denen sonst machen".
211 - 43
Profi (offline)

Dabei seit 07.2007
897 Beiträge
Geschrieben am: 27.09.2010 um 22:06 Uhr

Zitat von Biebe_666:

Zitat von Cymru:

Frustration und Unwissen.

Die wohl gefährlichste Kombination überhaupt die extreme Bauernfänger sich zu nutze machen....das nur nebenbei. Mensch, ich warte noch auf 211's antwort zum Thema "Was soll man denn mit denen sonst machen".
hätteste meinen post nich so ausm zusammenhang gerissen hätteste ihn auch verstanden.

der satz ist ne frage meinrseits
Biebe_666 - 47
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Dabei seit 05.2005
25297 Beiträge

Geschrieben am: 27.09.2010 um 22:18 Uhr

Zitat von 211:

Zitat von Biebe_666:

Zitat von Cymru:

Frustration und Unwissen.

Die wohl gefährlichste Kombination überhaupt die extreme Bauernfänger sich zu nutze machen....das nur nebenbei. Mensch, ich warte noch auf 211's antwort zum Thema "Was soll man denn mit denen sonst machen".
hätteste meinen post nich so ausm zusammenhang gerissen hätteste ihn auch verstanden.

der satz ist ne frage meinrseits


Nein, es ging genau um diesen Zusammenhang. Dein Dein Argument für die Todesstrafe hatte am Ende nur den Inhalt: "Was soll man den sonst mit denen machen" und das führte mcih zu der Frage: "Was soll man denn sonst mit anderem Leben machen das nur kostet und Mühe macht". Nun, ist die Herleitung so falsch? Deine Argumente die Du hier angebracht hast waren nur heisse Luft, nur das sollte ich sagen, das wars dann aber auch schon.
211 - 43
Profi (offline)

Dabei seit 07.2007
897 Beiträge
Geschrieben am: 27.09.2010 um 22:26 Uhr

letztendlich ist die todesstrafe/urteil mord mit zustimmung des staates

fraglich ist aber was macht man mit den leuten nehmen wir mal nen kinderschänder+mörder 10facher wiederholungstäter 3erfolglose therapien 1mal ausgebrochen und kindverschleppt(wiederholungstäter)wieder vor gericht

was macht man mit dem menschen?hab da keine antwort drauf in nen normalen knast kannste so einen nich stecken da die mithäflinge den typen gleich um die ecke bringen, therapie sag ich mal zwecklos und langzeitvrwahrung/psychatrie????

also was macht mman mit so einem menschn?
Biebe_666 - 47
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Dabei seit 05.2005
25297 Beiträge

Geschrieben am: 27.09.2010 um 22:29 Uhr

Zitat von 211:

also was macht mman mit so einem menschn?

Wenns sein muss eben ein lebenlang hinter Gittern.

Worauf ich hinaus will: die Fragestellung "Was sollen wir mit denen machen" ist keine Rechtfertigung für die Todesstrafe.
211 - 43
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Dabei seit 07.2007
897 Beiträge
Geschrieben am: 27.09.2010 um 22:31 Uhr

Zitat von Biebe_666:

Zitat von 211:

also was macht mman mit so einem menschn?

Wenns sein muss eben ein lebenlang hinter Gittern.

Worauf ich hinaus will: die Fragestellung "Was sollen wir mit denen machen" ist keine Rechtfertigung für die Todesstrafe.
ne aber lebenslang einzelhaft?
Biebe_666 - 47
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Dabei seit 05.2005
25297 Beiträge

Geschrieben am: 27.09.2010 um 22:35 Uhr

Zitat von 211:

ne aber lebenslang einzelhaft?

ich kenne mcih nicht genug aus was lebenslange EInweisung, Sicherheitsverwahrung etc. angeht bzw. wie diese aussieht. Sicherlich ist menschlicher Kontakt noch nötig, dann eben überwacht. Aber das spielt keine Rolle: Es ist kein Grund jemanden zu töten nur "weil man nciht weiss wohin mit dem Menschen".
Cymru - 35
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11505 Beiträge

Geschrieben am: 27.09.2010 um 22:39 Uhr

Zitat von 211:

letztendlich ist die todesstrafe/urteil mord mit zustimmung des staates

fraglich ist aber was macht man mit den leuten nehmen wir mal nen kinderschänder+mörder 10facher wiederholungstäter 3erfolglose therapien 1mal ausgebrochen und kindverschleppt(wiederholungstäter)wieder vor gericht

[...]


Natürlich ist die Todesstrafe ein Urteil mit Zustimmung des Staates. Es fragt sich nur, woher der Staat die Berechtigung für ein solches Urteil nimmt. Zumal, wenn sich ein milderes Mittel anbietet.

Der von dir geschilderte Fall ist schon seh krass, kann mir kaum vorstellen, dass der überhaupt mal vorkam. Aber selbst wenn: Werfen wir für eine handvoll Einzelfälle unser funktionierendes Rechtssystem über Bord?
Ich halte das für falsch.

Nach wie vor wäre immer noch möglich, Menschen in Einzelzellen sperren. Wobei immer auch die Frage ist, wie jemandem geholfen werden kann. Wer in irgendeiner Form krank ist, lässt sich meist nicht abschrecken, sondern muss behandelt werden. Letztendlich soll aber jeder Mensch noch eine zweite Chance bekommen. Bei besonderer Gefährlichkeit haben wir nach wie vor das Instrument der Sicherungsverwahrung (nicht zu vermischen mit der vom EuGH angeprangerten "nachträglichen" Sicherungsverwahrung).

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

211 - 43
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Geschrieben am: 27.09.2010 um 22:40 Uhr

Zitat von Biebe_666:

Zitat von 211:

ne aber lebenslang einzelhaft?

ich kenne mcih nicht genug aus was lebenslange EInweisung, Sicherheitsverwahrung etc. angeht bzw. wie diese aussieht. Sicherlich ist menschlicher Kontakt noch nötig, dann eben überwacht. Aber das spielt keine Rolle: Es ist kein Grund jemanden zu töten nur "weil man nciht weiss wohin mit dem Menschen".
gut du kennst keinen der mal gesessen hat ok

also alles was sitte(vergewaltiger und/oder schlimmer ) ist kommt sofort in den offnen vollzug ohne ausgang

sitte häftlinge stehen in der herachie ganz unten(fussabtretter)

deswegen kommen se in den offenen weil die normalen häftlinge die dort sitzen wollen ihre privilegien nich verlieren deswegen bleiben sie dort unversehrt


211 - 43
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Dabei seit 07.2007
897 Beiträge
Geschrieben am: 27.09.2010 um 22:41 Uhr

Zitat von Cymru:

Zitat von 211:

letztendlich ist die todesstrafe/urteil mord mit zustimmung des staates

fraglich ist aber was macht man mit den leuten nehmen wir mal nen kinderschänder+mörder 10facher wiederholungstäter 3erfolglose therapien 1mal ausgebrochen und kindverschleppt(wiederholungstäter)wieder vor gericht

[...]


Natürlich ist die Todesstrafe ein Urteil mit Zustimmung des Staates. Es fragt sich nur, woher der Staat die Berechtigung für ein solches Urteil nimmt. Zumal, wenn sich ein milderes Mittel anbietet.

Der von dir geschilderte Fall ist schon seh krass, kann mir kaum vorstellen, dass der überhaupt mal vorkam. Aber selbst wenn: Werfen wir für eine handvoll Einzelfälle unser funktionierendes Rechtssystem über Bord?
Ich halte das für falsch.

Nach wie vor wäre immer noch möglich, Menschen in Einzelzellen sperren. Wobei immer auch die Frage ist, wie jemandem geholfen werden kann. Wer in irgendeiner Form krank ist, lässt sich meist nicht abschrecken, sondern muss behandelt werden. Letztendlich soll aber jeder Mensch noch eine zweite Chance bekommen. Bei besonderer Gefährlichkeit haben wir nach wie vor das Instrument der Sicherungsverwahrung (nicht zu vermischen mit der vom EuGH angeprangerten "nachträglichen" Sicherungsverwahrung).
meinte damit nicht alle wollte mal 1fallbeispiel bringen wo es kein wenn und aber gibt
Biebe_666 - 47
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Dabei seit 05.2005
25297 Beiträge

Geschrieben am: 27.09.2010 um 22:45 Uhr

Zitat von 211:

gut du kennst keinen der mal gesessen hat ok

Doch kenne ich. Ich bin nur nicht der Typ der da gross nachfragt bzw, jemand den das interessiert. Aber danke für die kurze Zusammenfassung. Ist aber egal, Du verstehst jetzt meinen Kritikpunkt an Deiner Sicht der Dinge denk ich ;-)
Cymru - 35
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Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 27.09.2010 um 22:57 Uhr
Zuletzt editiert am: 27.09.2010 um 22:58 Uhr

Zitat von 211:

meinte damit nicht alle wollte mal 1fallbeispiel bringen wo es kein wenn und aber gibt


Aber es sind eben absolute Einzelfälle, wenn so etwas vorliegt, wie du es geschildert hast.

Wo ich mehr Probleme sehe sind kleinere Delikte. Ich weiß nicht, in wie vielen Strafverhandlungen du schon gesessen hast, aber wenn man da die Verlesung des Bundeszentralregisters hört und sich da 30 Einträge befinden (von Diebstahl über Betrug bis Trunkenheit im Straßenverkehr), dann fragt man sich da eher mit der Rückfallquote und was da falsch gelaufen ist.

Schwere Delikte machen logischerweise immer mehr Angst. Aber sie sind viel viel seltener. Vergleiche etwa hier:
"Acht Straftaten gegen das Leben verzeichnet die Polizeiliche Kriminalstatistik
im Jahr 2009 für den Bereich der Polizeidirektion Ulm[...].Daneben wurden drei Fälle schwerer Brandstiftung in Verbindung mit
versuchtem Mord, ein Mordversuch durch einen absichtlich herbeigeführten
Frontalzusammenstoß, ein Mordversuch durch den Messerangriff einer Frau
gegen ihren Lebensgefährten und zwei Fälle versuchten Totschlags bei
Messerstechereien registriert. „Gott sei Dank sind solche Straftaten gegen
das Leben eher selten[...]."
Quelle

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

211 - 43
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Dabei seit 07.2007
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Geschrieben am: 29.09.2010 um 17:50 Uhr

naja aber seit dem vertrag von Lissabon ist die todesstrafe wieder möglich
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