Silvanr
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Geschrieben am: 28.09.2009 um 15:45 Uhr
Zuletzt editiert am: 28.09.2009 um 15:45 Uhr
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Hallo, ich habe ein Kleingewerbe (Kg) und konsultiere ab und zu einen Freund um ihn diverses für mich machen zu lassen (im Bereich IT/Design). Jetzt möchte ich nicht, dass mir der Komplette "Gewinn" des Ks´ angerechnet wird, um mein Kindergeld nicht zu gfährden.
Jetzt meine Frage, wie bezahle ich meinen Freund, damit er an sein Geld kommt und ich unter meiner Kindergeld Freigrenze bleibe?
Vielen Dank
SR
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_pAdDy--
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Geschrieben am: 28.09.2009 um 15:54 Uhr
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gib einfach an das du ein paar aushilfen hast...
die du auch noch bezahlen musst... und deswegen nicht genug geld einnimmst um alle kosten zu deken und du diese aushilfen brauchst...
ich weiß jetzt nicht ob das geht...
also nicht böse sein
MMM ...KAY ?
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Silvanr
Halbprofi
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Geschrieben am: 28.09.2009 um 16:06 Uhr
Zuletzt editiert am: 28.09.2009 um 16:06 Uhr
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es wird von dem Arbeitgeber meines Freundes nicht gerne gesehen, dass die Mitarbeiter einem Nebenerwerb tätigen, deswegen möchte ich seine Tätigkeit bei mir nicht anzeigen. Es sollte am besten als eine Honorar laufen, wenn das geht?
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psychodelic- - 40
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Geschrieben am: 28.09.2009 um 16:11 Uhr
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Ganz einfach: schwarz bar auf die Kralle. Punkt.
Einfach, unbürokratisch und schnell. Und für beide Seiten hilfreich. Sozusagen eine win-win-Situation. Er muss nix versteuern und keine Abgaben zahlen und du hast keine Lohnnebenkosten. Brutte gleich Netto.
-ein kultivierter Freak- Ich bin meine eigene Randgruppe!
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bastl216 - 39
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Geschrieben am: 28.09.2009 um 16:15 Uhr
Zuletzt editiert am: 28.09.2009 um 16:20 Uhr
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Zitat von Silvanr: es wird von dem Arbeitgeber meines Freundes nicht gerne gesehen, dass die Mitarbeiter einem Nebenerwerb tätigen, deswegen möchte ich seine Tätigkeit bei mir nicht anzeigen. Es sollte am besten als eine Honorar laufen, wenn das geht?
Bei einem Honorar müsste er Selbstständig oder Freiberufler sein, sonst bleibt nur auf 400€-Basis oder richtig mit zweiter Lohnsteuerkarte anmelden, davon bekommt der "normale" Arbeitgeber aber normal nichts mir, zudem kann er es wenn es nicht direkt Konkurrenz zu seinem Tätigkeits nichts sagen, auf jeden fall aber vorher den Arbeitsvertrag durchlesen!!!
Thema Intelligenz - Wie denken Sie als Aussenstehender darüber?
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bastl216 - 39
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Geschrieben am: 28.09.2009 um 16:15 Uhr
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Zitat von psychodelic-: Ganz einfach: schwarz bar auf die Kralle. Punkt.
Einfach, unbürokratisch und schnell. Und für beide Seiten hilfreich. Sozusagen eine win-win-Situation. Er muss nix versteuern und keine Abgaben zahlen und du hast keine Lohnnebenkosten. Brutte gleich Netto.
Er möchte ja genau so seinen Gewinn mindern, erzähl mal dem Finanzamt: Ja ich hab den halt schwarz bezahlt
Thema Intelligenz - Wie denken Sie als Aussenstehender darüber?
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user_deleted - 46
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Geschrieben am: 28.09.2009 um 16:23 Uhr
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ich nehm mal an, dein kumpel hat kein Gewerbe angemeldet, sonst könnte er dir einfach Rechnungen ausstellen, die natürlich als Kosten deinen Gewinn schmälern.
Peggy nix da.
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Silvanr
Halbprofi
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Geschrieben am: 28.09.2009 um 16:24 Uhr
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Zitat von user_deleted: ich nehm mal an, dein kumpel hat kein Gewerbe angemeldet, sonst könnte er dir einfach Rechnungen ausstellen, die natürlich als Kosten deinen Gewinn schmälern.
nein, leider nicht :(
wie sieht denn das mit der zweiten Lohnsteuerkarte aus?
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user_deleted - 46
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Geschrieben am: 28.09.2009 um 16:26 Uhr
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Zitat von psychodelic-: Ganz einfach: schwarz bar auf die Kralle. Punkt.
Einfach, unbürokratisch und schnell. Und für beide Seiten hilfreich. Sozusagen eine win-win-Situation. Er muss nix versteuern und keine Abgaben zahlen und du hast keine Lohnnebenkosten. Brutte gleich Netto.
er schreibt doch, er muss seinen offiziellen Gewinn schmälern, also ist deine Antwort nicht nur bullshit, sondern völlig irrelevant, Aber Hauptsache den Staat bescheißen, gell.
Peggy nix da.
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user_deleted - 46
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Geschrieben am: 28.09.2009 um 16:27 Uhr
Zuletzt editiert am: 28.09.2009 um 16:29 Uhr
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Zitat von Silvanr: Zitat von user_deleted: ich nehm mal an, dein kumpel hat kein Gewerbe angemeldet, sonst könnte er dir einfach Rechnungen ausstellen, die natürlich als Kosten deinen Gewinn schmälern.
nein, leider nicht :(
wie sieht denn das mit der zweiten Lohnsteuerkarte aus?
was für ne zweite Lohnsteuerkarte?? Ein Gewerbetreibender hat gar keine, deswegen heitßt sie ja auch LOHNsteuerkarte - es sei denn, er ist auch noch anderweitig als Angesteller tätig.
Peggy nix da.
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Silvanr
Halbprofi
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Geschrieben am: 28.09.2009 um 16:29 Uhr
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Zitat von user_deleted: Zitat von Silvanr: Zitat von user_deleted: ich nehm mal an, dein kumpel hat kein Gewerbe angemeldet, sonst könnte er dir einfach Rechnungen ausstellen, die natürlich als Kosten deinen Gewinn schmälern.
nein, leider nicht :(
wie sieht denn das mit der zweiten Lohnsteuerkarte aus?
was für ne zweite Lohnsteuerkarte?? Ein Gewerbetreibender hat gar keine, deswegen heitßt sie ja auch LOHNsteuerkarte.
tut mir leid, falsch formuliert, ich meine eine zweite für menen Freund?
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psychodelic- - 40
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Geschrieben am: 28.09.2009 um 16:35 Uhr
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Nur bedenke:
Er will zwar seinen Gewinn mindern.
Jedoch bringt die Minderung des Gewinns nur eine geringe Verringerung der Steuerlast. Die Einsparungen bei den Lohnnebenkosten und der wegfellenden Bürokratie sind im Regelfall höher als der Vorteil durch den niedrigeren Gewinn.
Ist das so schwer zu verstehen?
-ein kultivierter Freak- Ich bin meine eigene Randgruppe!
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user_deleted - 46
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Geschrieben am: 28.09.2009 um 16:37 Uhr
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Zitat von Silvanr:
tut mir leid, falsch formuliert, ich meine eine zweite für menen Freund?
wieso denn? die bräuchte er nur, wenn du ihn bei dir anstellen würdest und er dabei über 400,- im Monat bei dir verdienen würde.
Peggy nix da.
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user_deleted - 46
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Geschrieben am: 28.09.2009 um 16:38 Uhr
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Zitat von psychodelic-: Nur bedenke:
Er will zwar seinen Gewinn mindern.
Jedoch bringt die Minderung des Gewinns nur eine geringe Verringerung der Steuerlast. Die Einsparungen bei den Lohnnebenkosten und der wegfellenden Bürokratie sind im Regelfall höher als der Vorteil durch den niedrigeren Gewinn.
Ist das so schwer zu verstehen?
ist das so schwer zu verstehen, dass er unterhalb der Einkommensgrenze bleiben will, ab der seine Ollen kein Kindergeld mehr für ihn kriegen!?
Peggy nix da.
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Silvanr
Halbprofi
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Geschrieben am: 28.09.2009 um 16:54 Uhr
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Zitat von user_deleted: Zitat von Silvanr:
tut mir leid, falsch formuliert, ich meine eine zweite für menen Freund?
wieso denn? die bräuchte er nur, wenn du ihn bei dir anstellen würdest und er dabei über 400,- im Monat bei dir verdienen würde.
Hieße das, dass wenn ich ihm Monatlich weniger als 400€ zahlen würde (wird es sicherlich nicht überschreiten) er das Geld annehmen dürfe, wenn sein Arbeitgeber damit einverstanden wäre?
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user_deleted - 46
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Dabei seit 12.2008
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Geschrieben am: 28.09.2009 um 16:59 Uhr
Zuletzt editiert am: 28.09.2009 um 17:00 Uhr
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Zitat von Silvanr: Zitat von user_deleted: Zitat von Silvanr:
tut mir leid, falsch formuliert, ich meine eine zweite für menen Freund?
wieso denn? die bräuchte er nur, wenn du ihn bei dir anstellen würdest und er dabei über 400,- im Monat bei dir verdienen würde.
Hieße das, dass wenn ich ihm Monatlich weniger als 400€ zahlen würde (wird es sicherlich nicht überschreiten) er das Geld annehmen dürfe, wenn sein Arbeitgeber damit einverstanden wäre?
du müsstest dann einen Pauschalbetrag von knapp 30% an die Knappschaft für den sog. "Minijob" abführen, also deinen Kumpel entsprechend anmelden.
hey, jetzt schreib ICH dir aber bald ne Rechnung für Beratungsdienste
..ach nee, hab ja kein Gewerbe angemeldet
Peggy nix da.
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