Silvanr
Halbprofi
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Geschrieben am: 11.09.2009 um 16:50 Uhr
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Hallo, welche Namensgebung gillt für die Benennung eines klein Kleingewerbes?
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user_deleted - 46
Experte
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Geschrieben am: 11.09.2009 um 17:13 Uhr
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voller Name der gewerbetreibenden Person + ggf. eine (Fantasie)-Bezeichnung als Zusatz
Beispiel: Hans Dampf Äpfel & Birnen
Peggy nix da.
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animator - 45
Profi
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Geschrieben am: 11.09.2009 um 17:17 Uhr
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Freie Namenswahl. Ausnahme sind Namen die Ähnlichkeit und gleich der Namen anderer Firmen sind.
Freiheit schützt man nicht indem man sie abschafft!
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Silvanr
Halbprofi
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Geschrieben am: 11.09.2009 um 17:24 Uhr
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Genau das Problem habe ich auch, es gibt beide Aussagen, egal, wo ich hinsehe... interessant wäre ein Detailierter Gesetzestext, der klarheit schaffen würde...
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werschaf
Experte
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Geschrieben am: 11.09.2009 um 17:25 Uhr
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warum fragst du nicht mal bei der IHK nach?
Achtung, Sarkasmus! Bei Augenkontakt sofort mit viel Wasser ausspülen und einen Arzt aufsuchen.
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-jU
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 11.09.2009 um 17:34 Uhr
Zuletzt editiert am: 11.09.2009 um 17:36 Uhr
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such dir einfach nen namen aus und schau ob du damit durchkommst
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user_deleted - 46
Experte
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Geschrieben am: 11.09.2009 um 17:34 Uhr
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Zitat von animator: Freie Namenswahl. Ausnahme sind Namen die Ähnlichkeit und gleich der Namen anderer Firmen sind.
Nullinger! Einzelkaufleute MÜSSEN unter ihrem realen Namen firmieren
Peggy nix da.
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-jU
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 11.09.2009 um 17:37 Uhr
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Zitat von user_deleted: Zitat von animator: Freie Namenswahl. Ausnahme sind Namen die Ähnlichkeit und gleich der Namen anderer Firmen sind.
Nullinger! Einzelkaufleute MÜSSEN unter ihrem realen Namen firmieren
als kleingewerbetreibender is man kein einzelkaufmann. man ist genauergesagt gar kein kaufmann hhat auch keine kaufmannspflichten
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FLOWMARKT - 40
Profi
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Geschrieben am: 11.09.2009 um 17:39 Uhr
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HGB die ersten paar Paragraphen!
Wobei du anfürsich, falls du nicht alleine bist, schon von vorne rein eine GbR hast (geregelt im BGB)
"Wars come and go, but my soldiers stay eternal" Tupac
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user_deleted - 46
Experte
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Geschrieben am: 11.09.2009 um 17:45 Uhr
Zuletzt editiert am: 11.09.2009 um 17:46 Uhr
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Zitat von -jU: Zitat von user_deleted: Zitat von animator: Freie Namenswahl. Ausnahme sind Namen die Ähnlichkeit und gleich der Namen anderer Firmen sind.
Nullinger! Einzelkaufleute MÜSSEN unter ihrem realen Namen firmieren
als kleingewerbetreibender is man kein einzelkaufmann. man ist genauergesagt gar kein kaufmann hhat auch keine kaufmannspflichten
ok, genau genommen ist man kein Kaufmann, da hast du recht. Die Pficht, unter seinem realen Namen zu firmieren , bezieht sich aber nicht auf die Kaufmannseigenschaft, sondern auf die Eigenschaft eines Einzelunternehmens.
guggschdu z.B. hier:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Name-für-ein-Kleingewerbe-__f24429.html
Peggy nix da.
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Cymru - 35
Champion
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Geschrieben am: 12.09.2009 um 16:27 Uhr
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Zitat von user_deleted: ok, genau genommen ist man kein Kaufmann, da hast du recht. Die Pficht, unter seinem realen Namen zu firmieren , bezieht sich aber nicht auf die Kaufmannseigenschaft, sondern auf die Eigenschaft eines Einzelunternehmens.
Ich denke, dass es erstmal wichtig wäre, eben festzustellen, um was für eine Art Kleingewerbe es sich handelt. Ist es Gastronomie, eine Apotheke oder eine Gärtnerei. Das macht ja auch schon mal einen Unterschied.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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Silvanr
Halbprofi
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Geschrieben am: 12.09.2009 um 19:59 Uhr
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Es geht dabei um Web-Development und so, wie ich es jetzt verstanden habe, muss ich das Kleingewerbe auf meinen Namen Registrieren das hieße Praktisch: "Mustermann Web-solutions" meinetwegen, darf ich jetzt aber trotzdem im Netz, Schriftverkehr oder in der Werbung "Web solutions + Fantasiename" nennen? Und reicht es, wenn ich den "Echten" Firmen Namen im Impressum bzw. in der Signatur erwähne?
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user_deleted - 46
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Geschrieben am: 13.09.2009 um 16:46 Uhr
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Zitat von Silvanr: Es geht dabei um Web-Development und so, wie ich es jetzt verstanden habe, muss ich das Kleingewerbe auf meinen Namen Registrieren das hieße Praktisch: "Mustermann Web-solutions" meinetwegen, darf ich jetzt aber trotzdem im Netz, Schriftverkehr oder in der Werbung "Web solutions + Fantasiename" nennen? Und reicht es, wenn ich den "Echten" Firmen Namen im Impressum bzw. in der Signatur erwähne?
Soweit ich weiß. darfst du zwar zu Werbezwecken u.ä. unter deinem "Kunstnanamen" auftreten, aber bei kaufmännischen bzw. rechtskräftigen Vorgängen wie einer Rechnung musst du deinen realen Namen verwenden.
Peggy nix da.
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