Geschrieben am: 18.06.2010 um 12:42 Uhr
Zuletzt editiert am: 18.06.2010 um 12:43 Uhr
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Zitat von DocLove: Zitat von Laser87: Zitat von 85er_Slimer: Aber trotzdem bitte:
KEIN ALKOHOL AM STEUER
KEINE DROGEN AM STEUER
Das steht außer Frage - mir ging es nur darum, zu sagen, daß man nicht wegen einer Tüte von vorgestern den Lappen verlieren darf.
Gruß
1. Schon schlimm dass es Kontrollen gibt, wie manche hier schreiben, da kann man ja gar nicht mehr sorglos fahren ^^
2. Bei z.B. THC ist es durchaus möglich, auch noch Tage später eine art "Trip" zu bekommen (Schon mal was von Flashback gehört?), der die Verkehrstüchtigkeit einschränkt. Solange der Stoff im Körper ist, ann er auch wirken und auhc nachgewiesen werden.
Wer kifft weiß das und ist selber schuld, wenn er auto fährt.
Bei Alkohol sind solche Phänomene eben nicht bekannt- der ist auch nicht so lange im Körper.
Es gibt bis jetzt keine bekannten fälle von cannabisbedingten flashbacks und ehrlich gesagt kann ich mir auch nicht vorstellen, wie das eintreten soll, da du dafür ja ne größere menge an, im körper eingelagertem thc brauchst, das dann alles auf einmal an den entsprechenden rezeptoren anfluten muss, um nen rauschzustand hervorzurufen.
und wenn du sagst, dass da immer noch "stoff" im körper ist, der noch wirken kann, dann stimmt das so nicht ganz, weil aktives THC nur maximal 48 h "aktiv" wirkt, sprich psychoaktiv ist.. danach wird es zu THC-Carbonsäure (THC-COOH) verstoffwechselt, die aber NICHT mehr psychaktiv ist, und somit auch keine rauschzustände mehr hervorrufen kann.
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