Cymru - 35
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Geschrieben am: 04.05.2008 um 22:17 Uhr
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Zitat von Barmonster: Und kein Anwalt wird gezwungen, einen Mandanten zu verteidigen.
Bei der Fülle an Anwälte muss jeder Einzelne nach seinem Auskommen sehen...
Außerdem: Was ist denn falsch daran, wenn sich jemand für Gerechtigkeit einsetzt? Ungeschehen kann ein Anwalt die Taten auch nicht machen. Er setzt sich lediglich dafür ein, dass alle Umstände berücksichtigt werden, was bei einem fairen Prozess der Fall sein muss.
Und ich errinere nochmal daran:
1. Es handelt sich hier um Einzelfälle. Daher sind härtere Strafen nicht nötig.
2. Privatsender dienen nicht zur Aufklärung über seriöse Sachverhalte.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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Barmonster - 41
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Geschrieben am: 04.05.2008 um 22:40 Uhr
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Zitat von Cymru: Zitat von Barmonster: Und kein Anwalt wird gezwungen, einen Mandanten zu verteidigen.
Bei der Fülle an Anwälte muss jeder Einzelne nach seinem Auskommen sehen...
Außerdem: Was ist denn falsch daran, wenn sich jemand für Gerechtigkeit einsetzt? Ungeschehen kann ein Anwalt die Taten auch nicht machen. Er setzt sich lediglich dafür ein, dass alle Umstände berücksichtigt werden, was bei einem fairen Prozess der Fall sein muss.
Und ich errinere nochmal daran:
1. Es handelt sich hier um Einzelfälle. Daher sind härtere Strafen nicht nötig.
2. Privatsender dienen nicht zur Aufklärung über seriöse Sachverhalte.
Ich möchte einfach mal darauf hinweisen, dass Rechtmäßigkeit nicht unbedingt mit Gerechtigkeit gleichzusetzen ist! Es mag zwar rechtmäßig sein, aber es ist NICHT gerecht wenn der Kerl für 15 Jahre ins Gefängnis wandert! Oder siehst du das anders?
Und zu deinem süffisanten Kommentar Nummer 2: ich habe den Fernseher seit Monaten nicht mehr angerührt und ich lese auch keine BILD.
Viele Leute sind verwirrt, wenn ein Satz anders endet als man Rübenmus!
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ViolentFEAR - 33
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Geschrieben am: 04.05.2008 um 22:50 Uhr
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Zitat von Barmonster:
Ich möchte einfach mal darauf hinweisen, dass Rechtmäßigkeit nicht unbedingt mit Gerechtigkeit gleichzusetzen ist! Es mag zwar rechtmäßig sein, aber es ist NICHT gerecht wenn der Kerl für 15 Jahre ins Gefängnis wandert! Oder siehst du das anders?
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Was ist denn schon Gerechtigkeit? Fragen wir Platon...
Die Kunst ist eine Tochter der Freiheit
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Barmonster - 41
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Geschrieben am: 04.05.2008 um 23:02 Uhr
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Zitat von ViolentFEAR: Zitat von Barmonster:
Ich möchte einfach mal darauf hinweisen, dass Rechtmäßigkeit nicht unbedingt mit Gerechtigkeit gleichzusetzen ist! Es mag zwar rechtmäßig sein, aber es ist NICHT gerecht wenn der Kerl für 15 Jahre ins Gefängnis wandert! Oder siehst du das anders?
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Was ist denn schon Gerechtigkeit? Fragen wir Platon...
Elegant der Frage ausgewichen
Viele Leute sind verwirrt, wenn ein Satz anders endet als man Rübenmus!
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xian
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Geschrieben am: 04.05.2008 um 23:12 Uhr
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Zitat von Barmonster:
Ich möchte einfach mal darauf hinweisen, dass Rechtmäßigkeit nicht unbedingt mit Gerechtigkeit gleichzusetzen ist! Es mag zwar rechtmäßig sein, aber es ist NICHT gerecht wenn der Kerl für 15 Jahre ins Gefängnis wandert! Oder siehst du das anders?
Aber was hat das mit dem Anwalt zu tun?
Die Gerechtigkeit, für die der Anwalt sorgt, ist doch nur, dass jeder vor Gericht gleich behandelt wird (zumindest theoretisch).
Das Strafmaß und die Strafzumessung knüpfen ja nur an objektive Umstände, deren Darlegung aber nicht Bewertung Aufgabe eines Anwalts ist.
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Barmonster - 41
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Geschrieben am: 04.05.2008 um 23:21 Uhr
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Zitat von xian: Zitat von Barmonster:
Ich möchte einfach mal darauf hinweisen, dass Rechtmäßigkeit nicht unbedingt mit Gerechtigkeit gleichzusetzen ist! Es mag zwar rechtmäßig sein, aber es ist NICHT gerecht wenn der Kerl für 15 Jahre ins Gefängnis wandert! Oder siehst du das anders?
Aber was hat das mit dem Anwalt zu tun?
Die Gerechtigkeit, für die der Anwalt sorgt, ist doch nur, dass jeder vor Gericht gleich behandelt wird (zumindest theoretisch).
Das Strafmaß und die Strafzumessung knüpfen ja nur an objektive Umstände, deren Darlegung aber nicht Bewertung Aufgabe eines Anwalts ist.
Das Problem ist in diesem Fall wohl das Höchstmaß der Strafe, das einfach nicht für solche Extremfälle ausgelegt wurde. Für solche Fälle sollte es einen Zusatzparagraphen geben, der das Erhöhen des Strafmaßes ermöglicht. Das hat nichts mit Objektivität zu tun. Rein objektiv betrachtet verdient fast jeder einzelne Tatbestand die Höchststrafe: mindestens siebenfache Vergewaltigung, vierfache schwere Freiheitsberaubung, siebenfacher Inzest, vierfache schwere Körperverletzung etc. und trotzdem bleibt das Höchstmaß bei EIN MAL 15 Jahre. Das ist einfach nicht gerecht.
Viele Leute sind verwirrt, wenn ein Satz anders endet als man Rübenmus!
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xian
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Geschrieben am: 04.05.2008 um 23:33 Uhr
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Zitat von Barmonster:
Das Problem ist in diesem Fall wohl das Höchstmaß der Strafe, das einfach nicht für solche Extremfälle ausgelegt wurde. Für solche Fälle sollte es einen Zusatzparagraphen geben, der das Erhöhen des Strafmaßes ermöglicht. Das hat nichts mit Objektivität zu tun. Rein objektiv betrachtet verdient fast jeder einzelne Tatbestand die Höchststrafe: mindestens siebenfache Vergewaltigung, vierfache schwere Freiheitsberaubung, siebenfacher Inzest, vierfache schwere Körperverletzung etc. und trotzdem bleibt das Höchstmaß bei EIN MAL 15 Jahre. Das ist einfach nicht gerecht.
Da stimme ich dir ja grundsätzlich zu. Nur hat das ja zum einen wieder nichts mit der Aufgabe eines Anwalts zu tun und zum anderen habe zumindest ich selbst keine Ahnung was objektiv ein gerechtes Strafmaß sein könnte.
Dass Mehrfachtäter eine Art von Rabatt bekommen ist ja auch bekannt und eigentlich nicht wünschenswert. Zumindest nicht wenn man Strafe im Sinne von Buße sieht.
Aber wenn man einmal mit dem Denken in die Richtung anfängt, landet man nur wieder bei Folter und lebenslanger Haft.
Es stößt ja auch jedem etwas sauer auf, dass da nur 15 Jahre möglich sind.
Aber es ist eben die Tat an sich, die so ungerecht ist und nicht durch irgendeine Strafe ausgeglichen werden kann.
Und wenn unser Rechtsstaat gerecht sein will, muss auch die widerlichste Tat und der widerlichste Täter nach den gleichen Regeln behandelt werden.
Und dazu gehört auch ein Verteidiger.
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xian
Profi
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Geschrieben am: 04.05.2008 um 23:38 Uhr
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Zitat von Poebbel: Einer hat bereits 32 Jahre hinter sich gebracht, 42 sitzen länger als zehn Jahre. Im Durchschnitt bedeutet "lebenslang" in Österreich 21 Jahre, da nach dieser Zeit zumeist die bedingte Entlassung (mit Probezeit von zehn Jahren oder länger) erfolgt.
Das ist dann sehr ähnlich mit den Statistiken aus Deutschland (erstellt nach den Zeiten die schon Entlassene abgesessen haben - also mit fraglicher Aussagekraft).
Aber wie du geschrieben hast bezieht sich das auf voll schuldfähige Mörder.
Und ansonsten wird die zeitliche Haftstrafe in Österreich auch auf 15 Jahre begrenzt sein.
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Poebbel - 35
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Geschrieben am: 04.05.2008 um 23:43 Uhr
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Hab mich verlesen, deswegen gelöscht.
Oh angry mob, is there any problem your wisdom and torches can't solve?
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V_to_K
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Geschrieben am: 04.05.2008 um 23:47 Uhr
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Zitat von ViolentFEAR: Zitat von Barmonster: Und kein Anwalt wird gezwungen, einen Mandanten zu verteidigen.
....nein. Aber eienr muss es tun.
Könnte der Typ doch auch selber?
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Poebbel - 35
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Geschrieben am: 04.05.2008 um 23:50 Uhr
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Sehr witzig. Das ist dann kein faires Verfahren.
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Irish-Heart - 33
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Geschrieben am: 05.05.2008 um 00:33 Uhr
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find das nur schrecklich. der gehört weggesperrt
so ein mensch hat kein recht auf freiheit mehr, auch wenn die gesetzte was anderes sagen
We are the cause of a world that's going wrong. Civilisation is over!
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Barmonster - 41
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Geschrieben am: 05.05.2008 um 00:54 Uhr
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Zitat von Poebbel: Sehr witzig. Das ist dann kein faires Verfahren.
und was wäre,wennwirklich jeder einzelne Anwalt den Fall aus Gewissensgründen ablehnen würde?
Viele Leute sind verwirrt, wenn ein Satz anders endet als man Rübenmus!
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DragonZ - 39
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Geschrieben am: 05.05.2008 um 01:00 Uhr
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Zitat von Barmonster: Zitat von Poebbel: Sehr witzig. Das ist dann kein faires Verfahren.
und was wäre,wennwirklich jeder einzelne Anwalt den Fall aus Gewissensgründen ablehnen würde?
Wär doch mal was neues... und meiner meinung nach sogar verständlich...
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_ganymed_
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Geschrieben am: 05.05.2008 um 13:30 Uhr
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Zitat von V_to_K: [
Könnte der Typ doch auch selber?
in jedem rechtssystem ist ein richtiger, rechtsbeistand von nöten; der sich eben in der materie auskennt. bekommt man nicht einen zur seite gestellt, wenn man ihn sich z.B. nicht leisten kann?
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