bangboy93 - 31
Halbprofi
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Geschrieben am: 31.01.2010 um 09:08 Uhr
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hallo,
gestern hat mich die polizei mit 1,66 promille in auf einem fest erwischt.
sie drohten mir mit MPU was ich aber nicht verstehen kann, da ich ja in keinster weiße den straßenverkehr gefährde....
noch zu mir: ich bin 16 und habe die führerscheinklasse A1
uh lalala ... KTM
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--Joerg--
Champion
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Geschrieben am: 31.01.2010 um 09:17 Uhr
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biste denn gefahren ...??
oder nur besoffen irgendwo rumgelegen ?
Sex ist nicht alles; aber ohne Sex ist alles nichts.
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Kryptonit - 34
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 31.01.2010 um 09:27 Uhr
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wenn du nicht gefahren bist können sie dir nen scheiß...wenn du gefahren bist wird es richtig scheiße für dich...weil ne MPU wegen alkohol kann ne ganze weile dauern und verdammt teuer werden.... Musste damals eine machen weil se mich 3 mal beim schwarz fahren erwischt haben...war mit glaub 380€ die billigste MPU.
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_VAN--DAMME_ - 55
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 31.01.2010 um 09:27 Uhr
Zuletzt editiert am: 31.01.2010 um 09:29 Uhr
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1. kann dir die Polizei keine MPU androhen...
2. wenn du nicht gefahren bist, schon mal erst recht nicht....
3. wenn dann nur die Führerscheinstelle.....
Da du ja nur im Zelt gesoffen hast, können sie dir garnix.......
Der Fehler sitzt meistens vor dem Gerät.
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Shark1 - 36
Experte
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Geschrieben am: 31.01.2010 um 09:30 Uhr
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Zitat von _VAN--DAMME_: [...]
2. wenn du nicht gefahren bist, schon mal erst recht nicht....
[]...
falsch, eine MPU kann auch angeordnet werden, wenn man nicht gefahren ist auch als fußgänger nimmt man am straßenverkehr teil
Ich bin der letzte Überbringer von Kritik an Axel Springer!
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_VAN--DAMME_ - 55
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Geschrieben am: 31.01.2010 um 09:33 Uhr
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Zitat von Shark1: Zitat von _VAN--DAMME_: [...]
2. wenn du nicht gefahren bist, schon mal erst recht nicht....
[]...
falsch, eine MPU kann auch angeordnet werden, wenn man nicht gefahren ist  auch als fußgänger nimmt man am straßenverkehr teil 
mich haben sie schon bestimmt 20 mal auf der straße eingesammelt , hab deswegen noch nie ne MPU machen müssen.....
Der Fehler sitzt meistens vor dem Gerät.
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Kryptonit - 34
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 31.01.2010 um 09:34 Uhr
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Zitat von Shark1: Zitat von _VAN--DAMME_: [...]
2. wenn du nicht gefahren bist, schon mal erst recht nicht....
[]...
falsch, eine MPU kann auch angeordnet werden, wenn man nicht gefahren ist  auch als fußgänger nimmt man am straßenverkehr teil 
schmarn doch nicht bei alkohol bei drogen kann sowas möglich sein aber nicht die regel wäre das bei alkohol so dann würden glaub jedes we sonst wie viele tausende leute ihren lappen verlieren und zur MPU müssen
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so-bad-boy - 34
Halbprofi
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Geschrieben am: 31.01.2010 um 09:34 Uhr
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laut wikipedia MPU-artikel:
Ein Kraftfahrer ist mehrfach mit Alkohol im Straßenverkehr aufgefallen, oder einmal mit einer Promillezahl von 1,6 Promille oder mehr (dieser Wert gilt auch für Fahren unter Alkoholeinfluss mit dem Fahrrad). Verkehrsauffälligkeiten unter Alkoholeinfluss stellen 58 Prozent aller Begutachtungsfälle (Quelle: BASt, 2007)
das heißt, dass man dir ab einer promillezahl von 1.6 anzweifeln könnte, ob du für den öffentlichen Straßenverkehr ÜBERHAUPT geeignet bist, dass hat nichts mit einem Bruch der StVO zu tun, sondern nur um einen generellen Zweifel...
also ich glaube nicht, dass da noch was kommen wird (es sei denn, du hast sie angepöbelt), aber die drohung war gerechtfertigt....
Die Intelligenz verfolgt dich, doch du bist schneller! ;)
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BrumselBiene - 53
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Geschrieben am: 31.01.2010 um 10:09 Uhr
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Haste Blut abgeben müssen? Bei dem Wert müssen die Dir welches abzapfen, da es sonst nicht gerichtsverwertbar ist. Ich mach übrigens auch Punkteabbauseminare, daher weiß ich das.
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bangboy93 - 31
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Geschrieben am: 31.01.2010 um 11:11 Uhr
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also festgehalten, theoretisch könn se mir nix machen, ich hab halt nur angst um meinen führerschein....
uh lalala ... KTM
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Jaaan - 35
Halbprofi
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Geschrieben am: 31.01.2010 um 11:12 Uhr
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Zitat von Kryptonit: Zitat von Shark1: Zitat von _VAN--DAMME_: [...]
2. wenn du nicht gefahren bist, schon mal erst recht nicht....
[]...
falsch, eine MPU kann auch angeordnet werden, wenn man nicht gefahren ist  auch als fußgänger nimmt man am straßenverkehr teil 
schmarn doch nicht bei alkohol bei drogen kann sowas möglich sein aber nicht die regel wäre das bei alkohol so dann würden glaub jedes we sonst wie viele tausende leute ihren lappen verlieren und zur MPU müssen 
Alkohol is auch ne Droge
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alfred001 - 71
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Geschrieben am: 31.01.2010 um 11:17 Uhr
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da sollten sich mal unsere idotischen politiker untersuchen lassen beziehungsweise diesen deppentest machen..
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Lerouxe - 45
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Geschrieben am: 31.01.2010 um 12:08 Uhr
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Zitat von bangboy93: also festgehalten, theoretisch könn se mir nix machen, ich hab halt nur angst um meinen führerschein....
Es kommt darauf an wo sie Dich genau aufgegriffen haben.
Solltest Du Dich unter Alkoholeinfluss (>1,6 Promille) grob fahrlässig im Straßenverkehr verhalten haben (geht auch als Fußgänger!), kann durchaus eine MPU angeordnet werden. Dies geschieht aber i.d.R. nur falls es zu einem Unfall gekommen ist.
Schreib einfach mal wo und unter welchen Umständen Du genau "aufgegriffen" wurdest, dann kann man eventuell etwas mehr sagen.
Just when I discovered the meaning of life, they change it.
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bangboy93 - 31
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Geschrieben am: 31.01.2010 um 12:34 Uhr
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oke also das war so ...
... ich war an der bar ^^ & hab was getrunken, dann sind 2 ziviele polizisten gekommen & wollten meinen ausweiß sehen.
dann sagten sie, das ich mit zum auto kommen soll.
ich musste in ein kleinen silbernen alk test blaßen.
es wurden dann 1,66 prom. festgestellt xD
dann musste ich in den bus und habe ein wenig mit ihnen disskutier
dann hat mich meine sis geholt & das wars ^^
uh lalala ... KTM
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cfl - 31
Champion
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Geschrieben am: 31.01.2010 um 13:16 Uhr
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Zitat von bangboy93: dann musste ich in den bus und habe ein wenig mit ihnen disskutier
Das stell ich mir lustig vor ^^
Naja, wenn du wirklich nur an besagter Bar warst und nicht am Straßenverkehr teilgenommen hast können sie die theoretisch nichts.
Sie dürfen jetzt lachen.
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CaeptnChaos - 60
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Geschrieben am: 31.01.2010 um 20:51 Uhr
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1. mit 16 hat man in einer bar an sich nichts zu suchen
2. der Wert von 1,66 Promille für nen 16-jährigen ist äußerst bedenklich (da muss man schon ne gewisse Menge - und nicht nur bier - an alkoholika einziehn)
3. eine MPU wird nicht von der Polizei angeordnet, sondern von der Führerscheinstelle bzw. Ordnungsbehörde - eine Nachricht an die besagte Stelle durch die Polizei kann auch ohne verkehrsteilnahme erfolgen, insbesondere dann wenn die betreffende person nicht nur einmal alkohlbedingt auffällig geworden ist
Hey - Seid bereit dazu zu stehen - Auch Dummheit die ist manchmal schön
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