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Forum / Politik und Wirtschaft

Autotelefone

Saix - 34
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 09.2009
38 Beiträge
Geschrieben am: 14.06.2010 um 16:14 Uhr

Wie die meisten wissen ist das Telefonieren in Deutschland nur mit Freisprecheinrichtung während der Fahrt erlaubt. Aber wie sieht es eigentlich mit Autotelefonen aus älteren Autos aus, die keine Freisprecheinrichtung haben(speziell, wenn das Autotelefon schon vom Werk aus mitgeliefert wurde)?



DaChilla - 36
Experte (offline)

Dabei seit 02.2007
1877 Beiträge

Geschrieben am: 14.06.2010 um 16:17 Uhr
Zuletzt editiert am: 14.06.2010 um 16:18 Uhr

§ 23 Abs. 1a StVO (D): „Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Das gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgestellt ist.“

also verboten.

Tretet der hasserfülltesten Gruppe bei!!! http://www.team-ulm.de/MyGroups/56191

Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 14.06.2010 um 16:19 Uhr

Denke auch, dass man dann eben einen Umbau vornehmen lassen muss, dass es ohne Hörer funktioniert. So viele solche Autos werden aber wohl auch nicht mehr auf den Straßen unterwegs sein.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

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