DieRache - 46
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Geschrieben am: 05.08.2010 um 01:42 Uhr
Zuletzt editiert am: 05.08.2010 um 01:58 Uhr
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Wie kann es bitte passieren das so etwas überhaupt vor dem Gericht landet?
Auf der suche nach Gesetzen bezüglich der Raststätten-Klo-Gebühr bin ich auf folgendes gestoßen:
http://www.kostenlose-urteile.de/Stehpinkler-Laermbelaestigung-durch-Urinieren-im-Stehen-in-Mehrfamilienhaus.news9580.htm
nett ist die kleine schwester von scheiße
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KiLLa-T - 32
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Geschrieben am: 05.08.2010 um 01:48 Uhr
Zuletzt editiert am: 05.08.2010 um 01:48 Uhr
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Stehpinkler
..verlinken will gelernt sein!
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DieRache - 46
Halbprofi
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Geschrieben am: 05.08.2010 um 01:54 Uhr
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wieso du machst das doch toll
nett ist die kleine schwester von scheiße
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DjKoma - 40
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Geschrieben am: 05.08.2010 um 02:04 Uhr
Zuletzt editiert am: 05.08.2010 um 02:08 Uhr
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Das ist ja mal schon ziemlich alt das Urteil. Aber der gute Nachbar sollte mal zu Wetten Dass gehen, wenn er wirklich am Geräusch erkennen kann ob jemand im Stehen oder im Sitzen pinkelt. Ich würde da mal spontan behaupten, dass da andere Faktoren (Druck, Material der Schüssel, Auftrittpunkt des Strahls ...) für die Geräuschentwicklung wesentlich entscheidender sind.
Am lautesten wird es natürlich sein, wenn er schon ordentlich einen Sitzen hat, auf dem Weg zur Toilette zweimal umfällt, die Klobrille mit Schwung betätigt und nebenher lautstark gröhlt.
Why is 6 afraid of 7? Because 7 8 9!
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__milan__ - 30
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Geschrieben am: 05.08.2010 um 02:05 Uhr
Zuletzt editiert am: 05.08.2010 um 02:05 Uhr
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omg
den leuten hier ist es echt langweilig wenn die jmd anklagen , weil er im stehen pinkelt -.-
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DjKoma - 40
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Geschrieben am: 05.08.2010 um 02:10 Uhr
Zuletzt editiert am: 05.08.2010 um 02:10 Uhr
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Zitat von __milan__: omg
den leuten hier ist es echt langweilig wenn die jmd anklagen , weil er im stehen pinkelt -.-
Erst lesen, dann denken, dann nochmal denken und dann vielleicht posten.
Das Urteil ist ca 13 Jahre her. Und es war in Wuppertal. Es betrifft also weder die Leute hier, noch liegt es an der aktuellen Langeweile.
Die Tante Edit meit, dass du schon lange ins Bett gehörst...
Why is 6 afraid of 7? Because 7 8 9!
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JulmaJumala - 51
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Geschrieben am: 05.08.2010 um 08:27 Uhr
Zuletzt editiert am: 05.08.2010 um 08:29 Uhr
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Aller Wahrscheinlichkeit nach wurde dem "Klagenden" das Pinkeln im Stehen von seiner Frau verboten und jetzt kann er es nicht dulden, dass sein Nachbar das Geschäft noch auf die aufrecht stehende, heroische Art erledigen darf.
Wenn es da wirklich etwas zu beklagen gibt, dann doch wohl eher fehlenden Lärmschutz der Wohnungen.
/edit: Viel von der unnötigen richterlichen Arbeit kommt von den Rechtschutzversicherungen, die Segen oder Fluch sein können, wie man sieht.
andy@Joshua:~$ man woman // Segmentation fault (Core dumped)
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miri_ - 33
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Geschrieben am: 05.08.2010 um 11:43 Uhr
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Ich hab beim lesen des ThreadTitels an Essen gedacht
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 05.08.2010 um 17:28 Uhr
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Zitat von DieRache: Wie kann es bitte passieren das so etwas überhaupt vor dem Gericht landet?
Es gibt einfach viele Menschen (bzw gab es wohl schon immer), die nie gelernt haben, dass auch andere Rechte haben und man nicht immer nur an sich denken kann. Gerade bei diesen Nachbarschaftsstreitigkeiten geht es meist um sehr banale Dinge. Aber gut: Der Richter verdient sein Geld und hat oftmals wohl eine recht einfache Rechtslage, die er schnell durcharbeiten kann..
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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bockwurst82 - 42
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Geschrieben am: 05.08.2010 um 17:32 Uhr
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Zitat von Cymru: (...)Aber gut: Der Richter verdient sein Geld (...)
welche wir bezahlen.
Manchmal finde ich sollte ein Richter eine "nerv mich nicht" Strafe oder eine "Wegen Dummheit ins Gefängniss" Karte ausspielen dürfen.
Es ist echt manchmal fast krank was man für Fälle vor Gericht sieht, da ist das hier noch harmlos.
http:\\shitmyminiondoes.tumblr.com
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 05.08.2010 um 17:44 Uhr
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Zitat von bockwurst82: Manchmal finde ich sollte ein Richter eine "nerv mich nicht" Strafe
Das Verfassungsgericht hat das ja vor einigen Wochen getan:
Querulant muss Strafe zahlen
Der in diesem Thread angesprochene Fall ist auf dem Gebiet des Zivilrechts, d.h. die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Im Strafrecht würde das etwas anders aussehen.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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