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Einkommenssteuer als Auszubildender

BenKline - 35
Halbprofi (offline)

Dabei seit 09.2008
185 Beiträge
Geschrieben am: 01.01.2010 um 14:31 Uhr
Zuletzt editiert am: 01.01.2010 um 14:33 Uhr

Hallo zusammen,

ich bin Azubi im 3ten Lehrjahr und verdiene im Moment 1040,- brutto, dh. ca. 820 netto. Ich zahle jeden Monat ca. 15 € Einkommenssteuer, und hab auf meiner Dezember-Gehaltsabrechnung nun ca. 200,- (Jahressumme!) an Einkommenssteuer aufgeführt (der Betrag kommt durch das Weihnachtsgeld auf diese hohe Summe).

Eine ehemalige Arbeitskollegin hat mir erzählt, dass man als Azubi keine Einkommenssteuer zahlen muss und deshalb eine Steuererklärung machen sollte, damit man die (in meinem Fall) ca. 200,- wieder bekommt.

Stimmt das, oder gilt auf für Azubis nur der Pauschalfreibetrag? Wie siehts mit den sog. Werbungskosten aus? (Ich fahre jeden Tag zur Arbeit, dh. es fallen Benzinkosten an. Allerdings sind es nur ca. 2km einfach) Muss das alles durch Kassenzettel belegen können? Ich hab ja nicht jeden Kassenzettel von der Tanke aufgehoben.

Wäre nett, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte.

Danke schon mal.

Lass Miranda, denn sie will ja ;)

Der666Diablo
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
23736 Beiträge

Geschrieben am: 01.01.2010 um 14:37 Uhr

bis 7760€ p.a (ca) bist du von allem befreit ;)
das übersteigst du, von daher musst du das zahlen...

Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9

BeZed - 34
Experte (offline)

Dabei seit 01.2006
1218 Beiträge

Geschrieben am: 01.01.2010 um 14:41 Uhr

Als Azubi zahlt man schon Eikommenssteuer, aber nur wenn man einen bestimmten Betrag übersteigt wie in deinem Fall. Da da aber nur knapp drüber liegen dürftest kannst bestimmt mit den Werbungskosten dein Einkommen unter die Grenze drücken. Wo genau die Grenze liegt weiß ich leider nicht aber Google hilft dir da sicher ;-)

... und wegen den Kilometer, da brauchst keine Belege, da gibts ein paar Cent Pauschal pro Km zwischen daheim und Arbeitsstelle bzw Berufsschule ;-)

Die Freiheit ist eine neue Religion, die Religion unserer Zeit (Heinrich Heine)

BenKline - 35
Halbprofi (offline)

Dabei seit 09.2008
185 Beiträge
Geschrieben am: 01.01.2010 um 14:42 Uhr

Hm.. Also meine Bruttogehalts-Jahressumme liegt bei ca. 12800,-

Meine Frage: Wenn ich schon die Lohnsteuer nicht wiederbekomme, wie siehts Pendlerpauschalmäßig aus? Und auch in Sachen Arbeitsbekleidung?
Ist es da unbedingt notwendig jede Tankfüllung mit einem Kassenzettel nachweisen zu können?

Lass Miranda, denn sie will ja ;)

Benmon - 37
Experte (offline)

Dabei seit 03.2005
1365 Beiträge
Geschrieben am: 01.01.2010 um 14:51 Uhr

arbeitsbekleidung... sind im pausch betrag im begriffen da musst mehr haben als glaub 900€(keine ahnung obs so viel ist) dann bekommst was zurück
BenKline - 35
Halbprofi (offline)

Dabei seit 09.2008
185 Beiträge
Geschrieben am: 01.01.2010 um 14:57 Uhr

Also ich hab mich mal informiert, wegen der Pendlerpauschale. Allerdings sind mir da einige Dinge nicht ganz klar.

Als erstes, weiß ich dass ich in der Theorie Geld zurück bekommen kann, da ich Einkommenssteuer zahl.

Was mir unklar ist: Wie berechne ich denn meine Ausgaben? Ich habe einen Arbeitsweg von 2km zur Arbeitsstätte und 9km zur Berufsschule (1x wöchentl.). Darf ich nun die Kilometer doppelt nehmen? Also Hin- und Rückfahrt absetzen oder gilt der Betrag nur einfach? Auch unklar ist mir die Anzahl der Arbeitstage, mit der ich rechnen muss. Ich arbeite im Einzelhandel, dh. es gilt die 6-Tage-Woche. Darf ich nun also mit 280 Arbeitstagen rechnen? (Stand in einem Pendlerpauschalrechner). Die wichtigste Frage allerdings ist. Fällt die Pendlerpauschale mit in den Werbungskostenfreibetrag? Muss ich also eine gewisse Summe erreichen, oder bekomme ich davon unabhängig alles wieder?

Lass Miranda, denn sie will ja ;)

XDaanX - 42
Profi (offline)

Dabei seit 07.2003
700 Beiträge

Geschrieben am: 01.01.2010 um 15:00 Uhr

Zitat von BenKline:

Also ich hab mich mal informiert, wegen der Pendlerpauschale. Allerdings sind mir da einige Dinge nicht ganz klar.

Als erstes, weiß ich dass ich in der Theorie Geld zurück bekommen kann, da ich Einkommenssteuer zahl.

Was mir unklar ist: Wie berechne ich denn meine Ausgaben? Ich habe einen Arbeitsweg von 2km zur Arbeitsstätte und 9km zur Berufsschule (1x wöchentl.). Darf ich nun die Kilometer doppelt nehmen? Also Hin- und Rückfahrt absetzen oder gilt der Betrag nur einfach? Auch unklar ist mir die Anzahl der Arbeitstage, mit der ich rechnen muss. Ich arbeite im Einzelhandel, dh. es gilt die 6-Tage-Woche. Darf ich nun also mit 280 Arbeitstagen rechnen? (Stand in einem Pendlerpauschalrechner). Die wichtigste Frage allerdings ist. Fällt die Pendlerpauschale mit in den Werbungskostenfreibetrag? Muss ich also eine gewisse Summe erreichen, oder bekomme ich davon unabhängig alles wieder?


1. es zählt was du gefahren bist
2. werbungskostenfreibetrag = pauschale, und ja

jojo kommt mit den tomaten

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