KrasseTasse - 41
Anfänger
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Geschrieben am: 23.08.2010 um 22:52 Uhr
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Also ich habe ein Problem und hoffe, dass ich hier Rat bekomme. Folgendes ist passiert: Letzten Samstag hat mein WG- Mitbewohner ohne mein Wissen meinen Autoschlüssel genommen und mit meinem Auto einen Unfall gebaut. Mein WG Mitbewohner hat keinen Führerschein und er ist auch nur 5 Meter weit gekommen, danach hat er zwei vor mir parkende Autos und eine Hauswand tuschiert. Er kam dann sofort an und hat es mir "gebeichtet" und ich hab die Polizei gerufen. Die meinten dann meine Versicherung würde das zahlen, als ich die jedoch heute anrief meinten die das die es nicht zahlen würden, da mein Schlüssel für ihn zu leicht zugänglich gewesen ist und ich das damit provoziert habe. Meiner Erfahrung nach beläuft sich der Schaden auf ca 10000- 12000 €, also eine menge Geld. Ich bin nicht bereit auch nur einen Cent zu bezahlen, da ich ja offensichtlich nichts dafür kann. Was soll ich nun machen? Und wie bekomme ich meine 300€ SB von jemandem zurück der KEIN Geld hat? Falls jemand Rat weiß wäre ich sehr dankbar! MFG
Fehler in der Rechtschreibung und Interpunktion sind gewollt und dienen zur allgemeinen Belustigung.
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Verdammnis - 46
Champion
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Geschrieben am: 23.08.2010 um 22:58 Uhr
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Frag einen Anwalt.
Du könntest auch eine Anzeige gegen deinen Mitbewohner aufgeben.
Bitte hier Fußzeile einfügen.
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Schatza_ - 32
Profi
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Geschrieben am: 23.08.2010 um 23:02 Uhr
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geh zum Anwalt, der kann dir da am besten helfen
ツ ᶤ ᶫᵒᵛᵉᵧₒᵤ
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SNI87 - 38
Champion
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Geschrieben am: 23.08.2010 um 23:09 Uhr
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also so wie ich mir das denken könnte, sollte es folgendermaßen laufen:
dein mitbewohner hat vorsätzlich gehandelt. --> seine privathaftpflicht zahlt nix!
du hast maximal fahrlässig gehandelt (würd ich mal sagen), da du deine schlüssel sicher in deinem zimmer gehabt hast. (das zu beurteilen wird der schwierigste teil der geschichte)
deine kfz versicherung sollte meiner meinung nach zuerst einmal zahlen müssen um die "opfer" zu entschädigen. im nachhinein wird sie in regress gehen und das geld von deinem mitbewohner holen. er darf dass dann abstottern.
mich wundert nru die aussage deiner versicherung.
haben die ne begründung geliefert?
Die Welt hat nie eine gute Definition für das Wort Freiheit gefunden.
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---Tobi - 38
Profi
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Geschrieben am: 23.08.2010 um 23:12 Uhr
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Leute wieso stellt ihr solche Fragen bei TU???
Das gehört zum Anwalt!!!
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Verdammnis - 46
Champion
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Geschrieben am: 23.08.2010 um 23:13 Uhr
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Ach und ich würde den Mitbewohner wechseln.
Bitte hier Fußzeile einfügen.
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chri*s
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 23.08.2010 um 23:14 Uhr
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Zitat von Verdammnis: Ach und ich würde den Mitbewohner wechseln.
das hat er bereits getan^^
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SNI87 - 38
Champion
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Geschrieben am: 23.08.2010 um 23:15 Uhr
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Zitat von ---Tobi: Leute wieso stellt ihr solche Fragen bei TU???
Das gehört zum Anwalt!!!
er kann die frage ja ruhig stellen. ist ja kein problem. finde das recht interessant. aber er kann sich keine kompetente antwort erwarten. ich denke auch dass er das weiß. er möchte vielleicht nur die objektive einschätzung von anderen leuten.
ich weiß nicht wieso du dich da aufregst....
Die Welt hat nie eine gute Definition für das Wort Freiheit gefunden.
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Skeptic - 115
Halbprofi
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Geschrieben am: 23.08.2010 um 23:17 Uhr
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zu lange in wgs wohnen foerdert die neigung zur misanthropie
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miL0 - 36
Profi
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Geschrieben am: 23.08.2010 um 23:17 Uhr
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Zitat von KrasseTasse: Also ich habe ein Problem und hoffe, dass ich hier Rat bekomme. Folgendes ist passiert: Letzten Samstag hat mein WG- Mitbewohner ohne mein Wissen meinen Autoschlüssel genommen und mit meinem Auto einen Unfall gebaut. Mein WG Mitbewohner hat keinen Führerschein und er ist auch nur 5 Meter weit gekommen, danach hat er zwei vor mir parkende Autos und eine Hauswand tuschiert. Er kam dann sofort an und hat es mir "gebeichtet" und ich hab die Polizei gerufen. Die meinten dann meine Versicherung würde das zahlen, als ich die jedoch heute anrief meinten die das die es nicht zahlen würden, da mein Schlüssel für ihn zu leicht zugänglich gewesen ist und ich das damit provoziert habe. Meiner Erfahrung nach beläuft sich der Schaden auf ca 10000- 12000 €, also eine menge Geld. Ich bin nicht bereit auch nur einen Cent zu bezahlen, da ich ja offensichtlich nichts dafür kann. Was soll ich nun machen? Und wie bekomme ich meine 300€ SB von jemandem zurück der KEIN Geld hat? Falls jemand Rat weiß wäre ich sehr dankbar! MFG
wenn du schon eine antwort von deiner versicherung bekommen hast ;)
dann hilft nur eins - Anwalt! :D
ich hoffe für dich das du einen Rechtschutz hast :D:D
wenn nich, bist auch noch mal paar tausender weg! =)
aber geile story, hat mich amysiert
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Ketzu - 38
Experte
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Geschrieben am: 23.08.2010 um 23:21 Uhr
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Zitat von miL0:
wenn du schon eine antwort von deiner versicherung bekommen hast ;)
dann hilft nur eins - Anwalt! :D
ich hoffe für dich das du einen Rechtschutz hast :D:D
wenn nich, bist auch noch mal paar tausender weg! =)
aber geile story, hat mich amysiert 
Oder widersprechen, muss man denn für einen Autoschlüssel einen Haussafe anschaffen damit er "sicher genug" ist? Oder welche Anforderungen sie an die Aufbewahrung des Schlüssels stellen.
Dabei dann eventuell andeuten, das bei mangelhafter oder nicht nachvollziehbarer Erklärung (oder bei nicht-Einigung) ein Anwalt zu rate gezogen werden wird.
Eine Meinung vertreten, heißt nicht sie zu teilen, sondern versuchen sie zu verstehen.
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StevyB - 47
Anfänger
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Geschrieben am: 23.08.2010 um 23:28 Uhr
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Hi, ist doch ganz einfach:
Die Schäden, die durch das Fahrzeug verursacht werden sind grundsätzlich über die Haftpflicht abgesichert. (Gefährdungshaftung --> Ein Autohalter ist grundsätzlich erstmal für die Schäden, die ein Fahrzeug verursacht, verantwortlich - es sei denn, er kann beweisen, dass ihn keine Schuld trifft - ist fast unmöglich) Die Haftpflicht zahlt auf jeden Fall, kann aber u. U. Regress an den Halter oder den Fahrer nehmen (Fahren unter Alkohol etc.)
Die Schäden am Fahrzeug selber wird über die Vollkasko abgewickelt, die dann auch mit anderen Versicherungen(z. B. der Privathaftpflicht deines Mitbewohners) korrespondieren und dort Kosten geltend machen kann. Meines Erachtens gab es da mal sogar eine Klausel, dass die Vollkasko erst in Vorleistung geht und dann regressiert - bin mir aber nicht ganz sicher. Wenn sich Dein Versicherer blöd stellen sollte, dann kannst Du dich auch mal an den Ombudsmann wenden --> siehe Google.
Deine Selbstbeteiligung jedoch, sowie Gutachterkosten, Verwaltungsaufwand (25 Euro pauschal) sowie Nutzungsausfall musst Du selber geltend machen, sprich über Anwalt oder über einen Versicherungsmakler (wenn Du einen hast)
Das Bußgeld darf auch Dein Mitbewohner selber löhnen. Alles in Allem kommen da ganz schön harte Zeiten auf ihn zu!
P.S: Das einzig Blöde kann natürlich sein, dass dein Hausbewohner die Eidesstattliche Versicherung abgibt und der Versicherer dann dort nix mehr holen kann. Dann gehen halt Deine Prozente hoch.
P.P.S.: Alle Angaben ohne Gewehr!
P.P.P.S.: Der Rechtsschreibfähler ist ein Wortspil...
MFG
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 23.08.2010 um 23:54 Uhr
Zuletzt editiert am: 24.08.2010 um 00:05 Uhr
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Zitat von KrasseTasse: Die meinten dann meine Versicherung würde das zahlen, als ich die jedoch heute anrief meinten die das die es nicht zahlen würden, da mein Schlüssel für ihn zu leicht zugänglich gewesen ist und ich das damit provoziert habe.
Was ich generell nicht verstehe: Wieso sollte deine Versicherung denn bezahlen? Der Schaden wurde doch vom Mitbewohner verursacht, sodass dieser in der Pflicht steht. Wenn, müsste also (wenn vorhanden) seine Versicherung oder eben er selbst für den Schaden aufkommen, denn er hat ja dein Eigentum beschädigt.
Das er durch dich an den Schlüssel kam, kann höchstens eine Teilschuld bei dir verursachen, die sich dann in einer Senkung der Summe, die dein Mitbewohner zu bezahlen hat, niederschlägt. Wenn du den Schlüssel aber schon immer so verwahrt hast wie vor dem Tatzeitpunkt, dann wird das wohl sehr schwer werden, dir da irgendwas zur Last zu legen.
edit:
Zitat von StevyB: (Gefährdungshaftung --> Ein Autohalter ist grundsätzlich erstmal für die Schäden, die ein Fahrzeug verursacht, verantwortlich - es sei denn, er kann beweisen, dass ihn keine Schuld trifft - ist fast unmöglich)
Im vorliegenden Fall ist aber doch offensichtlich, dass den Fahrzeughalter allerhöchstens dahingehend eine Pflichtverletzung trifft, dass er den Schlüssel nicht ordnungsgemäß verwahrt hat. Fahrer war er bei Unfallverursachung nicht. Zumal das Auto ja auch gegen seinen Willen entwendet wurde.
Hier noch al Nachtrag die Rechtsgrundlagen:
Nach § 7 Abs. 1 StVG ist zwar der Halter generell für die durch sein Kfz verursachten Schaden verantwortlich, im obigen Fall greift aber wohl der Abs. 3 der Norm, da es entgegen Wissen und Wollen des Fahrzeughalters geschah. Der Unfallverursacher, der Mitbewohner, ist also ohne Zweifel in der Pflicht.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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KrasseTasse - 41
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Geschrieben am: 24.08.2010 um 00:00 Uhr
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Ich danke euch schonmal sehr! Also meine Versicherung meinte sie zahlt nicht, da mein Schlüssel für ihn zu leicht zugänglich gewesen ist. In meinen Augen darf sowas aber keine Rolle spielen, er hätte ja auch jemanden mit einem Küchenmesser abstechen können weil es in der Schublade liegt. Bin dann auch ich Schuld? Deutschlands Gesetzgebung ist leider teilweise extrem schlecht. Habe etwas gefunden was mich etwas beruhigt:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__7.html
Achja! Rechtschutz vorhanden und nen neuen Mitbewohner habe ich auch schon. Nun sollte ich evtl. mal über einen Versicherungswechsel nachdenken! MFG
Fehler in der Rechtschreibung und Interpunktion sind gewollt und dienen zur allgemeinen Belustigung.
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SNI87 - 38
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Dabei seit 01.2005
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Geschrieben am: 24.08.2010 um 00:06 Uhr
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das hier könnte dir auch weiterhelfen
Die Welt hat nie eine gute Definition für das Wort Freiheit gefunden.
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Cymru - 35
Champion
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Dabei seit 07.2005
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Geschrieben am: 24.08.2010 um 00:08 Uhr
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Zitat von KrasseTasse: Ich danke euch schonmal sehr! Also meine Versicherung meinte sie zahlt nicht, da mein Schlüssel für ihn zu leicht zugänglich gewesen ist. In meinen Augen darf sowas aber keine Rolle spielen, er hätte ja auch jemanden mit einem Küchenmesser abstechen können weil es in der Schublade liegt. Bin dann auch ich Schuld? Deutschlands Gesetzgebung ist leider teilweise extrem schlecht. Habe etwas gefunden was mich etwas beruhigt:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__7.html
Achja! Rechtschutz vorhanden und nen neuen Mitbewohner habe ich auch schon. Nun sollte ich evtl. mal über einen Versicherungswechsel nachdenken! MFG
Warst du sogar schneller als ich mit meinem Gesetzesnachtrag. 
Wie oben geschrieben: Dich kann allerhöchstens eine Teilschuld treffen. Du müsstest am besten irgendwie nachweisen, dass du den Schlüssel schon immer so verwahrt hast, wie du es auch zu dem Zeitpunkt der Entwendung getan hast. Nachdem der Mitbewohner das wohl auch nicht regelmäßig gemacht hat, dürfte dir da wohl keine Unvorsicht vorgeworfen werden können.
Na ja, mit Versicherungswechsel wirst du dir nicht unbedingt viel gutes tun. Jede Versicherung versucht, für möglichst wenig aufzukommen. Ansonsten würde wohl schnell die Insolvenz drohen.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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