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Forum / Politik und Wirtschaft

Call Center Outbound Gesetz

SplAsH_E - 39
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 03.2009
67 Beiträge
Geschrieben am: 09.08.2009 um 21:04 Uhr

Hallo,

ich bin bei einem Call Center unternehmen was übers Telefon Verträge macht (versicherungen und gewinnspiele) hab jedoch gehört das es seit neuestem verboten ist.... könnte ich da als mitarbeiter probleme kriegen?
Andreas_M - 32
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 09.2007
52 Beiträge
Geschrieben am: 09.08.2009 um 21:09 Uhr

ich det sagen eher nich aber ich kenne mich da nich so gut aus :)

Man muss den Mut haben zu leben, Sterben kann jeder

SplAsH_E - 39
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 03.2009
67 Beiträge
Geschrieben am: 09.08.2009 um 21:10 Uhr

Zitat von Andreas_M:

ich det sagen eher nich aber ich kenne mich da nich so gut aus :)


aj denke ich auch.. ic hmein wenn da was passieren sollte dann ist die firma dran net ich :-)....
_Skater-Boy_ - 30
Profi (offline)

Dabei seit 07.2008
997 Beiträge
Geschrieben am: 09.08.2009 um 21:17 Uhr

Verboten ists schon lange. Aber man machts tortzdem weil die Strafen zu gering waren. Jetzt gibts aber ein neues Gesetz:

Die Unternehmen müssen die Nummern sichtbar machen. Man muss sich dann irgendwo melden wenns nicht so ist und ich glaub man kann die Verträge auch wieder kündigen.
SplAsH_E - 39
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 03.2009
67 Beiträge
Geschrieben am: 09.08.2009 um 21:19 Uhr

hmmmm na gut 8-)
sannypless - 45
Profi (offline)

Dabei seit 05.2008
878 Beiträge
Geschrieben am: 09.08.2009 um 21:21 Uhr

Zitat von SplAsH_E:

Hallo,

ich bin bei einem Call Center unternehmen was übers Telefon Verträge macht (versicherungen und gewinnspiele) hab jedoch gehört das es seit neuestem verboten ist.... könnte ich da als mitarbeiter probleme kriegen?


Am 4. Au­gust 2009 ist das Ge­setz zur Be­kämp­fung un­er­laub­ter Te­le­fon­wer­bung und zur Ver­bes­se­rung des Ver­brau­cher­schut­zes bei be­son­de­ren Ver­triebs­for­men in Kraft ge­tre­ten. Un­er­wünsch­te Te­le­fon­wer­bung hat sich in der letz­ten Zeit zu einem die Ver­brau­cher er­heb­lich be­läs­ti­gen­den Pro­blem ent­wi­ckelt. Wer kennt das nicht: Das Te­le­fon klin­gelt und eine freund­li­che Stim­me ver­spricht Ge­win­ne, eine Traum­rei­se oder güns­ti­ge Te­le­fon­ta­ri­fe.

Was viele Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher je­doch nicht wis­sen: Der­ar­ti­ge Te­le­fon­wer­bung ohne vor­he­ri­ges Ein­ver­ständ­nis ist nach dem Ge­setz gegen den un­lau­te­ren Wett­be­werb (UWG) ein­deu­tig wett­be­werbs­wid­rig und damit ver­bo­ten.

Un­se­riö­se Fir­men set­zen sich über die­ses Ver­bot immer wie­der hin­weg. Um die­ses rechts­wid­ri­ge Vor­ge­hen ein­zu­däm­men und die Rech­te von Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­chern bei un­er­laub­ter Te­le­fon­wer­bung und te­le­fo­nisch oder im In­ter­net ab­ge­schlos­se­nen Ver­trä­gen zu ver­bes­sern, hat der Bun­des­tag am 26. März 2009 das von Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­rin Bri­git­te Zy­pries vor­ge­leg­te Ge­setz zur Be­kämp­fung un­er­laub­ter Te­le­fon­wer­bung und zur Ver­bes­se­rung des Ver­brau­cher­schut­zes bei be­son­de­ren Ver­triebs­for­men be­schlos­sen, das nun in Kraft ge­tre­ten ist.

Nach dem neuen Recht

•kön­nen Ver­stö­ße gegen das be­ste­hen­de Ver­bot der un­er­laub­ten Te­le­fon­wer­bung ge­gen­über Ver­brau­chern mit einer Geld­bu­ße bis zu 50.​000 Euro ge­ahn­det wer­den. Au­ßer­dem wird im Ge­setz klar­ge­stellt, dass ein Wer­be­an­ruf nur zu­läs­sig ist, wenn der An­ge­ru­fe­ne vor­her aus­drück­lich er­klärt hat, Wer­be­an­ru­fe er­hal­ten zu wol­len.
•dür­fen An­ru­fer bei Wer­be­an­ru­fen ihre Ruf­num­mer nicht mehr un­ter­drü­cken, um ihre Iden­ti­tät zu ver­schlei­ern. Bei Ver­stö­ßen gegen das Ver­bot droht eine Geld­bu­ße bis zu 10.​000 Euro.
•be­kom­men Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher mehr Mög­lich­kei­ten, Ver­trä­ge zu wi­der­ru­fen, die sie am Te­le­fon ab­ge­schlos­sen haben. Ver­trä­ge über die Lie­fe­rung von Zei­tun­gen, Zeit­schrif­ten und Il­lus­trier­ten sowie über Wett- und Lot­te­rie-​Dienst­leis­tun­gen kön­nen künf­tig wi­der­ru­fen wer­den so wie es heute schon bei allen an­de­ren Ver­trä­gen mög­lich ist, die Ver­brau­cher am Te­le­fon ab­ge­schlos­sen haben.
•kön­nen Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher, die nicht ord­nungs­ge­mäß über ihr Wi­der­rufs­recht be­lehrt wor­den sind, alle te­le­fo­nisch oder im In­ter­net ge­schlos­se­nen Ver­trä­ge über Dienst­leis­tun­gen noch bis zur voll­stän­di­gen Be­zah­lung wi­der­ru­fen. Dies gilt auch dann, wenn das Un­ter­neh­men be­reits mit der Aus­füh­rung der Dienst­leis­tung be­gon­nen hat. Das macht ins­be­son­de­re so­ge­nann­te Kos­ten­fal­len im In­ter­net wirt­schaft­lich un­at­trak­tiv, denn im Falle des Wi­der­rufs gehen die un­se­riö­sen An­bie­ter leer aus.

Ver­wen­der der Mus­ter­wi­der­rufs­be­leh­rung (An­la­ge 2 zur BGB-​In­for­ma­ti­ons­pflich­ten-​Ver­ord­nung) haben zu be­ach­ten, dass die neue Rechts­la­ge zwei An­pas­sun­gen des Mus­ters er­for­dert. Die neuen An­for­de­run­gen er­ge­ben sich aus Art. 4 des Ge­set­zes.

Vor­ge­hen gegen un­er­wünsch­te Te­le­fon­wer­bung

Gegen wett­be­werbs­wid­ri­ge An­ru­fe kön­nen nach dem UWG z. B. die Ver­brau­cher­zen­tra­len, aber auch die Zen­tra­le zur Be­kämp­fung des un­lau­te­ren Wett­be­werbs e.V. Bad Hom­burg vor­ge­hen. Ord­nungs­wid­rig­kei­ten kön­nen von der Bun­des­netz­agen­tur ge­ahn­det wer­den.

Diese Stel­len be­nö­ti­gen dazu al­ler­dings un­be­dingt die Mit­hil­fe der an­ge­ru­fe­nen Bür­ge­rin­nen und Bür­ger.

Jede Ver­brau­che­rin und jeder Ver­brau­cher soll­te daher bei einem un­er­be­te­nen Wer­be­an­ruf die fol­gen­den Fra­gen stel­len und die er­hal­te­nen In­for­ma­tio­nen an­schlie­ßend der ört­li­chen Ver­brau­cher­zen­tra­le oder der Wett­be­werbs­zen­tra­le über­mit­teln:

•Wer ruft an? / Mit wem spre­che ich?
•Für wel­ches Un­ter­neh­men rufen Sie an?
•Was ist der Grund Ihres An­ru­fes?
Wei­ter­hin wird be­nö­tigt:

•Datum und Uhr­zeit des An­ru­fes; ggf. die über­mit­tel­te Ruf­num­mer;
•Er­klä­rung dazu, sich nicht im Vor­feld ein­ver­stan­den er­klärt zu haben, von die­ser Firma an­ge­ru­fen zu wer­den;
•Ein­ver­ständ­nis damit, dass die Ver­brau­cher­zen­tra­le/die Wett­be­werbs­zen­tra­le die an­ru­fen­de Firma in Bezug auf den ge­schil­der­ten Anruf ab­mahnt;
•Name, Adres­se und Te­le­fon­num­mer der Ver­brau­che­rin/des Ver­brau­chers (für Kon­takt­auf­nah­me sei­tens der Ver­brau­cher­zen­tra­le/der Wett­be­werbs­zen­tra­le).
Soll­ten Sie bei einem Wer­be­an­ruf dazu be­stimmt wor­den sein, einen Ver­trag zu schlie­ßen, so kön­nen Sie Ihre Ver­trags­er­klä­rung grund­sätz­lich wi­der­ru­fen. Dies gilt nun auch für Ver­trä­ge zur Lie­fe­rung von Zei­tun­gen, Zeit­schrif­ten und Il­lus­trier­ten sowie zur Er­brin­gung von Wett- und Lot­te­rie-​Dienst­leis­tun­gen. Für diese Pro­duk­te wird be­son­ders häu­fig am Te­le­fon ge­wor­ben. Un­er­heb­lich ist hier­bei, ob der Wer­be­an­ruf er­laubt war oder nicht - Sie müs­sen Ihre Ver­trags­er­klä­rung le­dig­lich te­le­fo­nisch ab­ge­ge­ben haben. Ihr Wi­der­ruf muss in Text­form, z. B. per Fax oder E-​Mail, oder durch Rück­sen­dung der ge­lie­fer­ten Sache er­fol­gen. Die zwei­wö­chi­ge Wi­der­rufs­frist be­ginnt nicht, bevor Sie der Un­ter­neh­mer über Ihr Wi­der­rufs­recht in Text­form be­lehrt hat. Er­hal­ten Sie diese Wi­der­rufs­be­leh­rung erst nach Ver­trags­schluss, be­trägt die Wi­der­rufs­frist sogar einen Monat.

Auch wenn Sie bei einem te­le­fon­sich oder im In­ter­net ge­schlos­se­nen Ver­trag über eine Dienst­leis­tung, wie etwa einem Te­le­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ver­trag, aus­drück­lich zu­ge­stimmt haben, dass der An­bie­ter schon vor Ab­lauf der Wi­der­rufs­frist mit der Dienst­leis­tung be­gin­nen kann, kön­nen Sie ihre Ver­trags­er­klä­rung wäh­rend der Wi­der­rufs­frist noch wi­der­ru­fen. Bei feh­len­der Be­leh­rung über Ihr Wi­der­rufs­recht er­lischt die­ses erst, wenn der Ver­trag auf Ihren aus­drück­li­chen Wunsch von bei­den Sei­ten voll­stän­dig er­füllt ist. Wert­er­satz für die vom Un­ter­neh­mer bis zum Wi­der­ruf er­brach­ten Leis­tun­gen müs­sen Sie nur zah­len, wenn der Un­ter­neh­mer Sie vor­her auf diese Pflicht hin­ge­wie­sen hat und Sie den­noch der vor­zei­ti­gen Ver­trags­er­fül­lung aus­drück­lich zu­ge­stimmt haben.

Wich­ti­ge Tipps, wie Sie sich im Falle un­er­wünsch­ter Te­le­fon­wer­bung ver­hal­ten soll­ten, fin­den Sie in dem Flyer "Mehr Schutz für Ver­brau­cher am Te­le­fon und im In­ter­net".

Im Zu­sam­men­hang mit un­er­wünsch­ter Te­le­fon­wer­bung kommt es auch immer wie­der zu Be­schwer­den über die Zu­sen­dung un­be­rech­tig­ter Rech­nun­gen. Frau Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­rin Bri­git­te Zy­pries hat im De­zember 2008 eine Pres­se­mel­dung (Zu­sen­dung un­be­rech­tig­ter Rech­nun­gen - Was Ver­brau­cher wis­sen soll­ten) her­aus­ge­ge­ben, in der sie Bür­ge­rin­nen und Bür­gern rät, wie sie mit einer sol­chen Si­tua­ti­on um­ge­hen kön­nen.

Ge­setz­ge­bungs­ver­fah­ren Cold Cal­ling
Ge­setz zur Be­kämp­fung un­er­laub­ter Te­le­fon­wer­bung und zur Ver­bes­se­rung des Ver­brau­cher­schut­zes bei be­son­de­ren Ver­triebs­for­men , 42 kb

Ge­setz­ent­wurf der Bun­des­re­gie­rung , 456 kb

Be­schluss­emp­feh­lung und Be­richt des Rechts­aus­schus­ses , 162 kb
Do­ku­men­te
Flyer "Mehr Schutz für Ver­brau­cher am Te­le­fon und im In­ter­net" , 157 kb

Be­richt des BMJ zum Thema un­er­wünsch­te Wer­be­an­ru­fe (26.​06.​2007) , 169 kb
Pres­se­mit­tei­lun­gen
03.​08.​2009 - Ge­setz gegen un­er­laub­te Te­le­fon­wer­bung in Kraft: Ver­brau­cher­schutz ver­bes­sert

26.​03.​2009 - We­ni­ger Wer­be­an­ru­fe und mehr Ver­brau­cher­schutz - Bun­des­tag be­schließt Ge­setz in 2. und 3. Le­sung

22.​12.​2008 - Zu­sen­dung un­be­rech­tig­ter Rech­nun­gen - Was Ver­brau­cher wis­sen soll­ten

30.​07.​2008 - Bun­des­re­gie­rung be­schließt Ge­setz­ent­wurf gegen un­er­laub­te Te­le­fon­wer­bung

11.​03.​2008 - Bei Anruf Ver­brau­cher­schutz - Bun­des­re­gie­rung geht gegen un­er­laub­te Te­le­fon­wer­bung vor

12.​09.​2007 - Schär­fe­re Maß­nah­men gegen un­er­wünsch­te Te­le­fon­wer­bung
Reden
26.​03.​2009 - Rechts­po­li­tik stärkt die Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher

26.​03.​2009 - Ver­brau­cher wer­den vor Wer­be­an­ru­fen bes­ser ge­schützt

Wei­te­re In­for­ma­tio­nen
Ver­brau­cher­zen­tra­le in Deutsch­land

Flyer der Ver­brau­cher­zen­tra­le Ber­lin

Ver­brau­cher­zen­tra­le Ber­lin - Ak­ti­on gegen Te­le­fon­wer­bung

Bun­des­netz­agen­tur

Wett­be­werbs­zen­tra­le
Quelle:
www.bmj.bund.de

wozu braucht man eine fusszeile? treten kann ich auch selber *G*

septicus
Team-Ulmler (offline)


Dabei seit 08.2002
4436 Beiträge
Geschrieben am: 09.08.2009 um 21:23 Uhr

Das ist nicht pauschal verboten, es gibt nur erhebliche Einschränkungen. Sollte sich dein Arbeitgeber daran nicht halten, würde ich mir aber früher oder später Gedanken bzgl. der Sicherheit meines Arbeitsplatzes machen. Mehr Infos dazu hier.

xXLuderXx - 39
Profi (offline)

Dabei seit 05.2005
992 Beiträge

Geschrieben am: 09.08.2009 um 22:15 Uhr

da ich selbst in nem C-C gearbeitet hab, dass bei jedem gewinnspiel das mit gemacht wird und ihr wo unterschreiben müsst euch auch damit einverstanden erklärt, dass ihr angerufen werdet...

kann in etwa so lauten:

...."ihre daten an dritte weitergereicht werden"...

kleiner tipp für die zukunft, wenn ihr mit machen wollt, dann streicht diesen pasus...

ps: auch der ADAC handelt mit diesen daten ;-)

ein klick und zu ist... ich hab alles im blick

Spasslex - 113
Experte (offline)

Dabei seit 09.2006
1308 Beiträge
Geschrieben am: 09.08.2009 um 23:46 Uhr

Mich hat auch mal ein CallCenter angerufen wegen "Marktforschung".

Da es auf meinem Firmenanschluss war, habe ich ersteinmal die Gebühren runtergelallt und danach nach dem Namen und Anschrift sowie den Namen der Telefonistin angefragt. Als ich das hatte habe ich gefragt was ich für sie tun könne (und die Zeit lief). Sie fragte mich dann nach dem Kaufverhalten etc aus.

Nach etwas über einer Stunde war das Gespräch beendet und ich schrieb ne Rechnung! Und die wurde auch bezahlt!

Die URL wurde geblockt (keine Werbung mehr auf TU) :-)

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