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Forum / Politik und Wirtschaft

01.10.2008 Gewährung Kindergeldzuschlag §6a BKGG)

Literweise - 57
Anfänger (offline)

Dabei seit 07.2007
1 Beitrag
Geschrieben am: 31.10.2008 um 00:08 Uhr

Weiterentwickklung seit 01.10.2008 : Anspruch auf Kindegeldzuschlag haben Personen , die mit ihrem vorhandenem Einkommen, dem Kindergeldzuschlag sowie falls ergänzend Wohngeld den Gesamtbedarf der Familie sichertellen Können ??
Meine eigene Erfahrung zeigt mir, NEIN !!! Diese Gesetztesänderung Kann in meinem Fall mein Gesamteinkommen nicht absichern/nicht sicherstellen !! Wie sind eure Erfahrungen?
Der666Diablo
Champion (offline)

Dabei seit 04.2006
23736 Beiträge

Geschrieben am: 31.10.2008 um 09:16 Uhr
Zuletzt editiert am: 31.10.2008 um 09:20 Uhr

naja, es heisst ja auch nicht, dass das kindergeld + etwaige zuschläge das ganze einkommen stellen soll, es soll nur zur unterstützung einer familie dienen xD

Bei Geld, Sex und Kunst gibt es keinen abnehmenden Grenznutzen. http://shortlinks.de/oee9

sagacitas
Anfänger (offline)

Dabei seit 11.2007
24 Beiträge

Geschrieben am: 03.11.2008 um 10:07 Uhr

Unterstützung einer Familie, meine Güte nehmt endlich mal eure Scheuklappen ab...

Was bittesehr ist in diesem Land noch kinder- und familien freundlich?
Die Erhöhung des Kindergeldes von 5€- wem soll die nutzen?
Kindergeldzuschlag?...Naja, wer über dem jäghrlichen Einkommen liegt, bekommt weder Zuschlag noch Wohngeld, also wie bitteschön, soll dies eine Hilfe sein?
Tagesmütter und Kinderhorte sind rar, wie nie zuvor....und wenn, dann so teuer, dass man sich dies 2mal überlegt....

Aber es ist ja auch alles in Ordnung und wunderschön, nicht wahr?

Vi døde ikke... vi har aldri levd....

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