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Fahren ohne Kennzeichen

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Christian_88 - 37
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 05.2009
38 Beiträge
Geschrieben am: 30.07.2009 um 10:18 Uhr

Zitat von StyleWarZ:

Na ja das war dein erste fehler ! Hätte ich nicht gesagt. Das dein Auto da abgestellt wurde, kannst du sagen wir mal beweißen in dem du ein gutes Alibi hast für die zeit in der das Passiert sein könnte.

Es ist natürlich ehrbar immer die Wahrheit zu sagen aber im zweifelsfall kann man die Warheit auch ein bisschen biegen.

Wenn du vorhast dein Führerschein die nächsten Monate zu machen kann das auch ein Problem werden :-) sag einfach du hast nicht vor ein Fürherschein zu machen, weil ....k.a. eine gute Begrünung mhh z.b. weil du lieber öffentliche Verkehrsmittel nutzen willst.

und meine ganz Persönliche Meinung, wenn du dem Typ mal alleine begegnest hau ihn um !


In der Zeit wo es passiert ist war ich zuhause weil meine Freundin bei mir war und meine ganze Familie war auch da wir sind an dem tag 10 leute gewesen und jeder kann bezeugen das ich zuhause war.

und wenn ich den seh hau ich den wirklich um
ich habe otz den hals gerade
Minsche20 - 38
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 11.2006
79 Beiträge

Geschrieben am: 30.07.2009 um 10:19 Uhr

Wenn ich du wäre ich würde mich mal bei einen anwalt melden und nach fragen was dir passieren kann

??????????????¿¡

Christian_88 - 37
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 05.2009
38 Beiträge
Geschrieben am: 30.07.2009 um 10:19 Uhr

Zitat von AudioMobil:

Das dachte ich mir gerade auch! Wer sowas nicht schriftlich festhält braucht sich nachher über Ärger nicht wundern. Genausogut hätte derjenige die Karre ausschlachten und in den Wald kippen können, die Zeche dafür hättest du bezahlt... :autsch:


Der polizei habe ich aber den schriftverkehr von Teamulm gegeben wo er nach den papieren gefragt hat
Christian_88 - 37
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 05.2009
38 Beiträge
Geschrieben am: 30.07.2009 um 10:20 Uhr

Zitat von Minsche20:

Wenn ich du wäre ich würde mich mal bei einen anwalt melden und nach fragen was dir passieren kann


Das kostet doch bestimmt was.

Ich habe kein Verdienst da ich Arbeitssuchend bin und meine eltern sind in der privaten Insolvenz
HugoHiasl
Profi (offline)

Dabei seit 02.2006
531 Beiträge
Geschrieben am: 30.07.2009 um 10:21 Uhr

Definitiv nen Anwalt nehmen, falls Du nicht einfach die kommende Strafe akzeptieren wilsst, die vermutlich eine zeitliche Sperre für den Führerschein beinhaltet.

Auch wenn der Polizist nur Fahren ohne Versicherungschutz erwähnte, kommt garantiert noch Fahren ohne Fahrerlaubnis hinterher, falls Du denen das weiterhin aufs Brot schmierst.

Das mit dem Wahrheit sagen ist, wie schon vorher erwähnt, eine gute Tugend. Allerdings sieht selbst die Strafprozessordnung vor, daß ein Zeuge sich nicht zu einem Vorfall äussern muss, wenn er sich selbst belastet.

Und Beschuldigte, und das bist Du hier, dürfen sogar ausdrücklich lügen! Deswegen wird Dir eh niemand glauben, falls Deine Aussage gegen die Deines Kumpels stehen sollte. Du darfst lügen. Er würde eine uneidliche Falschaussage machen, die empfindliche Strafen nach sich zieht.

Schweigen ist immer Gold, wenn man selbst die Gefahr läuft, ins Visier der Polizei zu geraten. Selbst bei Sachen, bei denen man meint, dass man durch Schweigen ja eh alles zugibt. Schweigen darf einem niemals negativ ausgelegt werden.


Minsche20 - 38
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 11.2006
79 Beiträge

Geschrieben am: 30.07.2009 um 10:25 Uhr

Das kommt immer auf den anwalt an aber du kannst mal fragen

??????????????¿¡

HugoHiasl
Profi (offline)

Dabei seit 02.2006
531 Beiträge
Geschrieben am: 30.07.2009 um 10:26 Uhr

Zitat von Christian_88:

Zitat von AudioMobil:

Das dachte ich mir gerade auch! Wer sowas nicht schriftlich festhält braucht sich nachher über Ärger nicht wundern. Genausogut hätte derjenige die Karre ausschlachten und in den Wald kippen können, die Zeche dafür hättest du bezahlt... :autsch:


Der polizei habe ich aber den schriftverkehr von Teamulm gegeben wo er nach den papieren gefragt hat


Achja... eine Schenkung ist auch gültig, wenn sie nicht schriftlich festgehalten ist. Man muss nur glaubhaft machen können, daß es zu einer mündlichen Vereinbarung kam. Das geht bei fast allem, ausser Immobilien. In diesem Fall müssen dabei beide ausdrücklich sagen, daß sie zustimmen, da keiner der Beiden ausschliesslich Vorteile aus dem Geschäft zieht.

Wenn Du also glaubhaft nachweisen kannst, daß er die Schenkung angenommen hat, dann kann durchaus auch er dran sein, weil er zugelassen hat, daß Du mit SEINEM Auto ohne Führerschein und ohne Versicherung gefahren bist. Die Probleme für Dich schmälert das allerdings in keinster Weise.


Felix_16 - 34
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2007
282 Beiträge

Geschrieben am: 30.07.2009 um 10:26 Uhr

Zitat von Christian_88:

Zitat von Minsche20:

Wenn ich du wäre ich würde mich mal bei einen anwalt melden und nach fragen was dir passieren kann


Das kostet doch bestimmt was.

Ich habe kein Verdienst da ich Arbeitssuchend bin und meine eltern sind in der privaten Insolvenz


hast du oder deine eltern eine Rechtschutzversicherung???

Music was my first love!!!

Christian_88 - 37
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 05.2009
38 Beiträge
Geschrieben am: 30.07.2009 um 10:43 Uhr

Zitat von Felix_16:

Zitat von Christian_88:

Zitat von Minsche20:

Wenn ich du wäre ich würde mich mal bei einen anwalt melden und nach fragen was dir passieren kann


Das kostet doch bestimmt was.

Ich habe kein Verdienst da ich Arbeitssuchend bin und meine eltern sind in der privaten Insolvenz


hast du oder deine eltern eine Rechtschutzversicherung???


meine eltern haben eine
-Zimtzicke- - 36
Experte (offline)

Dabei seit 11.2004
1865 Beiträge

Geschrieben am: 30.07.2009 um 10:52 Uhr

Zitat von Felix_16:

Zitat von Christian_88:

Zitat von Minsche20:


Das kostet doch bestimmt was.

Ich habe kein Verdienst da ich Arbeitssuchend bin und meine eltern sind in der privaten Insolvenz


hast du oder deine eltern eine Rechtschutzversicherung???


meine eltern haben eine


ja dann ist das doch kein problem mehr dir einen anwalt zu holen!;-)

Nimm die Menschen wie sie sind, es gibt keine anderen. (Konrad Adenauer)

Danji112 - 40
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 09.2007
28 Beiträge

Geschrieben am: 30.07.2009 um 11:19 Uhr
Zuletzt editiert am: 30.07.2009 um 11:20 Uhr

Zitat von Felix_16:

Wegen dem fahren ohne Kennzeichen gibt es ein Bußgeldbescheid in Höhe von 40€ + 1 Punkt in Flensburg. Der Tatbestand lautete: 179a Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl das vorgeschriebene Kennzeichen fehlt.
Für das auto das unerlaubt "entsorgt" wurde kannst du eine eine Strafanzeige wegen unerlaubtem Umgang mit gefährlichen Abfällen
bekommen.



Hierbei sollte man erst mal unterscheiden - war das Kfz zugelassen/abgemeldet oder haben wirklich nur die Kennzeichen gefehlt....denn Fahren ohne Zulassung gibt nich nur 40 € + 1 Punkt. Hierbei wird unterschieden ob das Kfz ein Saisonkennzeichen hat und du nur ausserhalb des Zulassungszeitraums gefahren bist etc....
Und es ist auch keine Ordnungswidrigkeit. Fahren ohne gültige Zulassung -> fahren ohne gültige Fahrerlaubnis -> Strafttat!!! Das Abstellen des Fahrzeugs etc....wobei nur der härteste Tatbestand behandelt wird.
Übrigens, bei besonders schlechtem Wetter und gleicher Laune der Justiz bekommst du noch einen dran wegen Steuerhinterziehung....

Diesel an die Macht.... *insider*

HugoHiasl
Profi (offline)

Dabei seit 02.2006
531 Beiträge
Geschrieben am: 30.07.2009 um 11:32 Uhr

Zitat von -Zimtzicke-:

ja dann ist das doch kein problem mehr dir einen anwalt zu holen!;-)


Vorher bei der Versicherung anfragen und Deckungszusage einholen!!!
StyleWarZ - 38
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 10.2008
98 Beiträge
Geschrieben am: 30.07.2009 um 11:38 Uhr

Zitat von Danji112:




t du noch einen dran wegen Steuerhinterziehung....


what? er hat das Auto ja nicht verkauft daher muss er auch keine Steuern zahlen !

Paintball Spieler sind die Fechter der Neuzeit

Playboystar9 - 33
Anfänger (offline)

Dabei seit 07.2009
2 Beiträge
Geschrieben am: 30.07.2009 um 11:40 Uhr

wer ohne kennzeichen herum färht und dann von der Polizei erficht wird ist selber schuld
XingZenHu - 32
Anfänger (offline)

Dabei seit 04.2008
17 Beiträge
Geschrieben am: 30.07.2009 um 11:44 Uhr

Zitat von Playboystar9:

wer ohne kennzeichen herum färht und dann von der Polizei erficht wird ist selber schuld


Du hast dir wohl nicht durchgelesen worum es hier geht dein Kommentar ist hier völlig fehl am Platz!
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