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Jugendschuzgesetz

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-NoRules- - 31
Experte (offline)

Dabei seit 10.2009
1177 Beiträge

Geschrieben am: 14.11.2009 um 22:35 Uhr

Zitat von _other_than_:

:autsch:
Rechschreibung Fail

:daumenhoch:

» Ich bin dankbar, deshalb glaubt dieser Mann an Gott

Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 15.11.2009 um 21:59 Uhr

Zitat von Jin-:

alsoo..iich wolld fraagn..ob iich al 14jähriige mid meiner freundiin auch 14am mittag iin ne gaststätte gehen darf..alsoo ohne eltern?!

weiil wiia habn gehöörd..dass maan dees iwie niich daarf..köönnd iihr uuns helfeen.?!

!


Nachdem nun genug über Rechtschreibund und Orthografie hergezogen wurde, komme ich auf die eigentliche Frage zurück:

Zur Einnahme einer Mahlzeit oder eines Getränks dürft ihr mit 14 auch in eine Gaststätte gehen, sofern es nicht mitten in der Nacht ist. Ihr müsst allerdings danach gehen, dürft euch nicht sonst dort aufhalten und "rumlungern"

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

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