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Forum / Politik und Wirtschaft
Neonazis - Kinderschänder - Tierschutz

BurninYouth
Fortgeschrittener
(offline)
Dabei seit 11.2009
27
Beiträge
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Geschrieben am: 07.02.2010 um 15:15 Uhr
Zuletzt editiert am: 07.02.2010 um 15:21 Uhr
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Zitat von mjoukov: Zitat von BurninYouth:
Ich zitiere hier mal einen Anwalt
Ja, offenbar hast du aber nicht verstanden, was du zitiert hast. Der § stellt das gewalttätige Stören unter Strafe, im Aufruf stand aber ausdrücklich drin, dass keine Gewalt angewendet werden darf und mensch der Polizei folge leistet. Somit nur eine OWi.
Und der Aufruf kam von mit persönlich, war nicht von Kreisvorstand autorisiert und hätte somit nichts auf der HP verloren. Ich persönlich bekenne mich nach wie vor ohne wenn und aber dazu.
Im ersten Teil der Aufzählung steht folgendes
"In der Tat existiert ein Straftatbestand, der es verbietet, sog. nichtverbotene Versammlungen zu stören. Gem. § 21 VersammlG ist es u. a. untersagt, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln" - dort steht nirgends, dass es dazu Gewalt bedarf um gegen diesen Paragraph zu verstossen.
Verschiedene Gruppen haben nun zum 13.Februar auch dazu aufgerufen die Demonstration in Dresden zu verhindern und wie du vielleicht durch die Medien mitbekommen hast, gab es deswegen auch Hausdurchsuchungen, Sicherstellungen ect. - sicherlich nicht wegen einer OWi.
Dazu auch ein Satz vom Oberstaatsanwalt in Dresden
Zitat: Im Video wird behauptet, Blockaden seien wie Falschparken – also eine Ordnungswidrigkeit. Das ist Quatsch. Blockaden sind Straftaten!“
Und der Aufruf war auf der Seite des Kreisvorstandes, wenn auch nicht lang, aber er war es
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mjoukov - 43
Profi
(offline)
Dabei seit 09.2002
628
Beiträge
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Geschrieben am: 07.02.2010 um 18:47 Uhr
Zuletzt editiert am: 07.02.2010 um 18:54 Uhr
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Anwälte behaupten immer irgendwas, das ist ja ihr Beruf. In Gesetz steht aber:
"§ 21
Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht...[,,,]"
In meinem Aufruf stand aber, Anweisungen der Polizei Fogle zu leisten, somit wäre keine grobe Störung gegeben.
Und ja, unser Webmaster hat den Aufruf online gestellt - war aber ein Fehler. Na und?
an die Staatsanwaltschaft hast du es mitgeteilt - so viel hältst du sonst selten von Recht und Gesetz. Noch mehr Anmache?
Habe den Mut, selbstständig zu denken und verlass Dich nicht drauf, dass es jemand für Dich tut!
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Cymru - 35
Champion
(offline)
Dabei seit 07.2005
11505
Beiträge
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Geschrieben am: 07.02.2010 um 18:50 Uhr
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Zitat von mjoukov: Anwälte behaupten immer irdenwas, das ist ja ihr Beruf. In Gesetz steht aber:
"§ 21
Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht...[,,,]"
In meinem Aufruf stand aber, Anweisungen der Polizei Fogle zu leisten, somit wäre keine grobe Störung gegeben.
Festzustellen wäre zuallererst aber, dass es tatsächlich keiner Gewalt bedarf, sondern das eine grobe Störung schon genügt (man müsste sich die Rechtsprechung hierzu ansehen, damit man die aktuelle Auslegung abschätzen könnte).
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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mjoukov - 43
Profi
(offline)
Dabei seit 09.2002
628
Beiträge
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Geschrieben am: 07.02.2010 um 19:01 Uhr
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Zitat von Cymru:
Festzustellen wäre zuallererst aber, dass es tatsächlich keiner Gewalt bedarf, sondern das eine grobe Störung schon genügt (man müsste sich die Rechtsprechung hierzu ansehen, damit man die aktuelle Auslegung abschätzen könnte).
Eine Genauigkeit, die sich in diesem Forum nicht oft zu finden ist, schön.
Mir ist jedoch kein Fall bekannt, in dem die Anweisungen befogt wurden und dennoch eine grobe Störung fesgestellt worden ist.....
Habe den Mut, selbstständig zu denken und verlass Dich nicht drauf, dass es jemand für Dich tut!
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onkelrico - 45
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 10.2007
239
Beiträge
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Geschrieben am: 12.02.2010 um 07:30 Uhr
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Zitat von k05: was ist eig das ziel des thread? provokation?
Genau das dachte ich mir auch gerade. Schon der Initialpost strotzt weder mit Quellen, die irgendetwas verdeutlichen und verkommt eigentlich zum Bild-Niveau. Das kann man paradoxerweise, wo wir ja bei diesem Thema sind, auch mit gewissen propagandistischen Mittelchen des 3. Reiches vergleichen. Die wusste es schliesslich auch die Massen mit derartigen Sticheleien anzuheizen.
Kommt mal langsam im 21. Jahrhundert an, Leute.
Ich versteh nicht wie man heutzutage noch so doof an dem Begriff "Nazi" rumeiern kann. Ich habe kein Problem damit, mit sachlich nüchtern mit der Geschichte auseinanderzusetzen, aber ich lache über jedes TU-Profil, wo über die halbe Seite ein türkisches Symbol prangert oder dasteht, man seie achso stolz drauf Albaner zu sein oder sonstwelcher fremdländischer Patriotismus, die dann noch im selben Atemzug kundgeben, man hasse Rechte. Und ich bin es in diesem Zusammenhang echt leid, beteuern zu müssen, kein Nazi zu sein. Ich denke es gehört zur Allgemeinbildung eines jeden Deutschen, einmal so ein Mahnmal wie zb Buchenwald besucht zu haben, aber lasst einfach nur diese dumme Hysterie ausgelöst von ein paar Schlagwörtern, die man irgendwie im Laufe der Jahre zum Tabu hochstilisiert hat.
Dick Laurent is dead.
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onkelrico - 45
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 10.2007
239
Beiträge
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Geschrieben am: 12.02.2010 um 20:29 Uhr
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Hast Du ansatzweise etwas von dem verstanden, was ich schrieb? Oder ist Dein Dasein eher trollhaften Ursprungs?
Dick Laurent is dead.
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DoenerMaen - 33
Champion
(offline)
Dabei seit 05.2006
2681
Beiträge
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Geschrieben am: 12.02.2010 um 20:37 Uhr
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Zitat von onkelrico:
Hast Du ansatzweise etwas von dem verstanden, was ich schrieb? Oder ist Dein Dasein eher trollhaften Ursprungs?
jo, dachte mir ich lass erstmal nen klischeehaften eindruck da, hab dann aber tatsächlich deinen post noch gelesen.
wollt ihn würdigen, hast dir ja richtig mühe gegeben :)
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