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Forum / Politik und Wirtschaft
Jugendschutzgesetz bei Geschlossener Gesellschaft

McNeal - 34
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 08.2003
148
Beiträge
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Geschrieben am: 10.06.2008 um 23:38 Uhr
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hey hey.
Ich erläutere schnell mein Anliegen:
Gemietetes JuHA ; Gästeliste ; Eintrittkosten ; Konzert ; Getränke Kosten.
Ich habe mir zuvor dass hier durchgelesen, dessen bin ich also schon bewusst: http://www.partyblick.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthread&tid=4738
Inwieweit greift nun das Jugendschutzgesetz ein? Ist es noch eine Privatfeier bzw. geschlossene Gesellschaf wenn ich Geld verlange? Es gibt ja eine Eintrittskontrolle etc., es sind somit keine fremde Menschen unterwegs, also definitiv ist die Sache nicht öffentlich. Auch Security ist da.
Wäre es öffentlich, hätt ich ja um weiten noch mehr Probleme, da alle unter 18 ja das Gebäude um 24 Uhr verlassen müssen. Ist ja hier nicht der Fall.
Wobei das ja so eine schöne Grauzone des Gesetzes ist.
Also wie schaut es aus? Auch mit dem Ausschank von Spritiousen an Jugendlichen?
Hat jemand eine Ahnung?
Grüße
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meshuggah
Experte
(offline)
Dabei seit 09.2004
1724
Beiträge
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Geschrieben am: 11.06.2008 um 00:05 Uhr
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egal ob privat oder nicht, sprit erst ab 18 ;)
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Silencio - 39
Profi
(offline)
Dabei seit 09.2002
856
Beiträge
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Geschrieben am: 11.06.2008 um 06:35 Uhr
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Zitat von McNeal: hey hey.
Ich erläutere schnell mein Anliegen:
Gemietetes JuHA ; Gästeliste ; Eintrittkosten ; Konzert ; Getränke Kosten.
Ich habe mir zuvor dass hier durchgelesen, dessen bin ich also schon bewusst: http://www.partyblick.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthread&tid=4738
Inwieweit greift nun das Jugendschutzgesetz ein? Ist es noch eine Privatfeier bzw. geschlossene Gesellschaf wenn ich Geld verlange? Es gibt ja eine Eintrittskontrolle etc., es sind somit keine fremde Menschen unterwegs, also definitiv ist die Sache nicht öffentlich. Auch Security ist da.
Wäre es öffentlich, hätt ich ja um weiten noch mehr Probleme, da alle unter 18 ja das Gebäude um 24 Uhr verlassen müssen. Ist ja hier nicht der Fall.
Wobei das ja so eine schöne Grauzone des Gesetzes ist.
Also wie schaut es aus? Auch mit dem Ausschank von Spritiousen an Jugendlichen?
Hat jemand eine Ahnung?
Grüße
Jugendliche unter 18 dürfen prinzipiel keine Spirituosen trinken! Wenn etwas passiert haftet dann derjenige, der wusste dass sie unter 18 sind und ihnen dennoch Spirituosen gab!
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ozelotta - 62
Profi
(offline)
Dabei seit 04.2008
854
Beiträge
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Geschrieben am: 11.06.2008 um 08:55 Uhr
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Wenn du eine Ausschankgenehmigung beantragt hast und / oder die Party angemeldet ist, dann ist sie öffentlich und das Jugendschutzgesetz ist 100% gültig.
Mach erst d´Gosch uff, wenns Hira a isch!
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BitTorrent - 34
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 04.2007
113
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Geschrieben am: 11.06.2008 um 09:18 Uhr
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du bist ja selbst erst 17, das hochprozentige (laut gesetz branntwein und schnaps-ähnliches) ab 18, bzw. nur bier und wein ab 16 der rest- z.B. wodka haltiges-ab 18, auch wenn das biermischgetränk nur 5 % hat wenn wodka drin ist.
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Barmonster - 40
Champion
(offline)
Dabei seit 07.2005
3952
Beiträge
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Geschrieben am: 11.06.2008 um 10:01 Uhr
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die Alkohol-Frage ist jetzt ja geklärt.
Ich war schon aufetlichen Veranstaltungen, die ein ähnliches Problem hatten und das wurde dadurch gelöst, dass jeder der ankam sich in die Gästeliste eingetragen hat und ab 24 Uhr wurden die Türen halt geschlossen gehalten.
Mit der Gästeliste konnte man also beweisen, dass nur "geladene Gäste" anwesend waren, es also eine geschlossene Gesellschaft war. Damit sollte eigentlich auch dein Problem lösbar sein.
Viele Leute sind verwirrt, wenn ein Satz anders endet als man Rübenmus!
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McNeal - 34
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 08.2003
148
Beiträge
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Geschrieben am: 11.06.2008 um 12:52 Uhr
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Zitat von ozelotta: Wenn du eine Ausschankgenehmigung beantragt hast und / oder die Party angemeldet ist, dann ist sie öffentlich und das Jugendschutzgesetz ist 100% gültig.
Die Party ist nicht angemeldet und ich hab auch keine Ausschankgenehmigung. Das brauch ich ja beides nicht für eine geschlossene Gesellschaft (oder irre ich mich da?)
Höchstens wegen der Lärmbelästigung, hingegen wurde mir gesagt, bis 24 Uhr Konzert zuende, und danach nur noch normale Lautstärke für die Musik.
Zitat von Silencio:
Jugendliche unter 18 dürfen prinzipiel keine Spirituosen trinken! Wenn etwas passiert haftet dann derjenige, der wusste dass sie unter 18 sind und ihnen dennoch Spirituosen gab!
Und was mache ich nun?
Ich war mal in dem JuHA (ist in Stuttgart) auf einer privaten Feier, hingegen nur mit 20-30 Leuten. Da hat die Gastgeberin einfach den Alk gekauft und hingestellt und man hat gefeiert wie im Stile als wärs ne Hausparty bei sich daheim. Da kam auch niemand vorbei oder so. War n chilliger Abend in nem schönen Juha.
So wird das ja bei mir ungefähr auch sein, außer dass es mehr als 80 Personen sind und es n Konzert gibt und die Getränke kosten.
Ich kann ja jetzt schlecht meinen jungen Gästen keine Spirituosen ausschenken.
Irgendwelche Tipps oder Tricks? beispielsweise, großes Schild mit "Kein Ausschank von hochprozentigen an Jugendlichen.", und das meine Barleute jedesmal nachfragen ob die 18 sind oder nicht, aber im Endeffekt sich nicht für die Antwort interessieren, ob ja oder nein.
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Barmonster - 40
Champion
(offline)
Dabei seit 07.2005
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Beiträge
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Geschrieben am: 11.06.2008 um 13:05 Uhr
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Zitat von McNeal: Zitat von ozelotta: Wenn du eine Ausschankgenehmigung beantragt hast und / oder die Party angemeldet ist, dann ist sie öffentlich und das Jugendschutzgesetz ist 100% gültig.
Die Party ist nicht angemeldet und ich hab auch keine Ausschankgenehmigung. Das brauch ich ja beides nicht für eine geschlossene Gesellschaft (oder irre ich mich da?)
Höchstens wegen der Lärmbelästigung, hingegen wurde mir gesagt, bis 24 Uhr Konzert zuende, und danach nur noch normale Lautstärke für die Musik.
Zitat von Silencio:
Jugendliche unter 18 dürfen prinzipiel keine Spirituosen trinken! Wenn etwas passiert haftet dann derjenige, der wusste dass sie unter 18 sind und ihnen dennoch Spirituosen gab!
Und was mache ich nun?
Ich war mal in dem JuHA (ist in Stuttgart) auf einer privaten Feier, hingegen nur mit 20-30 Leuten. Da hat die Gastgeberin einfach den Alk gekauft und hingestellt und man hat gefeiert wie im Stile als wärs ne Hausparty bei sich daheim. Da kam auch niemand vorbei oder so. War n chilliger Abend in nem schönen Juha.
So wird das ja bei mir ungefähr auch sein, außer dass es mehr als 80 Personen sind und es n Konzert gibt und die Getränke kosten.
Ich kann ja jetzt schlecht meinen jungen Gästen keine Spirituosen ausschenken.
Irgendwelche Tipps oder Tricks? beispielsweise, großes Schild mit "Kein Ausschank von hochprozentigen an Jugendlichen.", und das meine Barleute jedesmal nachfragen ob die 18 sind oder nicht, aber im Endeffekt sich nicht für die Antwort interessieren, ob ja oder nein.
na ja auch das wurde schon oft genug gesagt: wenn du Minderjährigen den Zugriff auf Spirituosen ermöglichst, machst du dich strafbar. So einfach ist das, da führt auch kein Weg dran vorbei. Solang es niemand merkt, kanns dir natürlich egal sein, aber du trägst als Gastgeber die Verantwortung und wenn was passiert musst du dafür geradestehen. Musst halt überlegen, ob du diese Verantwortung tragen kannst, oder doch lieber nur Leute einlädtst die du kennst und von denen du weißt dass sie keinen Mist machen, oder eben entsprechende Vorkehrungen triffst, die auch eingehalten werden (Thekenpersonal entsprechende Ausweiskontrollen durchführen lassen).
Tipps und Tricks gibts da keine, da nicht das gilt, was irgendwo geschrieben steht, sondern das was GETAN wird.
Viele Leute sind verwirrt, wenn ein Satz anders endet als man Rübenmus!
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bredator - 40
Champion
(offline)
Dabei seit 03.2008
5319
Beiträge
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Geschrieben am: 14.06.2008 um 23:14 Uhr
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/signed
Sobald du Jugendlichen unter 18 die Möglichkeit zu Hochprozentigem offerierst, machst du dich strafbar, ob privat oder nicht spielt keine Rolle. Im Prinzip hast du in diesem Fall einfach Pech gehabt, so hart sich das anhören mag. Wenn dich keiner erwischt, hast du Glück gehabt, falls doch, dann bist du ziemlich dran. Wie mein Vorredner schon sagte, Tips und Tricks dran vorbei gibts nicht und ich muss sagen, dass ich das auch so richtig finde.
Lache nicht über jemanden, der einen Schritt zurück macht. Er könnte Anlauf nehmen.
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McNeal - 34
Halbprofi
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Dabei seit 08.2003
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Geschrieben am: 16.06.2008 um 18:49 Uhr
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Es wurde fest entschieden, dass es Ausweiskontrollen gibt an der Bar - wenn sie aber durch einen 18jährigen Freund aus dem Becher trinken oder er was mitbringt, dafür kann ich nicht ganz haftbar gemacht werden, wenn vorzuweisen ist, dass wir die Ausweiskontrollen ernsthaft durchgesetzt haben.
Aber das Thema is gegessen.
Andere Frage:
Private Veranstaltung + Geschlossene Gesellschaft
=>
Müssen die unter 18 nach 24 Uhr nachhause?
Grüße
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Poebbel - 35
Champion
(offline)
Dabei seit 10.2005
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Geschrieben am: 16.06.2008 um 22:57 Uhr
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Nein.
Oh angry mob, is there any problem your wisdom and torches can't solve?
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Kacknvb - 47
Profi
(offline)
Dabei seit 05.2006
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Geschrieben am: 18.06.2008 um 22:25 Uhr
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Zitat von McNeal: Es wurde fest entschieden, dass es Ausweiskontrollen gibt an der Bar - wenn sie aber durch einen 18jährigen Freund aus dem Becher trinken oder er was mitbringt, dafür kann ich nicht ganz haftbar gemacht werden, wenn vorzuweisen ist, dass wir die Ausweiskontrollen ernsthaft durchgesetzt haben.
Falsch! Diskotheken haften auch wenn Hartalk an Minderjährige durch Ü18 Freunde weitergegeben wird. Du bist der Veranstalter als bist du Gesetzlich dazu verpflichtet das kein Hartalk an Minderjährige verteilt wird, auch nicht über Volljährige Freunde die diesen für die Minderjährigen kaufen. Gab schon in mehreren Diskotheken deswegen ärger mit dem Gesetzt. ^^
4 words 4 u STFU!
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