rosakakkadu - 68
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Geschrieben am: 18.03.2010 um 00:17 Uhr
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Jetzt noch etwas zum Thema Lebenslang. Das Deutsche Strafgesetzbuch ist eines der wenigen, die bei Lebenslang keine Grenze nach oben gesetzt haben. Die 15 Jahre sind kann.....!! Ich war während meiner Tätigkeit im Strafvollzug bis 1994 in der JVA Berlin_ Tegel tätig.Ich kannte einen Gefangenen der 40 Jahre bis zu seinem Tod dort gesessen hat.... Klickt auf Sobibor..Prozesse. Scharführer Erich Bauer,, ( das Internet weist dessen Tod 1980 falsch aus.. der Mann straeb 1990 in der JVA Tegel.. ich hab ihn gefunden ..tot..) . Ich lach mich tot, wenn immer wieder welche dumme stammtischdippel erzählen .. lebenslang dauert 15 Jahre. Wenn die Justiz will .. dauert es bis zum Tode !!!
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 18.03.2010 um 00:42 Uhr
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Zitat von rosakakkadu: Wenn die Justiz will .. dauert es bis zum Tode !!!
Nicht ganz. Die lebenslange Freiheitsstrafe darf als absolute Strafe nicht bis zum Tod gelten, sondern muss mit Rücksicht auf die Menschenwürde die Möglichkeit geben, irgendwann wieder frei zu sein. Leitsatz aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1977(vgl. BVerfGE 45, 187):
"3. Zu den Voraussetzungen eines menschenwürdigen Strafvollzugs gehört, daß dem zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten grundsätzlich eine Chance verbleibt, je wieder der Freiheit teilhaftig zu werden. Die Möglichkeit der Begnadigung allein ist nicht ausreichend; vielmehr gebietet das Rechtsstaatsprinzip, die Voraussetzungen, unter denen die Vollstreckung einer lebenslangen Freiheitsstrafe ausgesetzt werden kann, und das dabei anzuwendende Verfahren gesetzlich zu regeln. "
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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tortuga87 - 38
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Geschrieben am: 18.03.2010 um 06:43 Uhr
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Zitat von Bene_86: -Für Rauchen unter 18 bekommt man eine Verwarnung.
-Für unangeschnalltes Fahren eine Geldstrafe.
-Für Mord ein paar Jahre.
-Bei Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz ein paar Sozialstunden.
-Bei Waffenhandel eine minimale Gefängnisstrafe.
-Bei Steuerhinterziehung die Höchststrafe oder ne Milionenhohe Geldstrafe.
-Doch wenn man ein Kind vergewaltigt, eine sinnlose Therapie?
find die deutsche justiz au fürn arsch... denn, wenn ich die möglichkeit hätte, würd ich die todesstrafe wieder für nen ganz bestimmten menschen einführen..aber...was solls...des leben is nun mal kein ponyhof..aber des da oben^^ stimmt au net ganz.... kann man net so verallgemeinern...
*Lasst uns doch n bissle schr(eien & t)anzen?!*
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Laser87 - 57
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Geschrieben am: 18.03.2010 um 09:20 Uhr
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Zitat von Bene_86: -Für Rauchen unter 18 bekommt man eine Verwarnung.
-Für unangeschnalltes Fahren eine Geldstrafe.
-Für Mord ein paar Jahre.
-Bei Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz ein paar Sozialstunden.
-Bei Waffenhandel eine minimale Gefängnisstrafe.
-Bei Steuerhinterziehung die Höchststrafe oder ne Milionenhohe Geldstrafe.
-Doch wenn man ein Kind vergewaltigt, eine sinnlose Therapie?
Kleine Zwischenfrage: Was hat das mit der Justiz zu tun?
Gruß
Jochen
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Bene_86 - 39
Halbprofi
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Geschrieben am: 18.03.2010 um 11:15 Uhr
Zuletzt editiert am: 18.03.2010 um 12:11 Uhr
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Zitat von tortuga87: Zitat von Bene_86: -Für Rauchen unter 18 bekommt man eine Verwarnung.
-Für unangeschnalltes Fahren eine Geldstrafe.
-Für Mord ein paar Jahre.
-Bei Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz ein paar Sozialstunden.
-Bei Waffenhandel eine minimale Gefängnisstrafe.
-Bei Steuerhinterziehung die Höchststrafe oder ne Milionenhohe Geldstrafe.
-Doch wenn man ein Kind vergewaltigt, eine sinnlose Therapie?
find die deutsche justiz au fürn arsch... denn, wenn ich die möglichkeit hätte, würd ich die todesstrafe wieder für nen ganz bestimmten menschen einführen..aber...was solls...des leben is nun mal kein ponyhof..aber des da oben^^ stimmt au net ganz.... kann man net so verallgemeinern...
Schon vorallem für Leute wo sich an Wehrlosen Kindern oder Frauen Vergreifen
für soche Menschen hab ich absolut keim Mitleid
und die verdienen auch keine Gnade
Einigkeit und Recht und Freiheit.......
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Chin_Can
Halbprofi
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Geschrieben am: 18.03.2010 um 11:18 Uhr
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Ach is doch alles so ne neo-menschliche masche
und wenns welche gibt die sie nicht gebrauchen können
zünden sich die in U-haft "selber" an
Stoff aus dem Deutschen Erzgebirge ???? WTF !? :DD---> Pulp Fiction
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SNI87 - 38
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Geschrieben am: 18.03.2010 um 11:20 Uhr
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Zitat von Laser87: Zitat von Bene_86: -Für Rauchen unter 18 bekommt man eine Verwarnung.
-Für unangeschnalltes Fahren eine Geldstrafe.
-Für Mord ein paar Jahre.
-Bei Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz ein paar Sozialstunden.
-Bei Waffenhandel eine minimale Gefängnisstrafe.
-Bei Steuerhinterziehung die Höchststrafe oder ne Milionenhohe Geldstrafe.
-Doch wenn man ein Kind vergewaltigt, eine sinnlose Therapie?
Kleine Zwischenfrage: Was hat das mit der Justiz zu tun?
Gruß
Jochen
richtig 
ist n fehler des gesetzgebers. der richter/staatsanwalt kann auch nur
die strafe verhängen, die das gesetz vorgibt.
Die Welt hat nie eine gute Definition für das Wort Freiheit gefunden.
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Roddi - 39
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Geschrieben am: 18.03.2010 um 12:26 Uhr
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Zitat von Bene_86: Zitat von Slow_Turtle: Zitat von Bene_86: -Für Rauchen unter 18 bekommt man eine Verwarnung.
-Für unangeschnalltes Fahren eine Geldstrafe.
-Für Mord ein paar Jahre.
-Bei Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz ein paar Sozialstunden.
-Bei Waffenhandel eine minimale Gefängnisstrafe.
-Bei Steuerhinterziehung die Höchststrafe oder ne Milionenhohe Geldstrafe.
-Doch wenn man ein Kind vergewaltigt, eine sinnlose Therapie?
was zum teufel is an ner therapie sinnlos?
weils bei vielen sowieso nix bringt
und weil der täter sich nur en bisschen Psychogelaber anhören muss und danach wieder die Freiheit geniesen darfst,
statt im Knast zu schmoren und für das zu Büßen was er getan hast
...ähm die müssen im Knast schmoren und darin eine Therapie machen.Kein Sexualstraftäter verbringt seine Hafstrafe nur durch eine Therapie beim Psychater-schmier mal lieber der katholischen Kirche diesen Vorwurf an die Backe die versetzen einfach ihre Kinderschänder wo anders hin.
"Nope".
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Chin_Can
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Geschrieben am: 18.03.2010 um 12:30 Uhr
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Hmm perfekt
ein paar leute umlegen
dann sexualstraftäter werden
und dann werd ich als psychisch labil eingestuft
und komm paar jahre später wieder raus ..
Stoff aus dem Deutschen Erzgebirge ???? WTF !? :DD---> Pulp Fiction
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 18.03.2010 um 12:35 Uhr
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Zitat von Cymru: Zitat von Bene_86: statt im Knast zu schmoren und für das zu Büßen was er getan hast
Vielleicht solltest du dich einmal mit Rechtsphilosophie auseinandersetzen.
Willst du denn ernsthaft Leute einzig unter dem Sühnegedanken wegsperren, ihnen jegliche Therapien verwehren und sie danach wieder auf die Gesellschaft loslassen? Da wärst du wohl einer der Ersten, die sich über eine hohe Rückfallquote beklagen würde.
Eine Begründung, weshalb eine Therapie grunsätzlich sinnlos ist, wurde mir bisher nicht genannt. Möchtest du denn nicht in ärztliche Behandlung, wenn du krank bist?
edit:
Zitat von Nesta1985: Zitat von Blizzard: soweit ich weiss gibts für mord immernoch lebenslange haft.....
= 15 jahre (+ evtl anschließender sicherungsverwahrung)
Deutsches Strafrecht (wikipedia)
"Laut einer Erhebung des Bundesjustizministeriums für alle Länder (1998) beträgt die durchschnittliche Haftzeit im Bundesdurchschnitt 19,9 Jahre[...].Zwischen 1996 und 2000 wurden aus der JVA Straubing (nur von dort gibt es hierüber Daten) 25 Gefangene mit diesem Urteil entlassen, davon vier nach 15 Jahren, einer nach 37 Jahren Haft (längste Haftdauer). Die durchschnittliche Haftzeit zu „lebenslänglich“ Verurteilter beträgt in Bayern 21,84 Jahre"
Mal sehen, was dazu gesagt wird...
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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Roddi - 39
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Geschrieben am: 18.03.2010 um 12:37 Uhr
Zuletzt editiert am: 18.03.2010 um 12:37 Uhr
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Zitat von Chin_Can: Hmm perfekt
ein paar leute umlegen
dann sexualstraftäter werden
und dann werd ich als psychisch labil eingestuft
und komm paar jahre später wieder raus ..
Genau und im Knast dealt man noch mit ein paar Drogen und dies wird als soziales Engangement gewürdigt!
"Nope".
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 18.03.2010 um 12:41 Uhr
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Zitat von SNI87: ist n fehler des gesetzgebers. der richter/staatsanwalt kann auch nur
die strafe verhängen, die das gesetz vorgibt.
Es stimmt, ein Richter kann und darf immer nur nach geltendem Recht urteilen. Er darf sich da nicht einfach über die Entscheidungen des Gesetzgebers hinwegsetzen.
Aber: Es hat Gründe, weshalb der Gesetzgeber bestimmte Sachen so gestaltet hat. Wen es interessiert, kann sich dazu schlau machen und die Begründungen lesen, die immer verfasst werden. Vieles erschließt sich nicht immer gleich auf den ersten Blick.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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Chin_Can
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Geschrieben am: 18.03.2010 um 12:44 Uhr
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Zitat von Roddi: Zitat von Chin_Can: Hmm perfekt
ein paar leute umlegen
dann sexualstraftäter werden
und dann werd ich als psychisch labil eingestuft
und komm paar jahre später wieder raus ..
Genau und im Knast dealt man noch mit ein paar Drogen und dies wird als soziales Engangement gewürdigt!
Die armen Kinderschänder habens im Knast nicht so leicht
sie sind dem druck der Mithäftlinge und Wärter ausgesetzt.
Stoff aus dem Deutschen Erzgebirge ???? WTF !? :DD---> Pulp Fiction
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Roddi - 39
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Geschrieben am: 18.03.2010 um 12:48 Uhr
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Stimmt man sollte sofort ein Mitarbeiter und Klienten Plenun einberufen^^!
"Nope".
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Chin_Can
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Geschrieben am: 18.03.2010 um 12:52 Uhr
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Zitat von Roddi: Stimmt man sollte sofort ein Mitarbeiter und Klienten Plenun einberufen^^!
Aber hallo
und da die so Kinderlieb sind sollte sie man resozialisieren,
und zu kindergärtnern ausbilden ^^
Stoff aus dem Deutschen Erzgebirge ???? WTF !? :DD---> Pulp Fiction
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