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Forum / Politik und Wirtschaft
Call Center Outbound Gesetz

SplAsH_E - 39
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 09.08.2009 um 21:04 Uhr
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Hallo,
ich bin bei einem Call Center unternehmen was übers Telefon Verträge macht (versicherungen und gewinnspiele) hab jedoch gehört das es seit neuestem verboten ist.... könnte ich da als mitarbeiter probleme kriegen?
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Andreas_M - 32
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 09.08.2009 um 21:09 Uhr
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ich det sagen eher nich aber ich kenne mich da nich so gut aus :)
Man muss den Mut haben zu leben, Sterben kann jeder
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SplAsH_E - 39
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 09.08.2009 um 21:10 Uhr
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Zitat von Andreas_M: ich det sagen eher nich aber ich kenne mich da nich so gut aus :)
aj denke ich auch.. ic hmein wenn da was passieren sollte dann ist die firma dran net ich ....
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_Skater-Boy_ - 30
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Geschrieben am: 09.08.2009 um 21:17 Uhr
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Verboten ists schon lange. Aber man machts tortzdem weil die Strafen zu gering waren. Jetzt gibts aber ein neues Gesetz:
Die Unternehmen müssen die Nummern sichtbar machen. Man muss sich dann irgendwo melden wenns nicht so ist und ich glaub man kann die Verträge auch wieder kündigen.
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SplAsH_E - 39
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 09.08.2009 um 21:19 Uhr
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hmmmm na gut
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sannypless - 45
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Geschrieben am: 09.08.2009 um 21:21 Uhr
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Zitat von SplAsH_E: Hallo,
ich bin bei einem Call Center unternehmen was übers Telefon Verträge macht (versicherungen und gewinnspiele) hab jedoch gehört das es seit neuestem verboten ist.... könnte ich da als mitarbeiter probleme kriegen?
Am 4. August 2009 ist das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen in Kraft getreten. Unerwünschte Telefonwerbung hat sich in der letzten Zeit zu einem die Verbraucher erheblich belästigenden Problem entwickelt. Wer kennt das nicht: Das Telefon klingelt und eine freundliche Stimme verspricht Gewinne, eine Traumreise oder günstige Telefontarife.
Was viele Verbraucherinnen und Verbraucher jedoch nicht wissen: Derartige Telefonwerbung ohne vorheriges Einverständnis ist nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) eindeutig wettbewerbswidrig und damit verboten.
Unseriöse Firmen setzen sich über dieses Verbot immer wieder hinweg. Um dieses rechtswidrige Vorgehen einzudämmen und die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei unerlaubter Telefonwerbung und telefonisch oder im Internet abgeschlossenen Verträgen zu verbessern, hat der Bundestag am 26. März 2009 das von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgelegte Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen beschlossen, das nun in Kraft getreten ist.
Nach dem neuen Recht
•können Verstöße gegen das bestehende Verbot der unerlaubten Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Außerdem wird im Gesetz klargestellt, dass ein Werbeanruf nur zulässig ist, wenn der Angerufene vorher ausdrücklich erklärt hat, Werbeanrufe erhalten zu wollen.
•dürfen Anrufer bei Werbeanrufen ihre Rufnummer nicht mehr unterdrücken, um ihre Identität zu verschleiern. Bei Verstößen gegen das Verbot droht eine Geldbuße bis zu 10.000 Euro.
•bekommen Verbraucherinnen und Verbraucher mehr Möglichkeiten, Verträge zu widerrufen, die sie am Telefon abgeschlossen haben. Verträge über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie über Wett- und Lotterie-Dienstleistungen können künftig widerrufen werden so wie es heute schon bei allen anderen Verträgen möglich ist, die Verbraucher am Telefon abgeschlossen haben.
•können Verbraucherinnen und Verbraucher, die nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehrt worden sind, alle telefonisch oder im Internet geschlossenen Verträge über Dienstleistungen noch bis zur vollständigen Bezahlung widerrufen. Dies gilt auch dann, wenn das Unternehmen bereits mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hat. Das macht insbesondere sogenannte Kostenfallen im Internet wirtschaftlich unattraktiv, denn im Falle des Widerrufs gehen die unseriösen Anbieter leer aus.
Verwender der Musterwiderrufsbelehrung (Anlage 2 zur BGB-Informationspflichten-Verordnung) haben zu beachten, dass die neue Rechtslage zwei Anpassungen des Musters erfordert. Die neuen Anforderungen ergeben sich aus Art. 4 des Gesetzes.
Vorgehen gegen unerwünschte Telefonwerbung
Gegen wettbewerbswidrige Anrufe können nach dem UWG z. B. die Verbraucherzentralen, aber auch die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs e.V. Bad Homburg vorgehen. Ordnungswidrigkeiten können von der Bundesnetzagentur geahndet werden.
Diese Stellen benötigen dazu allerdings unbedingt die Mithilfe der angerufenen Bürgerinnen und Bürger.
Jede Verbraucherin und jeder Verbraucher sollte daher bei einem unerbetenen Werbeanruf die folgenden Fragen stellen und die erhaltenen Informationen anschließend der örtlichen Verbraucherzentrale oder der Wettbewerbszentrale übermitteln:
•Wer ruft an? / Mit wem spreche ich?
•Für welches Unternehmen rufen Sie an?
•Was ist der Grund Ihres Anrufes?
Weiterhin wird benötigt:
•Datum und Uhrzeit des Anrufes; ggf. die übermittelte Rufnummer;
•Erklärung dazu, sich nicht im Vorfeld einverstanden erklärt zu haben, von dieser Firma angerufen zu werden;
•Einverständnis damit, dass die Verbraucherzentrale/die Wettbewerbszentrale die anrufende Firma in Bezug auf den geschilderten Anruf abmahnt;
•Name, Adresse und Telefonnummer der Verbraucherin/des Verbrauchers (für Kontaktaufnahme seitens der Verbraucherzentrale/der Wettbewerbszentrale).
Sollten Sie bei einem Werbeanruf dazu bestimmt worden sein, einen Vertrag zu schließen, so können Sie Ihre Vertragserklärung grundsätzlich widerrufen. Dies gilt nun auch für Verträge zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen. Für diese Produkte wird besonders häufig am Telefon geworben. Unerheblich ist hierbei, ob der Werbeanruf erlaubt war oder nicht - Sie müssen Ihre Vertragserklärung lediglich telefonisch abgegeben haben. Ihr Widerruf muss in Textform, z. B. per Fax oder E-Mail, oder durch Rücksendung der gelieferten Sache erfolgen. Die zweiwöchige Widerrufsfrist beginnt nicht, bevor Sie der Unternehmer über Ihr Widerrufsrecht in Textform belehrt hat. Erhalten Sie diese Widerrufsbelehrung erst nach Vertragsschluss, beträgt die Widerrufsfrist sogar einen Monat.
Auch wenn Sie bei einem telefonsich oder im Internet geschlossenen Vertrag über eine Dienstleistung, wie etwa einem Telekommunikationsvertrag, ausdrücklich zugestimmt haben, dass der Anbieter schon vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnen kann, können Sie ihre Vertragserklärung während der Widerrufsfrist noch widerrufen. Bei fehlender Belehrung über Ihr Widerrufsrecht erlischt dieses erst, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch von beiden Seiten vollständig erfüllt ist. Wertersatz für die vom Unternehmer bis zum Widerruf erbrachten Leistungen müssen Sie nur zahlen, wenn der Unternehmer Sie vorher auf diese Pflicht hingewiesen hat und Sie dennoch der vorzeitigen Vertragserfüllung ausdrücklich zugestimmt haben.
Wichtige Tipps, wie Sie sich im Falle unerwünschter Telefonwerbung verhalten sollten, finden Sie in dem Flyer "Mehr Schutz für Verbraucher am Telefon und im Internet".
Im Zusammenhang mit unerwünschter Telefonwerbung kommt es auch immer wieder zu Beschwerden über die Zusendung unberechtigter Rechnungen. Frau Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat im Dezember 2008 eine Pressemeldung (Zusendung unberechtigter Rechnungen - Was Verbraucher wissen sollten) herausgegeben, in der sie Bürgerinnen und Bürgern rät, wie sie mit einer solchen Situation umgehen können.
Gesetzgebungsverfahren Cold Calling
Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen , 42 kb
Gesetzentwurf der Bundesregierung , 456 kb
Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses , 162 kb
Dokumente
Flyer "Mehr Schutz für Verbraucher am Telefon und im Internet" , 157 kb
Bericht des BMJ zum Thema unerwünschte Werbeanrufe (26.06.2007) , 169 kb
Pressemitteilungen
03.08.2009 - Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung in Kraft: Verbraucherschutz verbessert
26.03.2009 - Weniger Werbeanrufe und mehr Verbraucherschutz - Bundestag beschließt Gesetz in 2. und 3. Lesung
22.12.2008 - Zusendung unberechtigter Rechnungen - Was Verbraucher wissen sollten
30.07.2008 - Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf gegen unerlaubte Telefonwerbung
11.03.2008 - Bei Anruf Verbraucherschutz - Bundesregierung geht gegen unerlaubte Telefonwerbung vor
12.09.2007 - Schärfere Maßnahmen gegen unerwünschte Telefonwerbung
Reden
26.03.2009 - Rechtspolitik stärkt die Verbraucherinnen und Verbraucher
26.03.2009 - Verbraucher werden vor Werbeanrufen besser geschützt
Weitere Informationen
Verbraucherzentrale in Deutschland
Flyer der Verbraucherzentrale Berlin
Verbraucherzentrale Berlin - Aktion gegen Telefonwerbung
Bundesnetzagentur
Wettbewerbszentrale
Quelle:
www.bmj.bund.de
wozu braucht man eine fusszeile? treten kann ich auch selber *G*
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septicus
Team-Ulmler
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Geschrieben am: 09.08.2009 um 21:23 Uhr
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Das ist nicht pauschal verboten, es gibt nur erhebliche Einschränkungen. Sollte sich dein Arbeitgeber daran nicht halten, würde ich mir aber früher oder später Gedanken bzgl. der Sicherheit meines Arbeitsplatzes machen. Mehr Infos dazu hier.
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xXLuderXx - 39
Profi
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Dabei seit 05.2005
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Geschrieben am: 09.08.2009 um 22:15 Uhr
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da ich selbst in nem C-C gearbeitet hab, dass bei jedem gewinnspiel das mit gemacht wird und ihr wo unterschreiben müsst euch auch damit einverstanden erklärt, dass ihr angerufen werdet...
kann in etwa so lauten:
...."ihre daten an dritte weitergereicht werden"...
kleiner tipp für die zukunft, wenn ihr mit machen wollt, dann streicht diesen pasus...
ps: auch der ADAC handelt mit diesen daten
ein klick und zu ist... ich hab alles im blick
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Spasslex - 113
Experte
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Geschrieben am: 09.08.2009 um 23:46 Uhr
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Mich hat auch mal ein CallCenter angerufen wegen "Marktforschung".
Da es auf meinem Firmenanschluss war, habe ich ersteinmal die Gebühren runtergelallt und danach nach dem Namen und Anschrift sowie den Namen der Telefonistin angefragt. Als ich das hatte habe ich gefragt was ich für sie tun könne (und die Zeit lief). Sie fragte mich dann nach dem Kaufverhalten etc aus.
Nach etwas über einer Stunde war das Gespräch beendet und ich schrieb ne Rechnung! Und die wurde auch bezahlt!
Die URL wurde geblockt (keine Werbung mehr auf TU) :-)
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