TanjaAngela - 112
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Geschrieben am: 01.04.2009 um 11:57 Uhr
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Hallo!
Man findet zwar immer viele Seiten, was/wie und wo man das beantragen kann, wenn man Angestellte ist.
Kennt sich jemand von Euch aus,
was ich machen kann/muss und wo, wenn ich keine Angestellte bin,
sonder nach §19 Kleingewerbeunternehmerin bin, und dadurch privat krankenversichert bin?
Gibt es da dann überhaupt Geld vom Staat?
Kann irgendwer helfen???
Alles hat seine Zeit....
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_anna84_ - 40
Halbprofi
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Geschrieben am: 01.04.2009 um 12:10 Uhr
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weiß halt nur das es kein Erziehungsgeld mehr gib sondern Elterngeld.... weiß aber nicht wie und was... hab noch erziehungsgeld bekommen.... frag am besten aufm Rathaus oder so....
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SNI87 - 38
Champion
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Geschrieben am: 01.04.2009 um 12:11 Uhr
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bei kleingewerbeunternehmern verhält sich das eigentlich nicht anders.
Die Welt hat nie eine gute Definition für das Wort Freiheit gefunden.
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teneritas - 42
Anfänger
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Geschrieben am: 01.04.2009 um 12:11 Uhr
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hallo
frag doch einfach mal bei deiner krankenkasse oder der familienkasse nach. die müssten da bescheid wissen.
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TanjaAngela - 112
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 01.04.2009 um 12:16 Uhr
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Zitat von _anna84_: weiß halt nur das es kein Erziehungsgeld mehr gib sondern Elterngeld.... weiß aber nicht wie und was... hab noch erziehungsgeld bekommen.... frag am besten aufm Rathaus oder so.... 
Rathaus war glaub ein guter Tipp! Danke mal!
Alles hat seine Zeit....
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TanjaAngela - 112
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 01.04.2009 um 12:18 Uhr
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Zitat von SNI87: bei kleingewerbeunternehmern verhält sich das eigentlich nicht anders.
Glaub schon, da steht immer als Einschränkung, nicht für Selbstständige... ????
Alles hat seine Zeit....
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SNI87 - 38
Champion
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Geschrieben am: 01.04.2009 um 12:19 Uhr
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Zitat von TanjaAngela: Zitat von _anna84_: weiß halt nur das es kein Erziehungsgeld mehr gib sondern Elterngeld.... weiß aber nicht wie und was... hab noch erziehungsgeld bekommen.... frag am besten aufm Rathaus oder so.... 
Rathaus war glaub ein guter Tipp! Danke mal!
ja rathaus oder bürgerbüro weiß da schon bescheid. ansonsten gibt
au die familienkasse auskunft.
mein chef kennt sich in solchen dingen gut aus. der meinte dass
es das für kleingewerbeunternehmer sicher gibt. allerdings gibts
einkommensgrenzen soweit er das noch richtig im kopf hat.
Die Welt hat nie eine gute Definition für das Wort Freiheit gefunden.
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TanjaAngela - 112
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 01.04.2009 um 12:25 Uhr
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Zitat von SNI87: Zitat von TanjaAngela: Zitat von _anna84_: weiß halt nur das es kein Erziehungsgeld mehr gib sondern Elterngeld.... weiß aber nicht wie und was... hab noch erziehungsgeld bekommen.... frag am besten aufm Rathaus oder so.... 
Rathaus war glaub ein guter Tipp! Danke mal!
ja rathaus oder bürgerbüro weiß da schon bescheid. ansonsten gibt
au die familienkasse auskunft.
mein chef kennt sich in solchen dingen gut aus. der meinte dass
es das für kleingewerbeunternehmer sicher gibt. allerdings gibts
einkommensgrenzen soweit er das noch richtig im kopf hat.
das ist ja lieb, vielen Dank schon mal!
Alles hat seine Zeit....
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SNI87 - 38
Champion
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Geschrieben am: 01.04.2009 um 12:50 Uhr
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wenn du was konkretes weist, dann kannst mir ja ne PM schreiben. würd mich auch mal interessieren.
Die Welt hat nie eine gute Definition für das Wort Freiheit gefunden.
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_anna84_ - 40
Halbprofi
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Geschrieben am: 01.04.2009 um 12:53 Uhr
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Zitat von SNI87:
wenn du was konkretes weist, dann kannst mir ja ne PM schreiben. würd mich auch mal interessieren.
ach du bist ja süß.....
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Hexe_81 - 43
Anfänger
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Geschrieben am: 01.04.2009 um 12:58 Uhr
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die antäge auf elterngeld bekommt am aufm rathaus und es wird vom einkommen abhängig gemacht
die bearbeitung dauert in der regel zwischen 4-6 wochen
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Hexe_81 - 43
Anfänger
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Geschrieben am: 01.04.2009 um 13:04 Uhr
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Selbstständige profitieren
Dass das Elterngeld kommt zum 1. Januar 2007. Der Bundestag hat heute das entsprechende Gesetz verabschieden. Für Kinder, die ab dem Stichtag geboren werden, erhalten zuvor berufstätige Mütter oder Väter eine Art Ersatzleistung vom Staat, die den Einkommensverlust während der Kinderbetreuung kompensieren soll.
Das Elterngeld wird längstens für 14 Monate gezahlt, wenn die Eltern sich die Elternzeit untereinander aufteilen, wobei die kürzere "Auszeit" mindestens zwei Monate betragen muss. Auch Alleinerziehende sollen das Elterngeld 14 Monate lang erhalten.
Als Ausgleich für den Einkommensverlust werden 67 Prozent des Nettoeinkommens gezahlt, maximal 1800 Euro. Dazu muss das Elternteil, welches Elterngeld in Anspruch nehmen will, nicht völlig aus dem Beruf aussteigen. Die regelmäßige Arbeitszeit darf lediglich 30 Stunden pro Woche nicht überschreiten.
Natürlich haben auch Freiberufler und Selbstständige Anspruch auf Elterngeld. Die Berechnung gestaltet sich hier etwas schwieriger. Doch prinzipiell werde das Elterngeld bei Selbstständigen genau wie bei Angestellten berechnet, hieß es auf Anfrage von n-tv.de aus dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Wenn das Einkommen vor der Geburt bei Antragstellung nicht abschließend ermittelt werden kann, wird zunächst das Einkommen auf der Grundlage früherer Betriebsergebnisse und der zu erwartenden Einnahmen geschätzt. Das Elterngeld wird dann mit Hilfe der vorhandenen Angaben vorläufig festgesetzt und gezahlt, so die Ministeriumssprecherin. Die endgültige Festsetzung erfolgt, wenn die notwendigen Unterlagen vorhanden sind. Grundsätzlich gilt der Bescheid des Finanzamts, der den Gewinn für das Berechnungsjahr enthält, als Nachweis.
Da das Elterngeld bei Freiberuflern und Selbstständigen auf Grundlage des Betriebsergebnisses festgesetzt wird, bieten sich hier einige gestalterische Möglichkeiten, um das Elterngeld etwas zu erhöhen. Berechnungsgrundlage für die Ausgangssituation ist das Jahr vor der Geburt des Kindes. Wird das Kind also im kommenden Jahr geboren, gilt es, den Betriebsgewinn in den Monaten zuvor höchstmöglich zu gestalten. Nach der Geburt des Kindes, wo dann die Reduzierung der Arbeitszeit zur Kinderbetreuung stattfindet, ist der Betriebsgewinn möglichst niedrig zu halten, um den Anspruch auf Elterngeld zu optimieren – höchstens jedoch rund 2.700 Euro des monatlichen Nettoerlöses. Dies ist zum Beispiel durch Verlagern von Rechnungen, die Bildung von Ansparabschreibungen und gezielte Investitionen möglich. Die Steuerberater werden darüber hinaus sicherlich noch weitere kreative Ideen einbringen.
hoff das hilft dir weiter
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SNI87 - 38
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Geschrieben am: 01.04.2009 um 13:33 Uhr
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Zitat von _anna84_: Zitat von SNI87:
wenn du was konkretes weist, dann kannst mir ja ne PM schreiben. würd mich auch mal interessieren.
ach du bist ja süß..... 
ich weiß
Die Welt hat nie eine gute Definition für das Wort Freiheit gefunden.
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Zaepfle28 - 44
Fortgeschrittener
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Geschrieben am: 01.04.2009 um 13:53 Uhr
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kindergeld müsstest du da trotzdem kriegen.m usst den antrag dafür beim arbeitsamt holen
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sannypless - 45
Profi
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Geschrieben am: 02.04.2009 um 06:30 Uhr
Zuletzt editiert am: 02.04.2009 um 06:32 Uhr
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Zitat von TanjaAngela: Hallo!
Man findet zwar immer viele Seiten, was/wie und wo man das beantragen kann, wenn man Angestellte ist.
Kennt sich jemand von Euch aus,
was ich machen kann/muss und wo, wenn ich keine Angestellte bin,
sonder nach §19 Kleingewerbeunternehmerin bin, und dadurch privat krankenversichert bin?
Gibt es da dann überhaupt Geld vom Staat?
Kann irgendwer helfen??? 
du hast anspruch auf auch auf elterngeld und zwar die gleich 67% wie die angestellten müttern,
nur geht das von deinem " bruttolohn " aus
sprich zu hast als kleinunternehmer bruttoeinkommen im jahr von bis zu 17500 euro dass du im kalenderjahr nicht überschreiten darfst.
davon werden dir die deine angeblichen steuern abgezogen
also wird dir summa sumarum ca. 48 euro pro tag als ausgangsbetrag angerechnet
evt. 1440€ /monat als ausangsbetrag, davon 67% sind dann grob 965 euro /monat
und dann kommt es halt drauf an was du für eine lohnsteuerklasse hast,
auch wenn amn selbstständig ist, ist auf dem einwohnermeldeamt die lohnsteuerklasse hinterlegt
sprich wenn dein mann lohnsteuerklasse 3 hat weil angestellt und so
dann werden von diesen 965 euro dir auf lohnsteuerklasse 5 berechnet
und ausgezahlt also so gut wie die hälfte von diesen 965 euro
kurz und knapp solltest du 482€ im monat bekommen.
somit herzlichen glückwunsch 
im regelfall würde ich deiner stelle
zur pro famila gehen und dir mal infos stellen geben lassen bezüglich extra geld
hartz 4, wohngeld- oder wohngeldzuschuss vom sozi amt
zzgl kindergeld
ec.t
es heist immer dass die selbstständigen profitieren von diesem elterngeld,
was für kleinverdiener oder existensgründer völliger schwachsinn ist.
solltest du nämlich werden den ersten 3 jahren nachwuchs bekommen hast du nur anspruch auf den sockelbetrag sprich glaub die 360 euro erziehungsgeld. das bekommste leider halt dann nur für 12 monate und nicht sowie früher auf 3 jahre.
erziehungszeit wird dir für 3 jahre angerechnet und in der rentenkasse wirst du so angelegt als hättest du 12 jahre vollzeit gearbeitet.
aber das ändert an der jetzigen sache nichts dass du sogut wie kein geld bkeommst.
ahc ja deine krankenkasse dürftest du normaler weise nach der entbindung selbst weiterzahlen dürfen, aber auch hier rate ich dir rechzeitig deine krankenkasse aufzusuchen.
da wir auch selbstständig sind und uns mit diesem thema schon mal befasst haben kann ich diesbezüglich so einiges noch beisteuern,
aber das dann bitte nur per pn
wozu braucht man eine fusszeile? treten kann ich auch selber *G*
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sannypless - 45
Profi
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Geschrieben am: 02.04.2009 um 06:44 Uhr
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achja bevor ich es vergesse.
anspruch auf erziehnungsgeld hast du bereit schon ab dem 1. tag nach der geburt des kindes weil man als selbstständige kein Mutterschaftsgeld kennt
ausser du hast eine freiwilligen krankengeldversicherung bei deiner krankenkasse abgeschlossen.
angestelle müttern bekommen ab der 6. woche vor und bis zu 8 wochen nach der entbindung mutterschaftsgeld , fällt bei selbstständigen weg,
also schnell schnell nach dem antrag des erziehungsgeldes jetzt schon einreichen damit du jetzt schon vorgemerkt bist.
der vorzeitige entbindungstermin solltes zur antragsannahme ausreichen,
die geburtsurkunde musst du danach dennoch nochmal einreichen um ein fiktives geldergebnis zu erhalten
wozu braucht man eine fusszeile? treten kann ich auch selber *G*
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