SaintJimmy - 31
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Geschrieben am: 29.05.2010 um 14:19 Uhr
Zuletzt editiert am: 29.05.2010 um 14:19 Uhr
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wie ist das eig. wenn man zeltet zB am baggersee oder so??
Gib dem Affen Zucker!!!
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kthxbye - 31
Halbprofi
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Geschrieben am: 29.05.2010 um 14:19 Uhr
Zuletzt editiert am: 29.05.2010 um 14:21 Uhr
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Zitat von DonEscobar: Zitat von CAPONE42: Also ichd achte man darf nur bis 12 raus .
aber man schreibt nicht wann man morgens raus darf ?!
Man könnte theoretischer Weiße schon um 12:01 schon wieder raus.
....Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden.
Dann les doch mal richtig -.-'
[..]der Aufenthalt in Gaststätten [...]
in deinem ganzen Paragraph steht nichts, aber auch rein gar nichts, drin, wie lang man sich drausen aufhalten darf, lediglich in Gaststätten, Diskotheken etc.
Edit: Es ist nirgends geregelt, wie lang du dich drausen aufhalten darfst, somit: so lang du willst?
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wait - 33
Halbprofi
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Geschrieben am: 29.05.2010 um 14:24 Uhr
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Zitat von SaintJimmy: wie ist das eig. wenn man zeltet zB am baggersee oder so??
kommt drauf an, ob du von den besitzern aus ab 16 schon allein zelten darfst.. nsonsten musst um 0 heim
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MachHalt
Profi
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Geschrieben am: 29.05.2010 um 14:30 Uhr
Zuletzt editiert am: 29.05.2010 um 14:30 Uhr
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du darfst nur nach 12 Uhr draußen bleiben wenn du inner geschlossenen Gesellschaft bist (glaub ich) oder wenns ne Sonderregel für die Veranstaltung gibt. (bin mir aber nich sicher (: )
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SiXeRt
Champion
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Geschrieben am: 29.05.2010 um 14:39 Uhr
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Zitat von Onkelz-92: Zitat von _Nac_Nac_: Nach dem Jugendschutzgesetz bis 24 Uhr , vermute ich ;D
nur auf öffentlichen Veranstaltungen, wenn deine Eltern es erlauben bis um 3 Uhr draußen zu bleiben, darfst du das !
richtig leider wissen das nur die wenigsten!
ҳҳ TU STAR ҳҳ |
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SiXeRt
Champion
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Geschrieben am: 29.05.2010 um 14:41 Uhr
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Zitat von kthxbye: Zitat von DonEscobar: Zitat von CAPONE42: Also ichd achte man darf nur bis 12 raus .
aber man schreibt nicht wann man morgens raus darf ?!
Man könnte theoretischer Weiße schon um 12:01 schon wieder raus.
....Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden.
Dann les doch mal richtig -.-'
[..]der Aufenthalt in Gaststätten [...]
in deinem ganzen Paragraph steht nichts, aber auch rein gar nichts, drin, wie lang man sich drausen aufhalten darf, lediglich in Gaststätten, Diskotheken etc.
Edit: Es ist nirgends geregelt, wie lang du dich drausen aufhalten darfst, somit: so lang du willst? - das stimmt.
das gesetz gilt nur für öffentliche. veranstaltungen.!
wwie lange du aufe iner parkbank sitzt ist hierbei egal.!
ҳҳ TU STAR ҳҳ |
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karotte_ - 31
Profi
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Geschrieben am: 29.05.2010 um 14:42 Uhr
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Zitat von kthxbye: Zitat von DonEscobar: Zitat von CAPONE42: Also ichd achte man darf nur bis 12 raus .
aber man schreibt nicht wann man morgens raus darf ?!
Man könnte theoretischer Weiße schon um 12:01 schon wieder raus.
....Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden.
Dann les doch mal richtig -.-'
[..]der Aufenthalt in Gaststätten [...]
in deinem ganzen Paragraph steht nichts, aber auch rein gar nichts, drin, wie lang man sich drausen aufhalten darf, lediglich in Gaststätten, Diskotheken etc.
Edit: Es ist nirgends geregelt, wie lang du dich drausen aufhalten darfst, somit: so lang du willst?
jap!
man darf so lang draußen bleiben wie man will, auch ohen begleitung.
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Unreal92 - 33
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 29.05.2010 um 14:47 Uhr
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Zitat von -eaves-: ne du musst mit 16 um 12 uhr daheim sein, oder halt in belgleitung eines erwachsenen.
Ausnahmen gelten auch bei bestimmten Veranstaltung aber kA was da gilt und was nicht. Also so kenn ich es, aber wer sich daran hält ist was anderes :D
so wie ich weiß muss man um 12e überall raus
und bis 1ne muss man daheim sein irgendwie so
Welcome to Rapture
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-Ventilator- - 33
Profi
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Geschrieben am: 29.05.2010 um 15:11 Uhr
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Zitat von SaintJimmy:
neulich hat mich die polizei verwarnt und heigeschickt da ich um 1uhr in der stadt rumgelaufen bin
ohhhhhh, die polizei hat dich verwarnt ^^
hmm, sehs mal so, wenn se dich heimfahren hast schonmal ein kostenloses taxi und musst nicht ewig mitm bus fahren :P
achso! achso...!
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Mongo16
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Geschrieben am: 29.05.2010 um 15:14 Uhr
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Zitat von Ich_zieh: Ausnahme: Silverster xD
achwas
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_Nac_Nac_ - 69
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Geschrieben am: 29.05.2010 um 15:16 Uhr
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Zitat von -Ventilator-: Zitat von SaintJimmy:
neulich hat mich die polizei verwarnt und heigeschickt da ich um 1uhr in der stadt rumgelaufen bin
ohhhhhh, die polizei hat dich verwarnt ^^
hmm, sehs mal so, wenn se dich heimfahren hast schonmal ein kostenloses taxi und musst nicht ewig mitm bus fahren :P
, und die wollen kein Trinkgeld
Mary Jane ♥
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patoX
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Geschrieben am: 29.05.2010 um 15:28 Uhr
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Zitat von SaintJimmy: wie ist das eig. wenn man zeltet zB am baggersee oder so??
die meisten seen sind Privat, und auf privatgrund kannst eig tun und lassn was du wills^^
Es gibt Frauen die mir TAUSENDE geben dass ich ihnen an die Möpse geh! und du kriegst das umsonst :P
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ChiefWiggum - 31
Experte
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Geschrieben am: 29.05.2010 um 16:29 Uhr
Zuletzt editiert am: 29.05.2010 um 16:29 Uhr
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Mit 16 muss man um 12 nach Hause.
Egal ob du in ner Kneipe bist oder dich auch nur so in der Stadt herrumtreibst. Aber bei mir hat das noch nie jemand interessiert...selbst die Polizei hat mich noch nie angesprochen.
Und wenn dann machen sie eh nicht mehr als dich nach Hause zu schicken.^^
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-Protect- - 36
Halbprofi
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Geschrieben am: 29.05.2010 um 16:43 Uhr
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Zitat von ChiefWiggum: Mit 16 muss man um 12 nach Hause.
Egal ob du in ner Kneipe bist oder dich auch nur so in der Stadt herrumtreibst. Aber bei mir hat das noch nie jemand interessiert...selbst die Polizei hat mich noch nie angesprochen.
Und wenn dann machen sie eh nicht mehr als dich nach Hause zu schicken.^^
Im Jugendschutzgesetz steht, meines Wissens nach, nichts darüber. Wäre ja noch schöner wenn es eine Ausgangssperre geben würde.
Die Polizei: Ihr Richter und Henker - Ihr Jäger und Totschläger!
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AbsolutFrank - 53
Halbprofi
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Geschrieben am: 02.06.2010 um 14:17 Uhr
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Jugenschutzgesetz wikipedia
Ziemlich weit unten: Was das Jugenschutzgesetz nicht regelt...
"Wer sich den Gesetzen nicht fügen will, muß die Gegend verlassen, wo sie gelten." Joh. W. v. Goethe
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