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Mahnung?

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--Joerg--
Champion (offline)

Dabei seit 03.2009
2785 Beiträge

Geschrieben am: 29.03.2010 um 23:39 Uhr
Zuletzt editiert am: 29.03.2010 um 23:41 Uhr

Zitat von Xbox_360:

dänn is gut
ich hatte schon irgendwie angst vor ner mahnung hatte sowas noch nie
:DD


ich hab das Gefühl, dass Du 11, 12 oder 14 bist und eigentlich

nichts bestellen darfst und nun Angst hast, dass eine Mahnung
und / oder eine Mitteilung der Sparkasse kommt, das die
Abbuchung mangels Deckung nicht ausgeführt wurde und
dass das Deine Eltern mitbekommen....

Sex ist nicht alles; aber ohne Sex ist alles nichts.

738 - 36
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 05.2006
55 Beiträge

Geschrieben am: 29.03.2010 um 23:49 Uhr

mach dir nicht ins hemd, wenns sies erste mal kein geld bekommen versuchen sies 2 tage später nochmal...

die erste mahnung kommt normal erst wenn sie 14 tage nichts bekommen und selbst dann gibts noch keine mahngebühr... die ist erst mit der 2. mahnung gerechtfertigt...

außer es gibt ne 30 tage regelung, dann kommt die erste mahnung erst nach 30 tagen, da ist dann schon ne mahngebühr gerechtfertigt...

also, du hast ewig zeit... hol mal nen kontoauszug und schau ob irgendwas drauf steht von wegen dass etwas net abgebucht werden konnte, dann musst nter umständen selbst überweisen, aber du hast ja 30 tage zeit ;-)

...Im Frühling blüht der Seidelbast und mir verreißts da beitel fast...

rosakakkadu - 68
Halbprofi (offline)

Dabei seit 12.2009
258 Beiträge
Geschrieben am: 29.03.2010 um 23:54 Uhr

Wenn die Mahnung vom Gericht kommt, und <Du sie für nicht korrekt hälst.... lege Widerspruch ein... wenn sie aber korreckt ist, dann zahl... sonst wirds verflucht teuer...
Xbox_360 - 31
Halbprofi (offline)

Dabei seit 12.2008
346 Beiträge

Geschrieben am: 29.03.2010 um 23:57 Uhr
Zuletzt editiert am: 29.03.2010 um 23:59 Uhr

Zitat von rosakakkadu:

Wenn die Mahnung vom Gericht kommt, und <Du sie für nicht korrekt hälst.... lege Widerspruch ein... wenn sie aber korreckt ist, dann zahl... sonst wirds verflucht teuer...


dess kommt aber nicht gleich als erstes??
also schikt die bank davor nicht erst was??

Gigabyte 890GPA-UD3H__AMD Phenmom II X4 955@3x2Ghz__Win7 64 BiT__4Gb GeiL__ATi XFX 5850

rosakakkadu - 68
Halbprofi (offline)

Dabei seit 12.2009
258 Beiträge
Geschrieben am: 30.03.2010 um 00:00 Uhr

ja, natürlich schickt die Bank zuvor, die sind noch gebührenfrei... da hilft nur eines... und wenns noch so hart ist... zahlen... oder reden nmit der Bank....hallo ???!!!
--Joerg--
Champion (offline)

Dabei seit 03.2009
2785 Beiträge

Geschrieben am: 30.03.2010 um 00:01 Uhr

Zitat von rosakakkadu:

ja, natürlich schickt die Bank zuvor, die sind noch gebührenfrei... da hilft nur eines... und wenns noch so hart ist... zahlen... oder reden nmit der Bank....hallo ???!!!


wenn eine Abbuchung oder Lastschrift nicht eingelöst
werden kann,kostet es bei der Sparkasse 8 € !

Sex ist nicht alles; aber ohne Sex ist alles nichts.

Xbox_360 - 31
Halbprofi (offline)

Dabei seit 12.2008
346 Beiträge

Geschrieben am: 30.03.2010 um 00:06 Uhr

ok danke leute bin dann mal pennen :DD

Gigabyte 890GPA-UD3H__AMD Phenmom II X4 955@3x2Ghz__Win7 64 BiT__4Gb GeiL__ATi XFX 5850

738 - 36
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 05.2006
55 Beiträge

Geschrieben am: 30.03.2010 um 00:06 Uhr

Hallo ??

man bekommt doch keine mahnung von der bank !!
man bekommt nen hinweis aufm kontoauszug dass das nicht abbgebucht wurde, aber entweder versuchen sies nochmal oder man muss es selber überweisen...

die mahnung kommt von dem gläubiger der dir das zeug verkauft hat

...Im Frühling blüht der Seidelbast und mir verreißts da beitel fast...

rosakakkadu - 68
Halbprofi (offline)

Dabei seit 12.2009
258 Beiträge
Geschrieben am: 30.03.2010 um 00:07 Uhr

Bei der Volksbank kostet das 15€... Ich kam damit schon mit Schadenserstz durch.. weil die zuständige Rechnungstelle scon am 29. abbuchen wollte... vereinbart war der erste..... selbst wenn der erste ein Samstag ist.. dürfen sie erst am dritten.. am nächsten Werktag halt... weht dich, du kommst damit durch...
Mami_o2o312 - 37
Profi (offline)

Dabei seit 03.2007
868 Beiträge
Geschrieben am: 30.03.2010 um 00:07 Uhr

Zitat von Xbox_360:

Zitat von rosakakkadu:

Wenn die Mahnung vom Gericht kommt, und <Du sie für nicht korrekt hälst.... lege Widerspruch ein... wenn sie aber korreckt ist, dann zahl... sonst wirds verflucht teuer...


dess kommt aber nicht gleich als erstes??
also schikt die bank davor nicht erst was??
Dass ist ein dummes Gelaber.. Vom Inkasso kommt erst nach 3 Mahnungen was. Und bis 3 Mahnungen kommen, dass dauert erstmal ein paar Monate und bis dass Inkasso kommt, dauert auch noch eeeewig.
Also mach Dir kein Kopf...

Dass einzige was Du zahlen musst, wenn die Firma schon abbuchen wollte -ohne Erfolg, die Rücklastschriftgebühr.

Und die Fa., wo Du dass Spiel bestellt hast, schickt Dir ein Erinnerungsschreiben bzw. eine 1. Mahnung, wo Du den Betrag des Spieles + Mahngebühr überweisen musst! Dass steht dann klar und deutlich in dem Schreiben!
738 - 36
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 05.2006
55 Beiträge

Geschrieben am: 30.03.2010 um 00:10 Uhr

die können bei der ersten mahnung noch keine mahngebühr verlangen !
das ist nicht rechtens

außer auf der rechnung ist ne 30 tage klausel vermerkt, dann schon...

aber wenn die mahnung zwischen 14 tagen und 30 tagen danach schon kommt gilt keine mahngebühr !

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rosakakkadu - 68
Halbprofi (offline)

Dabei seit 12.2009
258 Beiträge
Geschrieben am: 30.03.2010 um 00:11 Uhr

Was erzählst Du für ein Zeug... vor allem Inkasso, sowas ist sowieso rechtswidrig, aber scheinbar können sie sowas mit euch machen.. und überdies ... ich laber nicht... könnte fast dein Großvater sein... gell..
738 - 36
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 05.2006
55 Beiträge

Geschrieben am: 30.03.2010 um 00:13 Uhr

was laberst du ??

inkasso ist doch net rechtswiedrig !
die dritte mahnung kommt immer vom anwalt und der leitet ein inkasso verfahren ein..
das ist normal, was soll da rechtswiedrig sein ??

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rosakakkadu - 68
Halbprofi (offline)

Dabei seit 12.2009
258 Beiträge
Geschrieben am: 30.03.2010 um 00:17 Uhr

Nein! Nur der chuldentitel zählt... und der muß von einem gericht erbracht sein.... verflixt und zugenäht,, ihr Klugscheißer...
--Joerg--
Champion (offline)

Dabei seit 03.2009
2785 Beiträge

Geschrieben am: 30.03.2010 um 00:20 Uhr
Zuletzt editiert am: 30.03.2010 um 00:20 Uhr

Ist doch egal, ob Inkasso rechtswidrig ist oder nicht -

der Typ hat lt. seiner Aussage ja für Deckung auf

seinem Konto gesorgt - also dürfte alles glatt

laufen.

Also steigert Euch nun nicht da rein............


Sex ist nicht alles; aber ohne Sex ist alles nichts.

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