Geschrieben am: 20.06.2009 um 19:01 Uhr
Zuletzt editiert am: 20.06.2009 um 19:04 Uhr
|
|
Zitat: Im Maßregelvollzug (auch „Forensik“) werden nach § 63 und nach § 64 Strafgesetzbuch (StGB) unter bestimmten Umständen psychisch kranke oder suchtkranke Straftäter untergebracht. Daneben gibt es als weitere Form der so genannten Maßregeln der Besserung und Sicherung die Sicherungsverwahrung, die nach § 66 StGB verhängt werden kann.
Wikipedia
edit:
Ich war mit meinen jungen Jahren noch nicht im Gefängnis und ich glaube auch nicht, dass es hier so viele ehemalige Gefängnisinsassen geben wird.
|