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Forum / Politik und Wirtschaft

Dauerschuldvertrag

sky-surver - 26
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2008
137 Beiträge

Geschrieben am: 06.09.2010 um 22:33 Uhr

servus,

ist ein dsl vertrag ein dauerschuldvertrag??? (24 monate laufzeit)
und somit erst nach unterschrit rechtskräftig?

mfg sky-surver

Wer Rechtschreibfähler findet darf sie behalten...

sky-surver - 26
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2008
137 Beiträge

Geschrieben am: 06.09.2010 um 22:46 Uhr

ja die schreibe da ja nicht rein dass den vertrag den ich per telefon gemacht habe so lange nicht rechtskräfig ist bis ich ihn unterschrieben haben!!!!

Wer Rechtschreibfähler findet darf sie behalten...

Milchi47 - 33
Halbprofi (offline)

Dabei seit 02.2008
309 Beiträge

Geschrieben am: 06.09.2010 um 22:48 Uhr

Du bist eh erst 16 ...

also ist der Vertrag eh nichtig ...

Also brauchst das nur sagen und gut ist ;)

Das Höchste, was ein Mensch werden kann, ist ein Schalker...

Mamamausi_1
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 10.2009
77 Beiträge
Geschrieben am: 06.09.2010 um 22:49 Uhr

über Telefon macht mann auch keine Verträge sondern nur schriftlich und wenn du nichts unterschrieben hast ist der nicht Gültig
sky-surver - 26
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2008
137 Beiträge

Geschrieben am: 06.09.2010 um 22:52 Uhr

nein ich helf grad jemand der davon keine ahnung hatte und ein dsl vertrag auf tonband bei 1und1 gemacht hat. jetzt sollte dringnd, aus gründe die ich nicht nenen möchte, ein vertragswechsel zu t-online.

Wer Rechtschreibfähler findet darf sie behalten...

Flo999 - 33
Champion (offline)

Dabei seit 05.2005
6273 Beiträge

Geschrieben am: 06.09.2010 um 22:56 Uhr

Ein Vertrag ist nur gültig, wenn eine schriftliche Kopie besteht.
Milchi47 - 33
Halbprofi (offline)

Dabei seit 02.2008
309 Beiträge

Geschrieben am: 06.09.2010 um 22:58 Uhr

am Besten morgen zum Anwalt ...

der kann besser helfen wie eine online community ;)

Das Höchste, was ein Mensch werden kann, ist ein Schalker...

PhilMxD - 32
Profi (offline)

Dabei seit 09.2008
652 Beiträge

Geschrieben am: 06.09.2010 um 23:20 Uhr

Zitat von Milchi47:

am Besten morgen zum Anwalt ...

der kann besser helfen wie eine online community ;)


da reicht meistens auch n anruf ;)

Für Rechtschreibfehler ist die Tastatur verantwortlich, nicht ich !!!

Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 06.09.2010 um 23:25 Uhr

Ein Dauerschuldvertrag ist häufiger auch als Dauerschuldverhältnis bezeichnet. Hierzu hat dir wikipedia eine sehr schöne Definition:

Zitat:

Ein Dauerschuldverhältnis ist ein Vertrag, der nicht durch einmaligen Austausch von Leistung und Gegenleistung (wie etwa beim Kauf- oder Werkvertrag) erfüllt wird, sondern der durch einen fortlaufenden Leistungsaustausch charakterisiert ist.
Der Gesamtumfang der Leistungen, die durch den Schuldner erbracht werden, steht bei einem Dauerschuldverhältnis bei Vertragsschluss nicht fest. Ein Dauerschuldverhältnis kann befristet oder unbefristet sein. Ein unbefristetes Dauerschuldverhältnis wird durch Kündigung beendet. Dabei kann eine Kündigungsfrist zu beachten sein.
Die wichtigsten Dauerschuldverhältnisse sind:
Miete, Pachtvertrag, Leihe
Arbeitsvertrag
Heimvertrag
Versicherungsvertrag (z. B. Lebensversicherung, Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung)


Ein DSL-Vertrag ist somit ein solches Dauerschuldverhältnis, da du ja vermutlich monatlich deine Gebühr entrichtest und dafür die Leistung empfängst bzw. auch umgekehrt (erst Leistung, dann Geld).

Ein Vertrag generell unterliegt keiner bestimmten Form. Es gibt jedoch einige Ausnahmen und im Regelfall wollen die Vertragsparteien lieber etwas schriftliches, schon einfach aufgrund der Beweisbarkeit vor Gericht.


Meine Fragen wären noch:
Was willst du mit den Infos genau anfangen?
Wovon handelt dein Problem denn konkret?

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

DrOhnE84 - 40
Anfänger (offline)

Dabei seit 02.2004
2 Beiträge

Geschrieben am: 06.09.2010 um 23:28 Uhr

der helle Wahnsinn, was hier an Käse erzählt wird.

Hinsichtlich der Wirksamkeit eines Vertrages: BGB

Davon mal abgesehen: Widerrufsfrist sollte in deinem Fall gegeben sein.
sky-surver - 26
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2008
137 Beiträge

Geschrieben am: 06.09.2010 um 23:49 Uhr

wiederrufsfrist ist erloschen.
es gibt kein schriftliches vertragsdokument, nur ein telefonat das aufgezeichnet wurde. der vertrag wurde allerdings unter falschen versprechungen gemacht. deswegen die frage nach der kündigung. allerdings ist der schaltungstermin 4 wochen her und der vertragsabschluss 12 wochen (8 wochen auf freischaltung warten müssen ):


Wer Rechtschreibfähler findet darf sie behalten...

HugoHiasl
Profi (offline)

Dabei seit 02.2006
531 Beiträge
Geschrieben am: 07.09.2010 um 00:11 Uhr

Aber irgendwas schriftliches muss doch nach dem Vertrag gekommen sein.

Die Widerrufsfrist beginnt erst zu laufen, wenn er über diese schriftlich informiert wurde. Er müsste also eine gesonderte Belehrung über das Widerrufsrecht erhalten haben.

Hier ist auch noch eine recht interessante Quelle, auch wenn der Sachverhalt ein wenig anders ist:

DSL Kündigung
sky-surver - 26
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2008
137 Beiträge

Geschrieben am: 07.09.2010 um 00:17 Uhr
Zuletzt editiert am: 07.09.2010 um 00:18 Uhr

ok ich glaub so was ist immer noch nicht eingetroffen....

danke!


zudem ist die bestellte bandbreite nicht freigeschaltet und die aktuelle hat massive störungen

Wer Rechtschreibfähler findet darf sie behalten...

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