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Forum / Politik und Wirtschaft

Namensgebung Kleingewerbe

Silvanr
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2007
134 Beiträge
Geschrieben am: 11.09.2009 um 16:50 Uhr

Hallo, welche Namensgebung gillt für die Benennung eines klein Kleingewerbes?

www.Ulmate.com

user_deleted - 46
Experte (offline)

Dabei seit 12.2008
1031 Beiträge

Geschrieben am: 11.09.2009 um 17:13 Uhr

voller Name der gewerbetreibenden Person + ggf. eine (Fantasie)-Bezeichnung als Zusatz

Beispiel: Hans Dampf Äpfel & Birnen

Peggy nix da.

animator - 45
Profi (offline)

Dabei seit 11.2005
458 Beiträge

Geschrieben am: 11.09.2009 um 17:17 Uhr

Freie Namenswahl. Ausnahme sind Namen die Ähnlichkeit und gleich der Namen anderer Firmen sind.

Freiheit schützt man nicht indem man sie abschafft!

Silvanr
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2007
134 Beiträge
Geschrieben am: 11.09.2009 um 17:24 Uhr

Genau das Problem habe ich auch, es gibt beide Aussagen, egal, wo ich hinsehe... interessant wäre ein Detailierter Gesetzestext, der klarheit schaffen würde...


www.Ulmate.com

werschaf
Experte (offline)

Dabei seit 12.2007
1352 Beiträge

Geschrieben am: 11.09.2009 um 17:25 Uhr

warum fragst du nicht mal bei der IHK nach?

Achtung, Sarkasmus! Bei Augenkontakt sofort mit viel Wasser ausspülen und einen Arzt aufsuchen.

-jU
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 09.2006
94 Beiträge
Geschrieben am: 11.09.2009 um 17:34 Uhr
Zuletzt editiert am: 11.09.2009 um 17:36 Uhr

such dir einfach nen namen aus und schau ob du damit durchkommst
user_deleted - 46
Experte (offline)

Dabei seit 12.2008
1031 Beiträge

Geschrieben am: 11.09.2009 um 17:34 Uhr

Zitat von animator:

Freie Namenswahl. Ausnahme sind Namen die Ähnlichkeit und gleich der Namen anderer Firmen sind.


Nullinger! Einzelkaufleute MÜSSEN unter ihrem realen Namen firmieren

Peggy nix da.

-jU
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 09.2006
94 Beiträge
Geschrieben am: 11.09.2009 um 17:37 Uhr

Zitat von user_deleted:

Zitat von animator:

Freie Namenswahl. Ausnahme sind Namen die Ähnlichkeit und gleich der Namen anderer Firmen sind.


Nullinger! Einzelkaufleute MÜSSEN unter ihrem realen Namen firmieren


als kleingewerbetreibender is man kein einzelkaufmann. man ist genauergesagt gar kein kaufmann hhat auch keine kaufmannspflichten
FLOWMARKT - 40
Profi (offline)

Dabei seit 02.2005
437 Beiträge

Geschrieben am: 11.09.2009 um 17:39 Uhr

HGB die ersten paar Paragraphen!
Wobei du anfürsich, falls du nicht alleine bist, schon von vorne rein eine GbR hast (geregelt im BGB)


"Wars come and go, but my soldiers stay eternal" Tupac

user_deleted - 46
Experte (offline)

Dabei seit 12.2008
1031 Beiträge

Geschrieben am: 11.09.2009 um 17:45 Uhr
Zuletzt editiert am: 11.09.2009 um 17:46 Uhr

Zitat von -jU:

Zitat von user_deleted:

Zitat von animator:

Freie Namenswahl. Ausnahme sind Namen die Ähnlichkeit und gleich der Namen anderer Firmen sind.


Nullinger! Einzelkaufleute MÜSSEN unter ihrem realen Namen firmieren


als kleingewerbetreibender is man kein einzelkaufmann. man ist genauergesagt gar kein kaufmann hhat auch keine kaufmannspflichten


ok, genau genommen ist man kein Kaufmann, da hast du recht. Die Pficht, unter seinem realen Namen zu firmieren , bezieht sich aber nicht auf die Kaufmannseigenschaft, sondern auf die Eigenschaft eines Einzelunternehmens.

guggschdu z.B. hier:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Name-für-ein-Kleingewerbe-__f24429.html

Peggy nix da.

Cymru - 35
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
11505 Beiträge

Geschrieben am: 12.09.2009 um 16:27 Uhr

Zitat von user_deleted:

ok, genau genommen ist man kein Kaufmann, da hast du recht. Die Pficht, unter seinem realen Namen zu firmieren , bezieht sich aber nicht auf die Kaufmannseigenschaft, sondern auf die Eigenschaft eines Einzelunternehmens.


Ich denke, dass es erstmal wichtig wäre, eben festzustellen, um was für eine Art Kleingewerbe es sich handelt. Ist es Gastronomie, eine Apotheke oder eine Gärtnerei. Das macht ja auch schon mal einen Unterschied.

„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“

Silvanr
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2007
134 Beiträge
Geschrieben am: 12.09.2009 um 19:59 Uhr

Es geht dabei um Web-Development und so, wie ich es jetzt verstanden habe, muss ich das Kleingewerbe auf meinen Namen Registrieren das hieße Praktisch: "Mustermann Web-solutions" meinetwegen, darf ich jetzt aber trotzdem im Netz, Schriftverkehr oder in der Werbung "Web solutions + Fantasiename" nennen? Und reicht es, wenn ich den "Echten" Firmen Namen im Impressum bzw. in der Signatur erwähne?

www.Ulmate.com

user_deleted - 46
Experte (offline)

Dabei seit 12.2008
1031 Beiträge

Geschrieben am: 13.09.2009 um 16:46 Uhr

Zitat von Silvanr:

Es geht dabei um Web-Development und so, wie ich es jetzt verstanden habe, muss ich das Kleingewerbe auf meinen Namen Registrieren das hieße Praktisch: "Mustermann Web-solutions" meinetwegen, darf ich jetzt aber trotzdem im Netz, Schriftverkehr oder in der Werbung "Web solutions + Fantasiename" nennen? Und reicht es, wenn ich den "Echten" Firmen Namen im Impressum bzw. in der Signatur erwähne?


Soweit ich weiß. darfst du zwar zu Werbezwecken u.ä. unter deinem "Kunstnanamen" auftreten, aber bei kaufmännischen bzw. rechtskräftigen Vorgängen wie einer Rechnung musst du deinen realen Namen verwenden.

Peggy nix da.

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