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Forum / Politik und Wirtschaft

UGV Inkasso GmbH & FKH GbR

  -1- -2- vorwärts >>>  
Kokett_xD - 33
Halbprofi (offline)

Dabei seit 06.2009
115 Beiträge
Geschrieben am: 22.05.2010 um 12:45 Uhr

Guten Tag,

hab ein schreiben bekommen von denen, dass meine verstorbene Oma eine offen Forderung noch hat in höhe von 600€
Nun weiß ich nicht was ich damit machen soll.

Google hab ich schon genutzt und teilweiße gelesen, dass dies auf Betrug basiert. Hab aber auch schon gesehen, dass Sie bis zur Kontopfändung vorgehen würden.

Nicht regaieren ist wohl eher unangebracht. Anwalt, Polizei oder doch nur ein Brief zurück?

Hatte jmd schon ein Fall mit dieser Firma??

MfG kokett_xD
simon-deluxe - 37
Profi (offline)

Dabei seit 01.2006
571 Beiträge

Geschrieben am: 22.05.2010 um 12:49 Uhr

wenns dir langweilig ist kannst zurückschreiben und denen mitm anwalt und der verbraucherschutzzentrale drohen, ansonsten nicht beachten...

außer natürlich du hast das erbe deiner verstorbenen oma, inkl. schulden angenommen

MISSION COMPLETE

-GuterJunge- - 35
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2008
251 Beiträge
Geschrieben am: 22.05.2010 um 12:50 Uhr

ich würd vll erstmal brief schreiben um was für ne forderung es sich denn dabei handelt und dann ggf. wider sprechen mit anwalt

klick mich


klick mich wieder
Kokett_xD - 33
Halbprofi (offline)

Dabei seit 06.2009
115 Beiträge
Geschrieben am: 22.05.2010 um 12:52 Uhr
Zuletzt editiert am: 22.05.2010 um 12:53 Uhr

Die 2 Seiten in den Links hab ich auch schon gefunden. Da steht teilweiße was mit Betrug, doch manche sagen dass ihr Konto gepfändet worden ist...

Also ich wüsste nicht, dass ich die Schulden/erbe übernohmen haben sollte.
Kenny-BC - 44
Halbprofi (offline)

Dabei seit 09.2008
240 Beiträge
Geschrieben am: 22.05.2010 um 12:57 Uhr

Können die überhaupt von dir etwas einfordern wenn es deine oma betrifft?


Mfg
Kenny
Broti - 35
Halbprofi (offline)

Dabei seit 09.2008
237 Beiträge

Geschrieben am: 22.05.2010 um 13:01 Uhr

Zitat von Kenny-BC:

Können die überhaupt von dir etwas einfordern wenn es deine oma betrifft?


Mfg
Kenny


klar können die...

mach einfach nix, un selbst wenn die pfänden wollen würden würde das ewig dauern un dagegen könntest dann au vorgehen haha scheiß einfach drauf.. hehe

...

Kokett_xD - 33
Halbprofi (offline)

Dabei seit 06.2009
115 Beiträge
Geschrieben am: 22.05.2010 um 13:03 Uhr

Ok, ist nicht direkt an mich gekommen, eben an meine Eltern.
Ich mach mich aber mal schlau dafür im inet 8-)
Broti - 35
Halbprofi (offline)

Dabei seit 09.2008
237 Beiträge

Geschrieben am: 22.05.2010 um 13:05 Uhr

Zitat von Kokett_xD:

Ok, ist nicht direkt an mich gekommen, eben an meine Eltern.
Ich mach mich aber mal schlau dafür im inet 8-)


also wie gesagt.. die können euch gar nix.. erstens hättet ihr dann damals unterlagen bei deiner oma finden müssen.. habt ihr ja wohl net?
wenn sie sich nochmal bei euch melden sollten, dann würde ich ma zum anwalt gehen, weil dann könnte was dran sein, aber zahlen würde ich auf keinen fall..

...

schranzinger
Profi (offline)

Dabei seit 05.2004
451 Beiträge

Geschrieben am: 22.05.2010 um 13:17 Uhr

oder schreib dein problem mal an akte 2010 von sat 1 die kennen sich da aus ist kostenlos die helfen dir bestimmt weiter die haben schon öfters so fälle aufgeklärt

http://www.sat1.de/ratgeber_magazine/akte/kontakt/

Basskicker

Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 24.05.2010 um 00:23 Uhr

Zitat von schranzinger:

3 mahnungen müssen die erst mal schicken wenn du nicht reagierst kommt auch nix mehr oder es kommt ein brief vom stattsanwalt


Wüsste ja gerne, woher du das mit den drei Mahnungen hast...
Fakt ist aber: Die Staatsanwaltschaft hat dabei rein gar nichts zu suchen. Wenn, dann mahnt ein Rechtsanwalt ab und reicht möglicherweise Klage ein.


An den Threadsteller:
Würde auch erstmal gucken, worauf sich diese Rechnung bezieht. Ein Brief/eine Email, in der du nähere Informationen zu einer solchen Rechnung forderst, wäre wohl zu Anfang der einfachste und günstigste Weg.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

Bische - 49
Halbprofi (offline)

Dabei seit 08.2006
233 Beiträge

Geschrieben am: 26.05.2010 um 12:47 Uhr
Zuletzt editiert am: 26.05.2010 um 12:56 Uhr

Es gibt zwei grosse Fehler die Du machen kannst!

Erstens zahlen, denn mit Zins und Bearbeitungsgebühr werden aus 600€ auf einmal min. 1500€...

Der zweite Fehler ist nichts zu tun, dann cashen sie Dich auch!

Nach dem Tod meines Vaters haben sie uns auch mit einer Rechnung von anno dazumal über den Tisch ziehen wollen, wir sind danach zu einem Rechtsanwalt, der hat uns mühelos rausgeboxt. Hat zwar auch ein Geld gekostet (glaube um die 200 DM damals), war aber weitaus billiger wie das drohende Szenario!

Auf dem Amtsgericht gibt es eine Stube auf der man kostenlos Rechtsbeistand holen kann. Allerdings nur beraterisch!



O(/)O

Bische - 49
Halbprofi (offline)

Dabei seit 08.2006
233 Beiträge

Geschrieben am: 26.05.2010 um 12:52 Uhr

Nochmal kurz zur Erklärung.

Inkassofirmen schreiben gerne Firmen an von wegen unbeglichene Rechnungen von anno domini.
Diese kaufen sie dann für ein Spottpreis ab und fordern auf eigene Rechnung die Summe ein. Allerdings geben sie wie bei Dir nur den Streitwert an (600Euro), die Zinsen und die Bearbeitungsgebühr wird erst danach berechnet. Das ist dann der teure Teil.

UND, GANZ WICHTIG: Bezahlst Du eine Rechnung, bezahlst Du alle Rechnungen. Falls die noch was von Omi finden quetschen die Dich wieder aus!
Und Du kannst nichts dagegen machen weil Du durch Zahlen der Rechnung das Erbe anerkannt hast...

O(/)O

a-m-b
Experte (offline)

Dabei seit 07.2007
1355 Beiträge

Geschrieben am: 27.05.2010 um 02:40 Uhr

wichtiger link des verbraucherschutzes hamburg...

http://www.vzhh.de/~upload/rewrite/TexteKontoSchulden/UGV-Inkasso.aspx

Zitat:

4. Gerichtliche Geltendmachung

Die Androhung des gerichtlichen Mahnverfahrens ist ernst zu nehmen. Tatsächlich wurden Verbrauchern immer wieder Mahnbescheide zugestellt. Hier ist ein Handeln der Betroffenen dringend notwendig, um letztlich einen vollstreckbaren Titel zu vermeiden. Daher sollte dem Mahnbescheid innerhalb von zwei Wochen auf jeden Fall schriftlich gegenüber dem Gericht widersprochen werden. Eine Überleitung des Verfahrens in einen Zivilprozess hat die UGV nach den vorliegenden Informationen bislang immer wohlweislich vermieden.


^^ letzteres beachten.... auch dieses angebliche inkassobüro weiss, dass die fälle vor einem AG oder LG verloren würden.

.. keine/r muss müssen. alle können können... :D

carson
Anfänger (offline)

Dabei seit 11.2012
7 Beiträge

Geschrieben am: 29.11.2012 um 09:16 Uhr

Hallo,

an deiner Stelle würde ich einfach nichts machen, meistens wird es solchen Betrügern dann nach ein paar Briefen und Drohungen ohnehin zu blöd. Leider sieht der Markt heutzutage so aus, dass es nicht nur saubere und faire Inkasso Dienstleister wie auf www.penchant.biz gibt, sondern eben auch das ein oder andere schwarze Schaf.
Sundown73 - 52
Experte (offline)

Dabei seit 01.2006
1570 Beiträge

Geschrieben am: 29.11.2012 um 09:24 Uhr

Ich würde bei Betrug auf alle Fälle eine Anzeige bei der Polizei machen. Ausserdem würde ich sicherheitshalber der Forderung widersprechen.

Widerspruch einlegen ist immer eine feine Sache weil dann der andere erst einmal seine Forderung beweisen muss. Juristisch kann dann auch erstmal nich viel passieren wenn man einer Forderung widersprochen hat. Pfändung usw. ist dann auch nicht möglich.

GNU/Linux - Amarok - http://last.fm/user/sundown73

Daddy_Cool81 - 44
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2010
389 Beiträge

Geschrieben am: 29.11.2012 um 09:47 Uhr
Zuletzt editiert am: 29.11.2012 um 09:47 Uhr

So zum ersten NEIN sie können Dir nichts nehmen auch nicht wenn es Deine Oma ist.
Außer Du hast das Erbe angenommen und unterschrieben sonst nicht da Du nicht der nächste Verwandte bist.
Pfänden dürfen die schon zweimal nicht da sie dafür erst einmal einen Vollstreckbaren Titel brauchen und das geht nicht von jetzt auf nacher.
Hatte erst selbst nen Erbfall von meiner Oma wo noch Bestattungskosten offen waren was ich aber abgelehnt habe.
Ich wurde auchnur angeschrieben weil ich der nächste Verwandte bin da mein Vater verstorben ist und meine Tante auch abgelehnt hat.
Einfach anschreiben das Du bitte die Unterlagen möchtest und wenn Du keine bekommst einfach nen Anwalt kontaktieren und von dem ein schreiben aufsetzen lassen das kostet nicht die Welt aber erspart Dir weiteren Ärger mit denen.

Eine Jungfrau wird von einem Geist geschwängert? Come on! Piss off!

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