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Forum / Politik und Wirtschaft

Jeans kapuut - und jetzt?

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Taenzerin89 - 36
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 05.2005
32 Beiträge
Geschrieben am: 10.08.2009 um 15:56 Uhr

tja das ist aber nicht dein Problm...ich würds einfach mal drauf ankommen lassen und nochmal hingehen....ich glaub nicht dass der verkäufer es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen wird
wifebeater - 32
Profi (offline)

Dabei seit 06.2008
722 Beiträge

Geschrieben am: 10.08.2009 um 16:06 Uhr

verklag sie
den prozess wirst gewinnen dann bekommst noch kohle drauf und die hose


mode aus ulm ==> www.electrostarz.com

CitizenDildo - 45
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 04.2006
47 Beiträge
Geschrieben am: 10.08.2009 um 16:07 Uhr

spielt doch keine rolle wieviele leute in dem laden die schon in der hand hatte.
er muss beweisen das du an dem loch schuld bist - und das wird er nicht können ;-)
nemesis1981 - 44
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 09.2005
46 Beiträge
Geschrieben am: 10.08.2009 um 16:13 Uhr

also meine Freundin hat ihre jeans nach einem Jahr OHNE Kassenbon umtauschen können obwohl da mittlerweile ein etwas größeres Loch drin war...

sie hat ne Gutschrift bekommen und der Laden hat die Jeans eingeschickt...

das sollte ja in dem Laden auch kein Problem sein.

Außerdem bist Du auch rechtlich ohne Kulanz im Recht ...

dazu empfehle ich Dir zum nachlesen das BGB ... bin grad zu faul zum nachschauen welcher Paragraph ...

http://kazantipe.myminicity.com/

Der666Diablo
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
23736 Beiträge

Geschrieben am: 10.08.2009 um 16:14 Uhr

Zitat von wifebeater:

verklag sie
den prozess wirst gewinnen dann bekommst noch kohle drauf und die hose
du weisst schon, was das an zeit und geld kostet?

Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9

Gabber_90 - 34
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2008
309 Beiträge

Geschrieben am: 10.08.2009 um 16:33 Uhr

Zitat von Der666Diablo:

Zitat von wifebeater:

verklag sie
den prozess wirst gewinnen dann bekommst noch kohle drauf und die hose
du weisst schon, was das an zeit und geld kostet?


Jaa aber sollte er gewinnen muss der Angeklagte die Kosten tragen.
Daraus folg: Man droht mit Gericht und schwupp gibts 80,- back.
Funktioniert zumindest mit nicht gezahlten Rechnungen immer ganz gut.

NEUES PROFIL: LICHTGOTT NEUES PROFIL: LICHTGOTT NEUES PROFIL: LICHTGOTT NEUES PROFIL: LICHTGOTT NEUE

bibergirl - 14
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 04.2007
58 Beiträge

Geschrieben am: 10.08.2009 um 16:38 Uhr

Kann das Loch von dem Sicherheitsteil kommen, das an der Kasse entfernt wird, damit es nicht tutet, wenn man mit einem Kleidungsstück durch die Diebstahlschranke geht?

Wenn nein - dann ....

.... gehe mit der Hose nochnal in den Laden und behaupte:
"Ich habe mich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Der meinte, das ihr die Hose zurücknehmen müsst. Wenn ihr es nicht tut, soll ich mich wieder bei ihm melden".


BEISS DICH DURCH

Titorelli - 33
Halbprofi (offline)

Dabei seit 04.2009
114 Beiträge
Geschrieben am: 10.08.2009 um 17:08 Uhr

Ganz genau. Droh dem Geschäftsführer mit dem Anwalt, ich wette er nimmt das Ding zurück!
bockwurst82 - 42
Champion (offline)

Dabei seit 08.2003
6884 Beiträge

Geschrieben am: 10.08.2009 um 17:22 Uhr

Eben, kräftig stunk machen! Wenn du ion dem Laden nen Zwergenausftand veranstaltest wird der schon einlenken.

Das quietschende Rad bekommt das Öl!

http:\\shitmyminiondoes.tumblr.com

Crcssnn
Champion (offline)

Dabei seit 11.2008
3075 Beiträge

Geschrieben am: 10.08.2009 um 17:46 Uhr
Zuletzt editiert am: 10.08.2009 um 17:47 Uhr

Du könntest, auch ohne Anwalt, versuchen, dich auch einen Sachmangel nach § 434 BGB zu berufen. Dann hast du Rechte nach § 437 BGB. Allerdings tritt keine Beweislastumkehr ein. Das bedeutet, dass du nachweisen muss, dass der Fehler beim Verkäufer liegt. Viel Erfolg.
wuschel19770 - 47
Profi (offline)

Dabei seit 11.2006
899 Beiträge

Geschrieben am: 10.08.2009 um 17:52 Uhr

Das einfachste ist jetzt warte 2 tage ab geb die Hose jemandem
mit der bei Deinem Kauf nicht dabei war und lass die Hose mit Kassenzettel dort abgeben.ER/Sie soll sagen das die Hose ein Geschenk war aber zu klein ist oder sowas.
Nichts vom Loch usw. sagen normal bekommst Dein Geld dann wieder oder zumindest eine Gutschrift.
Spectator - 37
Experte (offline)

Dabei seit 11.2006
1145 Beiträge

Geschrieben am: 10.08.2009 um 18:15 Uhr

Zitat von wifebeater:

verklag sie
den prozess wirst gewinnen dann bekommst noch kohle drauf und die hose


Wie kommst du darauf das er Geld bekommen würde? Wir sind hier nicht in Amerika. Um schadensersatz zu bekommen muss er in irgendeiner art und weiße geschädigt worden sein. Das war er aber nicht, lediglich seine Hose ist kaputt.

Du hast wie schon einige geschrieben haben das recht auf nachbesserung oder umtausch.

http://www.youtube.com /user/TheBlindSpectator

SomeHow - 36
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2005
280 Beiträge
Geschrieben am: 10.08.2009 um 18:21 Uhr
Zuletzt editiert am: 10.08.2009 um 18:21 Uhr

was ein stress ihr halt alle macht,
mit 20 jahren solltest du ja eig selbstsicher genug sein
um in ein laden reinzugehen und auf deinem recht zu bestehen.
ist doch klar, das die sagen das warst du und das du dein geld nicht kriegst,
würd ich auch als besitzer machen, dann stresst man halt n bisschen,
ich habe noch nie probleme mit sowas gehabt, und musste nichtmal
das wort anwalt oder gericht erwähnen.

Der666Diablo
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
23736 Beiträge

Geschrieben am: 10.08.2009 um 18:25 Uhr

Zitat von Gabber_90:

Zitat von Der666Diablo:

Zitat von wifebeater:

verklag sie
den prozess wirst gewinnen dann bekommst noch kohle drauf und die hose
du weisst schon, was das an zeit und geld kostet?


Jaa aber sollte er gewinnen muss der Angeklagte die Kosten tragen.
Daraus folg: Man droht mit Gericht und schwupp gibts 80,- back.
Funktioniert zumindest mit nicht gezahlten Rechnungen immer ganz gut.


bleib ruhig noch ein wenig in deiner schönen blumen welt xD

Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9

bredator - 41
Champion (offline)

Dabei seit 03.2008
5319 Beiträge

Geschrieben am: 10.08.2009 um 23:23 Uhr

Die Beweislast liegt in der Regel in den ersten 6 Monaten der Gewährleistung beim Käufer. Heisst: Weist der Käufer in den 6 Monaten einen Mangel nach, so wird in der Regel davon ausgegangen, dass dieser bereits beim Kauf bestand. Da der Kauf noch nicht lange her ist, trifft dies umso mehr zu.

Eine Beweislastumkehr findet erst nach diesen 6 Monaten statt!

Wenn der Käufer den Mangel allerdings beim Kauf bereits kannte, kann er keine Gewährleistungsansprüche geltend machen.

Sollte der Verkäufer sich aber weiterhin querstellen, hast du immer noch ein 14-tägiges Widerrufsrecht.

Lache nicht über jemanden, der einen Schritt zurück macht. Er könnte Anlauf nehmen.

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