slowdive - 33
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Geschrieben am: 28.01.2010 um 15:33 Uhr
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hier den Bericht lesen
Jugendliche prügeln einen Mann krankenhausreif und kommen kurz darauf auf freien Fuß! Vermutlich können wir sogar von Glück reden, dass der Mann das ganze überlebt hat.
Warum sie nicht in Untersuchungshaft bleiben mussten, kann ich keineswegs nachvollziehen. Was für eine tolle Staatsanwaltschaft.
Was meint ihr dazu?
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___SANANE - 31
Anfänger
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1
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Geschrieben am: 28.01.2010 um 15:36 Uhr
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Solche Arschlöcher....
Die gehören geschlagen man....
Schande für die Jugend von heute...
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Flo999 - 33
Champion
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Geschrieben am: 28.01.2010 um 15:36 Uhr
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Zitat: ...nachdem andere Passagiere mit der Polizei drohten.
Allein nach diesem Satz hab ich schon wieder dermaßen Hass in mir -.-
Warum koennen wir Menschen nicht aus Tragoedien wie der um Dominik Brunner lernen? Warum kann man da nicht "einfach" dazwischengehen?
Ich versteh's nicht.
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tamiko - 31
Halbprofi
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Geschrieben am: 28.01.2010 um 15:37 Uhr
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Zitat von Flo999: Zitat: ...nachdem andere Passagiere mit der Polizei drohten.
Allein nach diesem Satz hab ich schon wieder dermaßen Hass in mir -.-
Warum koennen wir Menschen nicht aus Tragoedien wie der um Dominik Brunner lernen? Warum kann man da nicht "einfach" dazwischengehen?
Ich versteh's nicht.
Kann ich nur Recht geben 
einfach die Polizei rufen und nicht damit drohen!
echt der Hammer!
Ich bin der geborene Star ;)
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slowdive - 33
Experte
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Geschrieben am: 28.01.2010 um 15:38 Uhr
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Zitat von Flo999: Zitat: ...nachdem andere Passagiere mit der Polizei drohten.
Allein nach diesem Satz hab ich schon wieder dermaßen Hass in mir -.-
Warum koennen wir Menschen nicht aus Tragoedien wie der um Dominik Brunner lernen? Warum kann man da nicht "einfach" dazwischengehen?
Ich versteh's nicht.
Naja, letztens ist einer doch dazwischen gegegangen und musste dann mit seinem Leben dafür bezahlen. Wenigstens haben sie diesmal mit Polizei gedroht und haben das ganze nicht einfach ignoriert.
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bitch-please
Profi
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Geschrieben am: 28.01.2010 um 15:40 Uhr
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meine Fresse. Wo leben wir hier eigentlich? Hat die Jugend nichts besseres zu tun als einen auf Krawall zu machen? Ich meine in der Schule wundern sich die Jungs dass se schlechte Noten schreiben und lernen is ja eeh fürn Arsch und statt dessen prügeln se umsich? Und dann noch auf freim Fuß ist die Härte. Ich sag ja immer: "Gewalttaten müssen härtere Strafen (keine Konsequenzen*) haben."
*Konsequenzen sind Lernaufgaben in meinen Augen, welche in diesem Fall nur noch mehr Unheil anrichten.
Developers are Caffein-Into-Code-Converters
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Teddygangsta - 34
Experte
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Geschrieben am: 28.01.2010 um 15:42 Uhr
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Ich frag mich was passiert wenn es mal anderst herum ist....wenn jugendliche auf einen erwachsenen los gehn und der erwachsene die kleinen halb tot schlägt....dann wird bestimmt auch weider geweint warum ach so unschuldige kinder verletzt wurden und der erwachsene kommt ins gefängnis weil er sich gewehrt hat.
Das ist voll Titte
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mjoukov - 43
Profi
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Geschrieben am: 28.01.2010 um 15:44 Uhr
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Nur, dass keine U-Haft angeordnet wurde, heißt ja lange nicht, dass sie davon kommen. Und nach der ganzen Presse bestimmt nicht....
Habe den Mut, selbstständig zu denken und verlass Dich nicht drauf, dass es jemand für Dich tut!
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COPSAN_1996 - 29
Halbprofi
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Geschrieben am: 28.01.2010 um 15:44 Uhr
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Zitat: Warum die Jugendlichen nicht in Untersuchungshaft bleiben mussten, konnte der Polizeisprecher nicht sagen. Dies sei Sache der Staatsanwaltschaft.
Des versteh ich nicht...
Sache der Staatsanwaltschaft das gewalttätige Jugendliche unter lauter leuten sind die angst haben selber ein opfer zu werden...
arme Deutsche Bundes Repuplik
schneggachegga xD
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cfl - 31
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Geschrieben am: 28.01.2010 um 15:44 Uhr
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Wieder einmal vorschnelles Schlüsseziehen und Redengeschwinge unter Missachtung eines potenziellen Hintergrundes. Grandios.
Sie dürfen jetzt lachen.
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slowdive - 33
Experte
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Geschrieben am: 28.01.2010 um 15:46 Uhr
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Zitat von Teddygangsta: Ich frag mich was passiert wenn es mal anderst herum ist....wenn jugendliche auf einen erwachsenen los gehn und der erwachsene die kleinen halb tot schlägt....dann wird bestimmt auch weider geweint warum ach so unschuldige kinder verletzt wurden und der erwachsene kommt ins gefängnis weil er sich gewehrt hat.
Soviel ich weiß, ist eben "nur" die Notwehr erlaubt. Heißt er darf sie so "zurichten", dass keine weitere Gefahr mehr da ist. Was passiert, wenn sie dabei umkommen würden, frage ich mich allerdings auch. Vorallem wenn derjenige zb. irgendwo dazwischen gegangen ist, um jemanden vor den Jugendlichen zu schützen.
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mjoukov - 43
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Geschrieben am: 28.01.2010 um 15:52 Uhr
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Zitat von slowdive: "Was passiert, wenn sie dabei umkommen würden, frage ich mich allerdings auch. Vorallem wenn derjenige zb. irgendwo dazwischen gegangen ist, um jemanden vor den Jugendlichen zu schützen.
Das ist relativ einfach: der Bundesgerichtshof hat seinerzeit (Kirschbaum-Urteil) die „Verhältnismäßigkeit“ als Maßstab aufgestellt. D. h. wenn der/die Täterin solange kämpft, bis ein Schlag so unglücklich fällt, dass die Person daran stirbt, hat die Person, die sich wehrt kein Problem. Andernfalls würde das Urteil gegen sie ausfallen.
Habe den Mut, selbstständig zu denken und verlass Dich nicht drauf, dass es jemand für Dich tut!
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robinhood12 - 42
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Geschrieben am: 28.01.2010 um 15:53 Uhr
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Dies sind die Gründe für eine U-Haft:
Zitat: Die U-Haft kann nur von einem Richter verhängt werden. Ein Antrag eines Staatsanwalts ist dazu nötig.
Die vier Voraussetzungen der U-Haft:
1. Der Beschuldigte ist mit hoher Wahrscheinlichkeit der Täter, er ist also dringend verdächtig;
2. Zumindest e i n Haftgrund besteht;
3. Die U-Haft ist das letzte Mittel, um die Sicherungszwecke zu erreichen;
4. Die U-Haft muß zum Gewicht der Straftat und zu der voraussichtlichen Strafe in einem
angemessenen Verhältnis stehen.
Dies ist m. E. nicht gegeben. Trotzdem bin ich für eine harte Strafe der vier Täter.
Ein Abend, an dem sich alle Anwesenden einig sind, ist ein verlorener Abend. - Albert Einstein
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Laser87 - 57
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Geschrieben am: 28.01.2010 um 15:53 Uhr
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Zitat von slowdive:
Soviel ich weiß, ist eben "nur" die Notwehr erlaubt. Heißt er darf sie so "zurichten", dass keine weitere Gefahr mehr da ist. Was passiert, wenn sie dabei umkommen würden, frage ich mich allerdings auch. Vorallem wenn derjenige zb. irgendwo dazwischen gegangen ist, um jemanden vor den Jugendlichen zu schützen.
Auch Nothilfe ist erlaubt! Es gelten die gleichen Regeln wie bei Notwehr.
Gruß
Jochen
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bierliebe
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Geschrieben am: 28.01.2010 um 15:59 Uhr
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Zitat von bitch-please: meine Fresse. Wo leben wir hier eigentlich? Hat die Jugend nichts besseres zu tun als einen auf Krawall zu machen? Ich meine in der Schule wundern sich die Jungs dass se schlechte Noten schreiben und lernen is ja eeh fürn Arsch und statt dessen prügeln se umsich?
Warum sollen das alle tun? 
Weiss-Rot sind viele, einen Brustring tragen nur wir!
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Lerouxe - 45
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Geschrieben am: 28.01.2010 um 16:00 Uhr
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Zitat von slowdive: Zitat von Teddygangsta: Ich frag mich was passiert wenn es mal anderst herum ist....wenn jugendliche auf einen erwachsenen los gehn und der erwachsene die kleinen halb tot schlägt....dann wird bestimmt auch weider geweint warum ach so unschuldige kinder verletzt wurden und der erwachsene kommt ins gefängnis weil er sich gewehrt hat.
Soviel ich weiß, ist eben "nur" die Notwehr erlaubt. Heißt er darf sie so "zurichten", dass keine weitere Gefahr mehr da ist. Was passiert, wenn sie dabei umkommen würden, frage ich mich allerdings auch. Vorallem wenn derjenige zb. irgendwo dazwischen gegangen ist, um jemanden vor den Jugendlichen zu schützen.
Sollte die Notwehr bzw. die Nothilfe (um die es hier geht) zu weit gehen, wird i.d.R. auf Notwehrexzess erkannt, Anklage lautet aber meistens "schwere Körperverletzung".
Wird er verurteilt hat der "Geschädigte" auch noch die Möglichkeit zivilrechtlich zu klagen und Schmerzensgeld zu verlangen. Ist sehr ärgerlich wenn derjenige der den Kampf begonnen hat dann auch noch 3.000€ zugesprochen bekommt, weil er einen gebrochenen Arm und eine gebrochene Nase hat...
Solange es sich die Verletzungen des Angreifers jedoch in Grenzen halten (also keine dauerhaften Schädigungen), ist strafrechtlich nicht viel zu befürchten.
2Topic:
U-Haft ist leider nicht so leicht zu verhängen, da sie an sehr strenge Regelungen gebunden ist.
Ein Verzicht auf U-Haft sagt jedoch nichts über die zu erwartende Strafe aus. also keine Sorge, die Chancen stehen recht "gut", dass an diesen Jugendlichen eine Art Exempel statuiert wird, der verfügbare Strafrahmen also voll ausgeschöpft wird
Just when I discovered the meaning of life, they change it.
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