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Forum / Politik und Wirtschaft

Kündigung wiederrufen (Wohnung)

GanjaWizard - 35
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 10.2008
52 Beiträge
Geschrieben am: 06.11.2009 um 03:01 Uhr

Hab vollgendes problem, habe mich um entschlossen in meiner Wohnung zu bleiben, habe aber schon gekündigt. weiß jemand was ich da schreiben soll um die Kündigung wieder zurück zu nehmen??

buze - 46
Anfänger (offline)

Dabei seit 08.2005
16 Beiträge

Geschrieben am: 06.11.2009 um 05:15 Uhr

servus,...
ich würde persönlich beim Vermieter vorsprechen,.....
kommt besser als so ein Schreiben!

Magnum vectigal est parsimonia

Nexius - 50
Halbprofi (offline)

Dabei seit 03.2008
238 Beiträge

Geschrieben am: 06.11.2009 um 05:41 Uhr

Kommt drauf an, wie lang ist noch deine Kündigungsfrist, warum hast du dich anders entschieden, wie kommst du mit dem Vermieter klar, gibt es schon einen Nachmieter?

Am besten wirklich erstmal das persönliche Gespräch suchen und dann das ganze nochmal schriftlich fixieren.

Viel Glück

P.S.: Falls es nicht klappt, ich such noch ne Wohnung :-D

Ich würde mich gern geistig mit dir duellieren, aber ich sehe du bist unbewaffnet!

GanjaWizard - 35
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 10.2008
52 Beiträge
Geschrieben am: 06.11.2009 um 06:54 Uhr

Zitat von Nexius:

Kommt drauf an, wie lang ist noch deine Kündigungsfrist, warum hast du dich anders entschieden, wie kommst du mit dem Vermieter klar, gibt es schon einen Nachmieter?

Am besten wirklich erstmal das persönliche Gespräch suchen und dann das ganze nochmal schriftlich fixieren.

Viel Glück

P.S.: Falls es nicht klappt, ich such noch ne Wohnung :-D

nachmieter gibts keine hab auch schon alles abgesprochen soll halt nur so ein schreiben machen. Bei mir wär noch ein platz frei hab ja über 100m²^^ müsstest du aber nach gelsenkirchen ziehen xD
el_volko - 33
Experte (offline)

Dabei seit 08.2005
1389 Beiträge

Geschrieben am: 06.11.2009 um 07:36 Uhr
Zuletzt editiert am: 06.11.2009 um 07:37 Uhr

Zitat von GanjaWizard:

Zitat von Nexius:

Kommt drauf an, wie lang ist noch deine Kündigungsfrist, warum hast du dich anders entschieden, wie kommst du mit dem Vermieter klar, gibt es schon einen Nachmieter?

Am besten wirklich erstmal das persönliche Gespräch suchen und dann das ganze nochmal schriftlich fixieren.

Viel Glück

P.S.: Falls es nicht klappt, ich such noch ne Wohnung :-D

nachmieter gibts keine hab auch schon alles abgesprochen soll halt nur so ein schreiben machen. Bei mir wär noch ein platz frei hab ja über 100m²^^ müsstest du aber nach gelsenkirchen ziehen xD


wenn du alles mit dme vermieter abgesprochen hast,dann gibt es kein problem..;-)

My phone is a music station listen to the fucking sound => http://youtu.be/mBGB2MFgV98

GanjaWizard - 35
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 10.2008
52 Beiträge
Geschrieben am: 06.11.2009 um 08:14 Uhr

ja doch die wollen des schriftlich haben
hipi - 38
Champion (offline)

Dabei seit 09.2002
4152 Beiträge
Geschrieben am: 06.11.2009 um 08:20 Uhr
Zuletzt editiert am: 06.11.2009 um 08:24 Uhr

SChreib halt einfach: Hiemit wiederufe ich die Kündigung meines Mietvertrags mit Herrn/Frau xxx, vom TT.MM.JJJJ mit sofortiger Wirkung.

FÜR eine Ban Funktion im TU-Forum!

Escaflone - 42
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 02.2009
80 Beiträge

Geschrieben am: 06.11.2009 um 09:23 Uhr

Zitat von hipi:

SChreib halt einfach: Hiemit wiederufe ich die Kündigung meines Mietvertrags mit Herrn/Frau xxx, vom TT.MM.JJJJ mit sofortiger Wirkung.


jo ist ja so wie sichs anhört nur für die bürokratischen unterlagen.

genau so würde ichs auch schreiben
Lerouxe - 45
Profi (offline)

Dabei seit 09.2008
950 Beiträge

Geschrieben am: 06.11.2009 um 09:26 Uhr

Zitat von Escaflone:

Zitat von hipi:

SChreib halt einfach: Hiemit wiederufe ich die Kündigung meines Mietvertrags mit Herrn/Frau xxx, vom TT.MM.JJJJ mit sofortiger Wirkung.


jo ist ja so wie sichs anhört nur für die bürokratischen unterlagen.

genau so würde ichs auch schreiben


Ich würde wenn dann aber widerrufen schreiben, wenn schon dann richtig ;-)

Just when I discovered the meaning of life, they change it.

spinner001 - 43
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 04.2005
62 Beiträge
Geschrieben am: 06.11.2009 um 12:44 Uhr

oben gut formuliert... kurz und bündig ;-) !
bitte in dem schreiben aber noch am schluss um eine kurze schriftliche bestätigung des vermieters, dass der widerruf auch angenommen wurde und der mietvertrag wie vorher vereinbart weiterläuft ;-)
... sonst hat er doch noch die möglichkeit dich zum gekündigten datum rauszuwerfen
sannypless - 45
Profi (offline)

Dabei seit 05.2008
878 Beiträge
Geschrieben am: 06.11.2009 um 19:38 Uhr

Zitat von buze:

servus,...
ich würde persönlich beim Vermieter vorsprechen,.....
kommt besser als so ein Schreiben!


dito.....
wenns dann der vermieter sicherheitshalber schriftlich will dann ihm schriftlich die kündigungsrücknahme in die hände drücken

wozu braucht man eine fusszeile? treten kann ich auch selber *G*

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