bockwurst82 - 42
Champion
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Geschrieben am: 04.12.2009 um 00:08 Uhr
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Tach,
gilt für Dienstleistungen im Internet auch das Vernhandelsabsatzgesetz wonach ich innerhalb 14 Tagen vom Kauf zurücktreten kann?
Konkret geht es um einen Rapidshare.de account.
ps.: wenn das lieber ins bits und bytes soll, dann bitte verschieben
http:\\shitmyminiondoes.tumblr.com
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magma_loran - 31
Profi
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Geschrieben am: 04.12.2009 um 00:15 Uhr
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warum willste den acc rückgängig machen ?
...don´t drink and drive......take dope and fly home...
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sMichele - 41
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 04.12.2009 um 00:15 Uhr
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AGB`s lesen und close
Flame 4 fame !
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Worst - 34
Halbprofi
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Geschrieben am: 04.12.2009 um 00:16 Uhr
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Sofern du die premium Rechte noch nicht benutzt hast sollte ein Rücktritt möglich sein.
Alle Angaben ohne gewähr
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RathausUlm - 40
Halbprofi
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Geschrieben am: 04.12.2009 um 00:19 Uhr
Zuletzt editiert am: 04.12.2009 um 00:20 Uhr
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Hm... Je nachdem, was es genau war.
(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen
[...]
zur Erbringung telekommunikationsgestützter Dienste, die auf Veranlassung des Verbrauchers unmittelbar per Telefon oder Telefax in einem Mal erbracht werden, sofern es sich nicht um Finanzdienstleistungen handelt.
Und ich meine, Internet gilt entsprechend.
Alles weitere unter: www.gruene-fraktion-ulm.de oder in der Group "Grüne und Gleichgesinnte"
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bockwurst82 - 42
Champion
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Geschrieben am: 04.12.2009 um 00:20 Uhr
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Zitat von sMichele: AGB`s lesen und close
tja, nur leider schwer zu finden die tollen AGBs. Außerdem, die AGBs können mich mal, wenn das Fernhandels... gilt.
http:\\shitmyminiondoes.tumblr.com
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bockwurst82 - 42
Champion
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Geschrieben am: 04.12.2009 um 00:23 Uhr
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Zitat von RathausUlm: Hm... Je nachdem, was es genau war.
(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen
[...]
zur Erbringung telekommunikationsgestützter Dienste, die auf Veranlassung des Verbrauchers unmittelbar per Telefon oder Telefax in einem Mal erbracht werden, sofern es sich nicht um Finanzdienstleistungen handelt.
Und ich meine, Internet gilt entsprechend.
Es geht um einen Monatsbeitrag. Man kann 1 Monat hoch und runterladen wie man lustig ist. Ich habe noch nichts hoch/runter geladen, der Acc ist wenige Minuten alt.
Wens genauer interessiert. es gibt nen Unterschied zwischen RS.de und RS.com. Das ist mir erst hinterher aufegfallen. Ist auch sehr clever gemacht, beide seiten sehen fast identisch aus.
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RathausUlm - 40
Halbprofi
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Geschrieben am: 04.12.2009 um 00:25 Uhr
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Zitat von bockwurst82:
Es geht um einen Monatsbeitrag. Man kann 1 Monat hoch und runterladen wie man lustig ist. Ich habe noch nichts hoch/runter geladen, der Acc ist wenige Minuten alt.
Wens genauer interessiert. es gibt nen Unterschied zwischen RS.de und RS.com. Das ist mir erst hinterher aufegfallen. Ist auch sehr clever gemacht, beide seiten sehen fast identisch aus.
Dann müsste es mit dem Widerruf gehen, wenn belegt werden kann, dass nichts runtergeladen wurde.
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Der666Diablo
Champion
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Geschrieben am: 04.12.2009 um 00:25 Uhr
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Zitat von bockwurst82: Zitat von RathausUlm: Hm... Je nachdem, was es genau war.
(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen
[...]
zur Erbringung telekommunikationsgestützter Dienste, die auf Veranlassung des Verbrauchers unmittelbar per Telefon oder Telefax in einem Mal erbracht werden, sofern es sich nicht um Finanzdienstleistungen handelt.
Und ich meine, Internet gilt entsprechend.
Es geht um einen Monatsbeitrag. Man kann 1 Monat hoch und runterladen wie man lustig ist. Ich habe noch nichts hoch/runter geladen, der Acc ist wenige Minuten alt.
Wens genauer interessiert. es gibt nen Unterschied zwischen RS.de und RS.com. Das ist mir erst hinterher aufegfallen. Ist auch sehr clever gemacht, beide seiten sehen fast identisch aus.
du müsstest bei beiden aber das gleiche können ;) (soweit ich das noch weiss)
Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9
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bockwurst82 - 42
Champion
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Geschrieben am: 04.12.2009 um 00:33 Uhr
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Zitat von Der666Diablo:
du müsstest bei beiden aber das gleiche können ;) (soweit ich das noch weiss)
Leider nein. Zummindest hab ich alle möglichen foren durchgegoogelt und die sagen alle :"Nö"
Gab wohl früher mal ne Promo-aktion mit der das ging.
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OnkelPeter90 - 34
Anfänger
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Geschrieben am: 04.12.2009 um 01:19 Uhr
Zuletzt editiert am: 04.12.2009 um 01:20 Uhr
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nach der neuen Fassung des § 355 Abs 3 BGB kannst du solange einen widerruf geltend machen, bis du geleistet hast.
es fällt dann nur aufwendungsersatz für die zeit, die du den account hattest, an, aber das dürfte minimal sein.
edit: und wenn in den agbs was anderes steht ist das belanglos
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