Staillo_XD - 33
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Geschrieben am: 31.08.2010 um 21:55 Uhr
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Hallo habe letzte Woche das erste und letzte Mal ein PAcket mit Nachnahme verschickt, Hat mich allein 11,95 €Porto gekostet und jétzt nimmt der Käufer die Ware nicht an. Ich weis wer das ist habe Namen und Adresse kann ich von dieser "Person" die Versandkosten geltend machen oder muss man das an der Haustüre regeln ?
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 31.08.2010 um 21:58 Uhr
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Müsstest du uns noch mehr Infos schicken. Weshalb schickst du ihm das Paket, also ist es eBay-Verkauf oder was habt ihr konkret ausgemacht?
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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_ray_ - 32
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Geschrieben am: 31.08.2010 um 21:59 Uhr
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Zitat von Staillo_XD: Hallo habe letzte Woche das erste und letzte Mal ein PAcket mit Nachnahme verschickt, Hat mich allein 11,95 €Porto gekostet und jétzt nimmt der Käufer die Ware nicht an. Ich weis wer das ist habe Namen und Adresse kann ich von dieser "Person" die Versandkosten geltend machen oder muss man das an der Haustüre regeln ?
ich denke schon das du die versandkosten geltend machen kannst. er kauft ja dir was ab und schließt damit einen kaufvertrag ab. und er wusste ja wie die ware verschickt wird und kann jetzt nicht einfach sagen ich zahle nicht
What goes up must come down
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Melli2007 - 34
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Geschrieben am: 31.08.2010 um 22:00 Uhr
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Hi man kann von ihm die versand kosten zurück erstatten (verlangen) habe ich auch schon gehabt!!
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Staillo_XD - 33
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Geschrieben am: 31.08.2010 um 22:00 Uhr
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war ausgemacht das ich ihm das Packt per Nachnahme schicke, Über Flohmarkt Kontakt aufgenommen und seit dem 26.08. liegt das Packet in der Postfiliale weil er die Annahme verweigert und es auch nicht abholt. Hab nur ne saumässige Wut weil ich an das Gute am Menschen glaube und dann komm da so einer...
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Staillo_XD - 33
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Geschrieben am: 31.08.2010 um 22:02 Uhr
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@Melli wie stelle ich das an ? Sag ich der Post bescheid, zu denen muss ich morgen extra fahren...
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 31.08.2010 um 22:03 Uhr
Zuletzt editiert am: 31.08.2010 um 22:04 Uhr
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Ist verständlicherweise sehr ärgerlich sowas. Generell wird im Rahmen des Kaufvertrags ausgemacht, wie die Ware zum Käufer kommt. Also ob er sie abholt, du sie schickst oder ihm persönlich bringst. Wenn ihr tatsächlich ausgemacht habt, dass du es per Nachnahme schickst, dann ist er daran gebunden. Problem könnte nur sein, dass du das nicht beweisen kannst. Habt ihr denn was schriftlich geregelt oder waren Zeugen dabei?
edit: Hat er denn den Kaufpreis schon vorher bezahlt oder will er die Ware insgesamt nicht mehr?
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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Staillo_XD - 33
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Geschrieben am: 31.08.2010 um 22:05 Uhr
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Beweisen kann ich*s nicht, von sowas geh ich im Vorfeld eigl nie aus.
Aber kann ich jm von der Post beauftragen der das Geld einfordert oder muss ich das selbst machen ?
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scw - 41
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Geschrieben am: 31.08.2010 um 22:10 Uhr
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Zitat von Staillo_XD: Beweisen kann ich*s nicht, von sowas geh ich im Vorfeld eigl nie aus.
Aber kann ich jm von der Post beauftragen der das Geld einfordert oder muss ich das selbst machen ?
Die Post hat damit idR nichts zu tun. Das musst du geltend machen. Wenn du einen gültigen Kaufvertrag hast, könntest du auch ein Mahnverfahren einleiten, wenn er nicht zahlen will.
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Staillo_XD - 33
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Geschrieben am: 31.08.2010 um 22:13 Uhr
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eigl sollte man bei sowas mit n paar Arbeitskollegen nen schönen Betriebsausflug zum Schuldner machen und dessen Auto auseinander nehmen...Spass beiseite ich hol mir morgen das Packt mit der Ware bei der Post daraus lern ich das es nur Verbrecher auf der Welt gibt.
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scw - 41
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Geschrieben am: 31.08.2010 um 22:15 Uhr
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Zitat von Staillo_XD: eigl sollte man bei sowas mit n paar Arbeitskollegen nen schönen Betriebsausflug zum Schuldner machen und dessen Auto auseinander nehmen...Spass beiseite ich hol mir morgen das Packt mit der Ware bei der Post daraus lern ich das es nur Verbrecher auf der Welt gibt.
Der erste Punkt ist nicht zu empfehlen. Sowas geht eher nach hinten los und du hast Probleme am Hals, die du eigentlich gar nicht willst (und auch Kosten). Aber war ja zum Glück nicht ernst gemeint
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 31.08.2010 um 22:17 Uhr
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Zitat von Staillo_XD: eigl sollte man bei sowas mit n paar Arbeitskollegen nen schönen Betriebsausflug zum Schuldner machen und dessen Auto auseinander nehmen...Spass beiseite ich hol mir morgen das Packt mit der Ware bei der Post daraus lern ich das es nur Verbrecher auf der Welt gibt.
Nochmal zu oben: Ist die Kaufsache denn bezahlt oder wie ist das?
Gab es eigentlich einen speziellen Grund, dass ihr Nachnahmesendung ausgemacht habt?
Generell kannst du den Schuldner mahnen und/oder das Geld einklagen. Aber als Beweis bräuchtest du eben Zeugen oder eine schriftliche Grundlage. Ansonsten wird der andere vermutlich alles abstreiten.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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Staillo_XD - 33
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Geschrieben am: 31.08.2010 um 22:19 Uhr
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ich habe bisher 11,95 € fürs Porto bezahlt, für die Ware hätte ich 50,00 € bekommen. Naja ich mach jetzt auch kein großes Aufhebens und hol das Packet morgen ab, nie wieder Nachnahme.
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