Geschrieben am: 30.03.2009 um 22:36 Uhr
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Zitat von -Ventilator-: wenn du rechtsradikales gedankengut zensieren willst,
verstößt das (leider?!) gegen das grundgesetz.
erstens weils zensur ist, zweitens weil gleichberechtigung vorgeschrieben ist.
aaaber hey.
Das stimmt so nicht:
Art 5 GG:
"(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung."
Betonung liegt hierbei auf (2). Hierfür müssen wir einen Blick in unser Strafgesetzbuch werfen:
§ 86 Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen:
"(1) Wer Propagandamittel[...]im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Das Ganze hat natürlich auch seine Ausnahmen, wie man in (3) des § 86 StGB nachlesen kann. Da ich den Post nicht unnötig lang machen möchte, zitiere ich das nicht. Wen es interessiert, kann über google entsprechenden Paragraph nachlesen.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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