DieEhre
Profi
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Geschrieben am: 15.11.2009 um 20:40 Uhr
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Zitat von haleluja: und wie gesagt gründe sind irrelevant.
Denn sowas sind ja keine erzierische maßnahmen mehr.
es geht einfach darum ob sie sowas allgemein darf.
Kann ja sein sie macht das aus spaß 
So meine ich das.
Naja, soweit ich informiert bin, dürfen dich deine Eltern z.B. rausschmeißen, jedoch sind sie unterhaltspfichtig solange du keinen (1.) berufsqualifizierten Abschluss, wie in deinem Falle, hast!
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Schairerle - 34
Team-Ulmler
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Geschrieben am: 15.11.2009 um 20:45 Uhr
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Wo hast du denn deine Ausbildung?
Scheiß auf Urlaub, ich kauf mir Hardware!
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haleluja
Anfänger
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Geschrieben am: 15.11.2009 um 20:48 Uhr
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Zitat von Schairerle: Wo hast du denn deine Ausbildung?
Keller
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Schairerle - 34
Team-Ulmler
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Geschrieben am: 15.11.2009 um 20:49 Uhr
Zuletzt editiert am: 15.11.2009 um 20:49 Uhr
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??
Als was?
Scheiß auf Urlaub, ich kauf mir Hardware!
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haleluja
Anfänger
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Geschrieben am: 15.11.2009 um 20:50 Uhr
Zuletzt editiert am: 15.11.2009 um 20:51 Uhr
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Bauarbeiter ?! 
Maurer
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GenerationWS
Halbprofi
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Geschrieben am: 15.11.2009 um 20:58 Uhr
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Zitat von haleluja: und wie gesagt gründe sind irrelevant.
Denn sowas sind ja keine erzierische maßnahmen mehr.
es geht einfach darum ob sie sowas allgemein darf.
Kann ja sein sie macht das aus spaß 
So meine ich das.
du bist volljährig und keinen mietvertrag, also auch kein recht dort zu wohnen. auch, wenn es dein elternhaus ist
Seht wie die Kurve tobt,GEGEN STADIONVERBOT!Niemand kriegt uns klein,wir stehn immer ein-für den BVB
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haleluja
Anfänger
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Geschrieben am: 15.11.2009 um 21:02 Uhr
Zuletzt editiert am: 15.11.2009 um 21:03 Uhr
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Zitat von GenerationWS: Zitat von haleluja: und wie gesagt gründe sind irrelevant.
Denn sowas sind ja keine erzierische maßnahmen mehr.
es geht einfach darum ob sie sowas allgemein darf.
Kann ja sein sie macht das aus spaß 
So meine ich das.
du bist volljährig und keinen mietvertrag, also auch kein recht dort zu wohnen. auch, wenn es dein elternhaus ist
Auch nicht wenn kein Mietvertrag existiert und ich nachweißen kann das auf meinem Kontoauszueg dranne steht Lastschrieftverfahren , 250€ MIETE ?!
Denn meines Wissens sind Mündliche verträge genauso gültig wie schriftliche.
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Lord_of_Met - 32
Halbprofi
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Geschrieben am: 15.11.2009 um 21:33 Uhr
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Zitat von haleluja:
Denn meines Wissens sind Mündliche verträge genauso gültig wie schriftliche.
Miet- und Immobilienkauf- sowie einige andere Verträge müssen schriftlich vorliegen damit sie rechtsgültig sind...
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Lerouxe - 45
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Geschrieben am: 16.11.2009 um 08:51 Uhr
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Zitat von Lord_of_Met: Zitat von haleluja:
Denn meines Wissens sind Mündliche verträge genauso gültig wie schriftliche.
Miet- und Immobilienkauf- sowie einige andere Verträge müssen schriftlich vorliegen damit sie rechtsgültig sind...
Woher hast Du denn den Mist?
Mündliche MIETverträge sind durchaus rechtsgültig und bindend.
Da keine vertraglichen Grundlagen schriftlich festgehalten wurden, gelten automatisch die gesetzlichen Bestimmungen (3 Monate Kündigungsfrist usw.).
Bei der Durchsetzung der einzelnen Recht und Pflichten hat man in einem solchen Fall natürlich probleme mit der Beweisführung, sofern man keine Zeugen hat.
2Topic:
Der Übersichtlichkeit halber mal als Liste:
- Nahrungsmittel: Muss sie die nicht zur Verfügung stellen, d.h. Du musst selbst dafür aufkommen.
- Strom/Wasser: Je nachdem was besprochen wurde (Problem Beweisführung). Erfolgen Deine Zahlungen jedoch nur unter dem Vermerk Miete, hast Du keinen Anspruch darauf. Ist der Verwendungszweck Miete + anteilige Nebenkosten, sind Deine Karten schon besser.
- Du hast bei einer normalen 40-Stunden-Woche mehr als genug Zeit eine Wohnung zu suchen. V.a. über das Internet bekommt man sehr viele Angebote unabhängig von der Uhrzéit.
- Sofern Deine aktuelle Ausbildung Deine erste ist, hast Du einen Unterhaltsanspruch gegenüber Deinen Eltern. Dieser ist aber rein monitärer Art (sofern Du das 18. Lebensjahr vollendet hast) und beinhaltet keine weiteren Leitungspflichten wie Verpflegung o.ä., das elterliche Sorgerecht ist dann erloschen.
- Es ist sehr wohl relevant warum die Situation so eskaliert ist.
Bei volljähringen Kindern können die Unterzahltszahler (in diesem Fall die Eltern) Art und Weise des Unterhalts bestimmen.
Kommst Du diesen Anordnungen nicht nach können sie Dir einige Steine in den Weg legen.
Just when I discovered the meaning of life, they change it.
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Klischeepunk - 40
Champion
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Geschrieben am: 16.11.2009 um 13:15 Uhr
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Zitat von Flopchop: Zitat von Lord_of_Met: aus der vermieter-mieter-perpektive kann man das eher schwer beurteilen, da du wahrscheinlich keine miete zahlen musst (hoffe ich doch) und sehr wahrscheinlich keinen mietvertrag abgeschlossen habt...
wenn du 18 bist kannst du dir jederzeit ne eigene wohnung suchen, deshalb müssen dich deine eltern auch nichtmehr unterhalten...
ne eigene wohnung würde ich außerdem bevorzugen, bevor ich mich mit meinen eltern vor gericht streite...
stimmt nicht ganz, dass sie ncihtsmehr zahlen müssen
wenn er in ausbildung ist oder an der schule steht ihm weiterhinw as zu
Ebenso als Arbeitsloser, dabei ist es ihm btw. bis 25 sogar untersagt eine eigene Wohnung zu suchen
Dieser Post wurde 2 mal ROT-13 verschlüsselt.
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