Geschrieben am: 12.09.2009 um 19:39 Uhr
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Zitat von apokalypse21: naja jetz mal ehrlich (mal abgesehen davon das des einfach hirnrissig is sowas zu machen, und sich dann auch noch erwischen lassen...):
geldstrafe: nö - is nem minderjährigen nich zuzumuten
haftstrafe: erst recht nich - haftstrafen kommen bei jugendlichen nur in schweren fällen zur anwendung.
sozialstunden: ziemlich sicher - wird ziemlich oft bei sowas angewandt
jugendarrest: eher unwahrscheinlich - maximal mal übers wochenende oder so
die strafe an sich is nich das problem. viel schlimmer is, dass der scheiß in deinem polizeilichen führungszeugnis drinsteht. und das will jeder arbeitgeber sehen, bevor er jemanden einstellt. und sachbeschädigung macht sich da im allgemeinen nich besonders gut.
Ganz so ist es auch nicht. Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) kennt mehrere Möglichkeiten, ein Verfahren gegen Jugendliche folgenlos oder gegen Auflagen (z.B. Arbeitsstunden) ohne Gerichtsverhandlung einzustellen. Bei einem Ersttäter, der geständig ist oder die Tat zumindest nicht ernsthaft abstreitet, kann von der Verfolgung abgesehen werden. Danach kommen Erziehungsmaßnahmen wie Arbeitsstunden etc., bis hin zum Jugendarrest.
Diese Maßnahmen kommen NICHT in das Führungszeugnis. Das Jugendstrafrecht soll in erster Linie der Erziehung dienen, deswegen haut man Jugendlichen nicht bei jedem Quark gleich einen Eintrag ins Führungszeugnis.
Solche Maßnahmen kommen in ein "Erziehungsregister", das aber nicht zum Führungszeugnis gehört und das auch ein Arbeitgeber nicht einsehen kann. Du bist halt bei Polizei und Justiz in den Systemen erfasst, so dass man es merkt, wenn du als Wiederholungstäter auftrittst, also vom Bankschräuber zum Bankräuber wirst !
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