GanjaWizard - 35
Fortgeschrittener
(offline)
Dabei seit 10.2008
52
Beiträge
|
Geschrieben am: 06.11.2009 um 03:01 Uhr
|
|
Hab vollgendes problem, habe mich um entschlossen in meiner Wohnung zu bleiben, habe aber schon gekündigt. weiß jemand was ich da schreiben soll um die Kündigung wieder zurück zu nehmen??
|
|
buze - 46
Anfänger
(offline)
Dabei seit 08.2005
16
Beiträge
|
Geschrieben am: 06.11.2009 um 05:15 Uhr
|
|
servus,...
ich würde persönlich beim Vermieter vorsprechen,.....
kommt besser als so ein Schreiben!
Magnum vectigal est parsimonia
|
|
Nexius - 50
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 03.2008
238
Beiträge
|
Geschrieben am: 06.11.2009 um 05:41 Uhr
|
|
Kommt drauf an, wie lang ist noch deine Kündigungsfrist, warum hast du dich anders entschieden, wie kommst du mit dem Vermieter klar, gibt es schon einen Nachmieter?
Am besten wirklich erstmal das persönliche Gespräch suchen und dann das ganze nochmal schriftlich fixieren.
Viel Glück
P.S.: Falls es nicht klappt, ich such noch ne Wohnung
Ich würde mich gern geistig mit dir duellieren, aber ich sehe du bist unbewaffnet!
|
|
GanjaWizard - 35
Fortgeschrittener
(offline)
Dabei seit 10.2008
52
Beiträge
|
Geschrieben am: 06.11.2009 um 06:54 Uhr
|
|
Zitat von Nexius: Kommt drauf an, wie lang ist noch deine Kündigungsfrist, warum hast du dich anders entschieden, wie kommst du mit dem Vermieter klar, gibt es schon einen Nachmieter?
Am besten wirklich erstmal das persönliche Gespräch suchen und dann das ganze nochmal schriftlich fixieren.
Viel Glück
P.S.: Falls es nicht klappt, ich such noch ne Wohnung
nachmieter gibts keine hab auch schon alles abgesprochen soll halt nur so ein schreiben machen. Bei mir wär noch ein platz frei hab ja über 100m²^^ müsstest du aber nach gelsenkirchen ziehen xD
|
|
el_volko - 33
Experte
(offline)
Dabei seit 08.2005
1389
Beiträge
|
Geschrieben am: 06.11.2009 um 07:36 Uhr
Zuletzt editiert am: 06.11.2009 um 07:37 Uhr
|
|
Zitat von GanjaWizard: Zitat von Nexius: Kommt drauf an, wie lang ist noch deine Kündigungsfrist, warum hast du dich anders entschieden, wie kommst du mit dem Vermieter klar, gibt es schon einen Nachmieter?
Am besten wirklich erstmal das persönliche Gespräch suchen und dann das ganze nochmal schriftlich fixieren.
Viel Glück
P.S.: Falls es nicht klappt, ich such noch ne Wohnung
nachmieter gibts keine hab auch schon alles abgesprochen soll halt nur so ein schreiben machen. Bei mir wär noch ein platz frei hab ja über 100m²^^ müsstest du aber nach gelsenkirchen ziehen xD
wenn du alles mit dme vermieter abgesprochen hast,dann gibt es kein problem..
My phone is a music station listen to the fucking sound => http://youtu.be/mBGB2MFgV98
|
|
GanjaWizard - 35
Fortgeschrittener
(offline)
Dabei seit 10.2008
52
Beiträge
|
Geschrieben am: 06.11.2009 um 08:14 Uhr
|
|
ja doch die wollen des schriftlich haben
|
|
hipi - 38
Champion
(offline)
Dabei seit 09.2002
4152
Beiträge
|
Geschrieben am: 06.11.2009 um 08:20 Uhr
Zuletzt editiert am: 06.11.2009 um 08:24 Uhr
|
|
SChreib halt einfach: Hiemit wiederufe ich die Kündigung meines Mietvertrags mit Herrn/Frau xxx, vom TT.MM.JJJJ mit sofortiger Wirkung.
FÜR eine Ban Funktion im TU-Forum!
|
|
Escaflone - 42
Fortgeschrittener
(offline)
Dabei seit 02.2009
80
Beiträge
|
Geschrieben am: 06.11.2009 um 09:23 Uhr
|
|
Zitat von hipi: SChreib halt einfach: Hiemit wiederufe ich die Kündigung meines Mietvertrags mit Herrn/Frau xxx, vom TT.MM.JJJJ mit sofortiger Wirkung.
jo ist ja so wie sichs anhört nur für die bürokratischen unterlagen.
genau so würde ichs auch schreiben
|
|
Lerouxe - 45
Profi
(offline)
Dabei seit 09.2008
950
Beiträge
|
Geschrieben am: 06.11.2009 um 09:26 Uhr
|
|
Zitat von Escaflone: Zitat von hipi: SChreib halt einfach: Hiemit wiederufe ich die Kündigung meines Mietvertrags mit Herrn/Frau xxx, vom TT.MM.JJJJ mit sofortiger Wirkung.
jo ist ja so wie sichs anhört nur für die bürokratischen unterlagen.
genau so würde ichs auch schreiben
Ich würde wenn dann aber widerrufen schreiben, wenn schon dann richtig
Just when I discovered the meaning of life, they change it.
|
|
spinner001 - 43
Fortgeschrittener
(offline)
Dabei seit 04.2005
62
Beiträge
|
Geschrieben am: 06.11.2009 um 12:44 Uhr
|
|
oben gut formuliert... kurz und bündig !
bitte in dem schreiben aber noch am schluss um eine kurze schriftliche bestätigung des vermieters, dass der widerruf auch angenommen wurde und der mietvertrag wie vorher vereinbart weiterläuft 
... sonst hat er doch noch die möglichkeit dich zum gekündigten datum rauszuwerfen
|
|
sannypless - 45
Profi
(offline)
Dabei seit 05.2008
878
Beiträge
|
Geschrieben am: 06.11.2009 um 19:38 Uhr
|
|
Zitat von buze: servus,...
ich würde persönlich beim Vermieter vorsprechen,.....
kommt besser als so ein Schreiben!
dito.....
wenns dann der vermieter sicherheitshalber schriftlich will dann ihm schriftlich die kündigungsrücknahme in die hände drücken
wozu braucht man eine fusszeile? treten kann ich auch selber *G*
|
|