Du bist nicht eingeloggt.

Login

Pass

Registrieren

Community
Szene & News
Locations
Impressum

Forum / Politik und Wirtschaft

Arbeit im Verein

Crazy_Sanny - 32
Anfänger (offline)

Dabei seit 12.2008
4 Beiträge

Geschrieben am: 27.10.2009 um 12:11 Uhr

hi @ all sind auf der suche, nach dem Arbeitsschutzgesetz in Vereinen:
Da sich die frage stellt, wie lange ein U18 im Verein auf veranstaltungen arbeiten darf????

Bitte um schnelle Hilfe mit §§

mfg sanny

Ohne ein Chaos wäre das Leben längst nicht so spannend

bredator - 41
Champion (offline)

Dabei seit 03.2008
5319 Beiträge

Geschrieben am: 27.10.2009 um 13:40 Uhr

Jugendarbeitsschutzgesetz, gilt auch für Vereine.

Lache nicht über jemanden, der einen Schritt zurück macht. Er könnte Anlauf nehmen.

Crazy_Sanny - 32
Anfänger (offline)

Dabei seit 12.2008
4 Beiträge

Geschrieben am: 27.10.2009 um 13:41 Uhr

Zitat von bredator:

Jugendarbeitsschutzgesetz, gilt auch für Vereine.

richtig nur finde ich dort keine zeiten

Ohne ein Chaos wäre das Leben längst nicht so spannend

bredator - 41
Champion (offline)

Dabei seit 03.2008
5319 Beiträge

Geschrieben am: 27.10.2009 um 13:45 Uhr

§ 8 Dauer der Arbeitszeit
(1) Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.
(2) Wenn in Verbindung mit Feiertagen an Werktagen nicht gearbeitet wird, damit die Beschäftigten eine längere zusammenhängende Freizeit haben, so darf die ausfallende Arbeitszeit auf die Werktage von fünf zusammenhängenden, die Ausfalltage einschließenden Wochen nur dergestalt verteilt werden, daß die Wochenarbeitszeit im Durchschnitt dieser fünf Wochen 40 Stunden nicht überschreitet. Die tägliche Arbeitszeit darf hierbei achteinhalb Stunden nicht überschreiten.
(2a) Wenn an einzelnen Werktagen die Arbeitszeit auf weniger als acht Stunden verkürzt ist, können Jugendliche an den übrigen Werktagen derselben Woche achteinhalb Stunden beschäftigt werden.
(3) In der Landwirtschaft dürfen Jugendliche über 16 Jahre während der Erntezeit nicht mehr als neun Stunden täglich und nicht mehr als 85 Stunden in der Doppelwoche beschäftigt werden.

Uhrzeiten sind daher nicht definiert. Aber das Jugendschutzgesetz setzt hier 23 Uhr für U16 fest und 24 Uhr ab 16 Jahren.

Lache nicht über jemanden, der einen Schritt zurück macht. Er könnte Anlauf nehmen.

  [Antwort schreiben]

Forum / Politik und Wirtschaft

(c) 1999 - 2025 team-ulm.de - all rights reserved - hosted by ibTEC Team-Ulm

- Presse - Blog - Historie - Partner - Nutzungsbedingungen - Datenschutzerklärung - Jugendschutz -