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Führerschein auf Probe

RickeKast - 62
Anfänger (offline)

Dabei seit 12.2007
6 Beiträge
Geschrieben am: 13.03.2010 um 08:48 Uhr

Am 1.1. hatte meinen Sohn einen Unfall ( gab keine Personenschäden, nur Auto kaputt und Leitplanken).Er fuhr zu schnell und kam dann ins rutschen. (Bei Schneeglatter Fahrbahn ist man immer zu schnell wenn man ins rutschten kommt)
Strafzettel kam etwa nach 3 Wochen. Nur der Bescheid wann er den Führerschein abgeben soll kam bis heute nicht.Es heißt bei 3 Punkte muß man den Führerschein abgeben und eine Nachschulung machen. Welchen Sinn gibt es wenn es Monate danach erst ist? In meinen Augen gibt es keinen,sondern alles nur Geldmacherei.
BLDiamant-60 - 37
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2008
299 Beiträge

Geschrieben am: 13.03.2010 um 08:52 Uhr

nichts machen, warten und hoffen... ich muss auch noch zeit verstreichen lassen...
3 punkte, zu schnell gefahren.... bei mir kam auch nur bußgeldbescheid....

....und so

LAbLaCk - 35
Profi (offline)

Dabei seit 12.2005
962 Beiträge
Geschrieben am: 13.03.2010 um 08:54 Uhr

Zitat von BLDiamant-60:

nichts machen, warten und hoffen... ich muss auch noch zeit verstreichen lassen...
3 punkte, zu schnell gefahren.... bei mir kam auch nur bußgeldbescheid....


das ist ein a verstoß
du musst nachschulung machen kommt bald dauer auch

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LAbLaCk - 35
Profi (offline)

Dabei seit 12.2005
962 Beiträge
Geschrieben am: 13.03.2010 um 08:55 Uhr

Zitat von RickeKast:

Am 1.1. hatte meinen Sohn einen Unfall ( gab keine Personenschäden, nur Auto kaputt und Leitplanken).Er fuhr zu schnell und kam dann ins rutschen. (Bei Schneeglatter Fahrbahn ist man immer zu schnell wenn man ins rutschten kommt)
Strafzettel kam etwa nach 3 Wochen. Nur der Bescheid wann er den Führerschein abgeben soll kam bis heute nicht.Es heißt bei 3 Punkte muß man den Führerschein abgeben und eine Nachschulung machen. Welchen Sinn gibt es wenn es Monate danach erst ist? In meinen Augen gibt es keinen,sondern alles nur Geldmacherei.


b verstoß weil keine personenschäden du bist gerutscht kannst ja du nichts dafür wenn nur dich was passiert ist macht das nichts

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LAbLaCk - 35
Profi (offline)

Dabei seit 12.2005
962 Beiträge
Geschrieben am: 13.03.2010 um 08:56 Uhr

Zitat von LAbLaCk:

Zitat von RickeKast:

Am 1.1. hatte meinen Sohn einen Unfall ( gab keine Personenschäden, nur Auto kaputt und Leitplanken).Er fuhr zu schnell und kam dann ins rutschen. (Bei Schneeglatter Fahrbahn ist man immer zu schnell wenn man ins rutschten kommt)
Strafzettel kam etwa nach 3 Wochen. Nur der Bescheid wann er den Führerschein abgeben soll kam bis heute nicht.Es heißt bei 3 Punkte muß man den Führerschein abgeben und eine Nachschulung machen. Welchen Sinn gibt es wenn es Monate danach erst ist? In meinen Augen gibt es keinen,sondern alles nur Geldmacherei.


b verstoß weil keine personenschäden du bist gerutscht kannst ja du nichts dafür wenn nur dich was passiert ist macht das nichts
kumplel ist in nen baum geknallt und eine andere freundin ist auch gerutscht und ist in die leitplanke gefahren sie mussten nur die strafe zahlen

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LAbLaCk - 35
Profi (offline)

Dabei seit 12.2005
962 Beiträge
Geschrieben am: 13.03.2010 um 08:59 Uhr

Bei der Fahrerlaubnis auf Probe wird zwischen schwerwiegenden Zuwiderhandlungen (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen) und weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen (z. B. technischen Fahrzeugmängeln) des Fahrerlaubnisinhabers unterschieden.

a) Begeht der Fahrerlaubnisinhaber während der Probezeit eine schwerwiegende Zuwiderhandlung oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen, verlängert sich die Probezeit um zwei auf vier Jahre und wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet (sog. „Nachschulung“). Kommt der Fahrerlaubnisinhaber dieser Anordnung nicht innerhalb der ihm gesetzten Frist nach, wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen, § 2a Abs. 3 StVG.
b) Begeht der Fahrerlaubnisinhaber während der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen wird er schriftlich verwarnt und wird ihm die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung innerhalb von zwei Monaten empfohlen. Die Befolgung dieser Empfehlung ist freiwillig. Folgt der Fahrerlaubnisinhaber dieser Empfehlung werden ihm immerhin zwei Punkte (in Flensburg) abgezogen.
c) Eine erneute schwerwiegende oder zwei erneute weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen nach der unter b) genannten zweimonatigen Frist führt unweigerlich zum Entzug der Fahrerlaubnis.



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death_angel - 37
Champion (offline)

Dabei seit 09.2003
2269 Beiträge

Geschrieben am: 13.03.2010 um 09:27 Uhr

Zitat von RickeKast:

Am 1.1. hatte meinen Sohn einen Unfall ( gab keine Personenschäden, nur Auto kaputt und Leitplanken).Er fuhr zu schnell und kam dann ins rutschen. (Bei Schneeglatter Fahrbahn ist man immer zu schnell wenn man ins rutschten kommt)
Strafzettel kam etwa nach 3 Wochen. Nur der Bescheid wann er den Führerschein abgeben soll kam bis heute nicht.Es heißt bei 3 Punkte muß man den Führerschein abgeben und eine Nachschulung machen. Welchen Sinn gibt es wenn es Monate danach erst ist? In meinen Augen gibt es keinen,sondern alles nur Geldmacherei.


Wenn dein Sohn dermaßen zu schnell war, dass Auto und Leitblanken wirklich richtig kaputt sind, dann war seine Gesschwindigkeit sicher nicht dem Wetter angepasst. War auch schon bei nem Unfall dabei und bin auch schon selbst auf Eis ins Schleudern geraten, aber mit der angebrachten Geschwindigkeit passiert da nicht viel oder man kann sich sogar wieder fangen.
Würde ihn da nicht entschuldigen, sondern drauf aufmerksam machen, was alles sonst noch hätte passieren können, damit er für's nächste Mal draus lernt...

... i'm a loser baby, so why don't you kill me?

RS-Calimero - 42
Halbprofi (offline)

Dabei seit 02.2009
112 Beiträge

Geschrieben am: 13.03.2010 um 10:55 Uhr

Zitat von RickeKast:

Am 1.1. hatte meinen Sohn einen Unfall ( gab keine Personenschäden, nur Auto kaputt und Leitplanken).Er fuhr zu schnell und kam dann ins rutschen. (Bei Schneeglatter Fahrbahn ist man immer zu schnell wenn man ins rutschten kommt)
Strafzettel kam etwa nach 3 Wochen. Nur der Bescheid wann er den Führerschein abgeben soll kam bis heute nicht.Es heißt bei 3 Punkte muß man den Führerschein abgeben und eine Nachschulung machen. Welchen Sinn gibt es wenn es Monate danach erst ist? In meinen Augen gibt es keinen,sondern alles nur Geldmacherei.


Nach 3 Mobaten ist es normal verjährt wenn nichts komt wie beim Blitzer auch und abgeben muss man den Führerschein normal erst mit 18 Punkten ausser der Sohnemann ist in der Probezeit...

Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gerne behalten :)

death_angel - 37
Champion (offline)

Dabei seit 09.2003
2269 Beiträge

Geschrieben am: 13.03.2010 um 11:21 Uhr

Zitat von RS-Calimero:

[...] ausser der Sohnemann ist in der Probezeit...


So steht's zumindest im Thread-Titel...

... i'm a loser baby, so why don't you kill me?

Nightmare_18 - 33
Anfänger (offline)

Dabei seit 12.2009
22 Beiträge

Geschrieben am: 13.03.2010 um 11:24 Uhr

Meine Freundin hatte auch nen Autounfall im Dezember ohne Personenschaden und sie hatte ihren Führerschein auf Probe... sie musste Bußgeld zahlen und gestern kam der Bescheid zur Nachschulung...kann sich also nur noch um Tage handeln bei Ihrem Sohn

BLDiamant-60 - 37
Halbprofi (offline)

Dabei seit 01.2008
299 Beiträge

Geschrieben am: 13.03.2010 um 12:03 Uhr

Zitat von LAbLaCk:

Zitat von BLDiamant-60:

nichts machen, warten und hoffen... ich muss auch noch zeit verstreichen lassen...
3 punkte, zu schnell gefahren.... bei mir kam auch nur bußgeldbescheid....


das ist ein a verstoß
du musst nachschulung machen kommt bald dauer auch

ich warte seit 11monaten :-D

....und so

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