Gattja - 34
Profi
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Geschrieben am: 28.07.2009 um 17:16 Uhr
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Hi,
hab hier folgendes Problem.
Hab in einem Internet Shop etwas bestellt vor über 3 Wochen, Geld überwiesen und bis jetzt noch keine Ware erhalten und schreib dem Verkäufer gerade ne E-mail.
Wie sehen meine Rechte aus ? kann ich ihm eine Frist setzen ?
Wie würde sowas dann aussehen ?
gruß
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DJMercutio - 47
Anfänger
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Geschrieben am: 28.07.2009 um 17:22 Uhr
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kommt drauf an, was wurde als Lieferzeit vom Verkäufer angegeben?
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Phoenix_87 - 37
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 28.07.2009 um 17:22 Uhr
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Es kommt darauf an, wie die Lieferzeit angesetzt ist.
Wenn es Lieferverzug gibt, muss erst geprüft werden,
ob dieser Verzug durch "höhere Gewalt" verschuldet ist.
Dann sieht die Sache niucht so toll aus.
Sollte jedoch keine höhere Gewalt vorliegen,
kannst den Verkäufer eine Frist setzen.
SPäter evtl. den Kaufvertrag zunichte machen.
So wie ich es noch weiss...
I'm not completely worthless, I can be used as a bad example...
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Gattja - 34
Profi
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Geschrieben am: 28.07.2009 um 17:25 Uhr
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Zitat: 4. Lieferzeiten
Ist die rechtzeitige Auslieferung von uns aus nicht zu vertretenden Gründen nicht möglich, so wird der Kunde benachrichtigt. Er hat das Recht, die Bestellung unverzüglich, spätestens innerhalb von vier Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung zu stornieren. Die Rechte des Kunden wegen von uns zu vertretender Leistungsverzögerungen bleibt unberührt.
Irgendeine E-mail hab ich nicht bekommen
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sRennerle - 56
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 28.07.2009 um 17:34 Uhr
Zuletzt editiert am: 28.07.2009 um 17:35 Uhr
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Ich habe mal im Netz gesucht:
Lieferungsverzug
Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug (§ 286 BGB). Das bedeutet, dass der Verkäufer in Lieferungsverzug gerät, wenn er nicht fristgemäß liefert, nachdem ihm der Käufer erfolglos eine Nachfrist gesetzt hat. Die Mahnung mit angemessener Nachfrist ist nicht erforderlich, wenn für die Leistung ein eindeutiger kalendermäßiger Termin bestimmt ist.
Im Falle einer Mahnung muss der Käufer eine angemessene Nachfrist setzen. Sie muss ausreichen, um die Lieferung der Ware durchführen zu können. Zur Beweissicherung ist es ratsam, eine solche Mahnung immer schriftlich abzugeben.
Vielleicht hilft dir das ja.
Für den Käufer ergeben sich durch den Lieferungsverzug des Verkäufers folgende Rechte: Der Käufer kann entweder auf Lieferung bestehen, also die Erfüllung des Kaufvertrages verlangen, ggf. Erfüllung des Kaufvertrages und zusätzlich Schadensersatz wegen verspäteter Lieferung verlangen, vom Vertrag zurücktreten oder ggf. vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Bei Forderung des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung ist der Schaden in Geld zu ersetzen.
ich muss nicht immer im Mittelpunkt stehen, sitzen ist auch okay.
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Gattja - 34
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Geschrieben am: 28.07.2009 um 17:39 Uhr
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Zitat von sRennerle: Ich habe mal im Netz gesucht:
Lieferungsverzug
Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug (§ 286 BGB). Das bedeutet, dass der Verkäufer in Lieferungsverzug gerät, wenn er nicht fristgemäß liefert, nachdem ihm der Käufer erfolglos eine Nachfrist gesetzt hat. Die Mahnung mit angemessener Nachfrist ist nicht erforderlich, wenn für die Leistung ein eindeutiger kalendermäßiger Termin bestimmt ist.
Im Falle einer Mahnung muss der Käufer eine angemessene Nachfrist setzen. Sie muss ausreichen, um die Lieferung der Ware durchführen zu können. Zur Beweissicherung ist es ratsam, eine solche Mahnung immer schriftlich abzugeben.
Vielleicht hilft dir das ja.
Für den Käufer ergeben sich durch den Lieferungsverzug des Verkäufers folgende Rechte: Der Käufer kann entweder auf Lieferung bestehen, also die Erfüllung des Kaufvertrages verlangen, ggf. Erfüllung des Kaufvertrages und zusätzlich Schadensersatz wegen verspäteter Lieferung verlangen, vom Vertrag zurücktreten oder ggf. vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Bei Forderung des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung ist der Schaden in Geld zu ersetzen.
Danke! Genau sowas hab ich gesucht.
Hab ihm jetzt eine Frist bis ende nächster Woche gesetzt.
Mal schauen ob irgendetwas kommt.
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Christian22 - 30
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Geschrieben am: 28.07.2009 um 18:19 Uhr
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Sag mal was haste denn eig. bestellt?
♥ i wanna love you ;-) ♥
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Gattja - 34
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Geschrieben am: 28.07.2009 um 22:04 Uhr
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Zitat von Christian22: Sag mal was haste denn eig. bestellt?
Lackstifte^^
zum glück kein hoher Betrag, da ich denke das ich auf nen Betrüger reingefallen bin
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xXLuderXx - 39
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Geschrieben am: 28.07.2009 um 22:06 Uhr
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da ist paypal super, kannst den betrag zurück ziehen 
ein klick und zu ist... ich hab alles im blick
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Gattja - 34
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Geschrieben am: 29.07.2009 um 18:10 Uhr
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Anscheinend nur die Überweisung übersehen 
naja mit Druck machen geht alles^^
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