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Forum / Politik und Wirtschaft
Musikindustrie bekommt Auskunft über P2P Sharer

pizza-freak - 37
Halbprofi
(offline)
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Geschrieben am: 09.04.2008 um 18:49 Uhr
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[QUOTE]Bundestag schafft Freiwild für die Content-Industrie Zivilrechtlicher Auskunftsanspruch wird beschlossen
Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages beschloss heute nach einer 45-minütigen Diskussion einige Änderungen an dem mehr als umstrittenen Gesetz zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte. Für die weit reichenden Korrekturen stimmten SPD sowie CDU/CSU. In Zukunft sollen zivilrechtliche Auskunftsansprüche bei dem Verdacht auf eine Urheberrechtsverletzung ohne größere Probleme durchgesetzt werden können. Lediglich ein Richter soll hierzu noch vonnöten sein. Im Gesamten betrachtet, ein Meisterwerk der Lobby.
Der Entwurf, welcher voraussichtlich noch diese Woche abgesegnet wird, sieht einen Richtervorbehalt für den Auskunftsanspruch vor. Die Musik- und Filmindustrie waren selbst dagegen noch massivst in Form von Protesten vorgegangen. Für sie wäre das einzig sinnvolle gewünschte Mittel eine direkte Verbindung zum Provider, unter Umgehung jedweder staatlichen Organe.
Die Veränderungen, die an dem Gesetz vorgenommen wurden, behalten nebst zahlreiche undurchsichtigen Stellen, auch die Passage "im gewerblichen Ausmaß". So soll also ein Auskunftsanspruch nur dann zu genehmigen sein, wenn die Art und der Umfang der Urheberrechtsverletzung diesen Rahmen erreicht hat. Wann das der Fall ist, darüber scheiden sich die Geister. Zum einen ist zwar klar, dass jeder von dieser Passage erfasst ist, der urheberrechtlich geschützte Dateien illegal herauf oder herab lädt und diese verkauft, laut den Rechtsexperten des Bundestages liegt es jedoch auch an der "Qualität" der Datei, ob von einem gewerblichen Ausmaß gesprochen werden kann. So kann eine besonders große Datei - welch interessanter Ansatz - oder bereits das Herunterladen eines kompletten Filmes diese "Qualitätsgrenze" sprengen. Wer schlussendlich darüber entscheidet, ob ein Film qualitativ wertvoll oder doch nur ein Abfallprodukt war, bleibt abzuwarten.
Der Datenschutzbeauftragte Peter Schaar kritisierte in diesem Zusammenhang eine "Kriminalisierung der Schulhöfe" in einem bisher unbekannten Ausmaß.
Geplant sind auf jeden Fall weitere juristische Raffinessen durch die Bundesregierung, so beispielsweise die schon länger von Justizministerin Zypries ins Gespräch gebrachte Deckelung der Abmahnungsgebühren auf
[Quelle: gulli.com]
[/QUOTE]
[QUOTE]
Art 14 Grundgesetz
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfälle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
[/QUOTE]
Das ganze kann man Lesen und Definieren wie man will.
,,Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen."
und
"Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig"
&
,,Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen."
Die Frage ist, wie viele in DE illegal herunterladen und ab wann es als ,,Allgemeinheit" gilt
Na ja, mal schauen wie lange es noch dauert bis die Industrie auch noch die letzten Politiker kontrolliert/bezahlt.
so lange werden wir ja noch ,,frei" einen der von der Industrie ausgewählten Marionetten wählen können...
Hab Spaß in dem was du tust
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Barmonster - 40
Champion
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Dabei seit 07.2005
3952
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Geschrieben am: 09.04.2008 um 19:29 Uhr
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Hmm...im Endeffekt ändert das doch nur 2 Dinge:
1. Die Musikindustrie kommt einfach SCHNELLER an die gewünschten Daten
2. Vater Staat spart sich die Kosten für die Staatsanwälte, die bisher für die Straf-Verfahren notwendig waren, die die Musikindustrie benötigte um an die entsprechenden Daten zu kommen.
Aber trotzdem ists irgendwo eine Sauerei!
Viele Leute sind verwirrt, wenn ein Satz anders endet als man Rübenmus!
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shabba_D - 36
Profi
(offline)
Dabei seit 10.2005
528
Beiträge
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Geschrieben am: 09.04.2008 um 19:29 Uhr
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die Musikindustrie (also die Bosse, Manager, usw) sind die Verbrecher nicht die Loader !!!
the best way to protect the future is to invent it !
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silver-cloud - 38
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 07.2005
312
Beiträge
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Geschrieben am: 09.04.2008 um 19:48 Uhr
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Zitat von Barmonster: Hmm...im Endeffekt ändert das doch nur 2 Dinge:
1. Die Musikindustrie kommt einfach SCHNELLER an die gewünschten Daten
2. Vater Staat spart sich die Kosten für die Staatsanwälte, die bisher für die Straf-Verfahren notwendig waren, die die Musikindustrie benötigte um an die entsprechenden Daten zu kommen.
Aber trotzdem ists irgendwo eine Sauerei!
Wobei hier auch schon das Problem auftaucht:
Kürzlich wurde beschlossen, dass das Recht auf Datenschutz schwerer zu beurteilen ist als das Recht auf Akteneinsicht. Außerdem lehnen einige Gerichte / Staatsanwaltschaften es ab solche Verfahren zu eröffnen:
Die Industrie hätte es also zunehmend schwerer an solche Daten zu kommen.
Ich finde es (ob gerechtfertigt oder nicht) ein Unding jemandem soetwas zu erlauben. Richterliche Kontrollen sind eher geringfügig nützlich, denn die Argumente sind schnell gut genug und es geht ja "nur" um eine kleine Auskunft.
Im Endeffekt könnte man auch direkt eine Standleitung zu den Datenbanken der Provider legen, in denen Name, Adresse und IP mit der zugehörigen Zeit verknüpft sind.
Wie stark es um den Schutz der "Rechte" geht hat man ja auch gesehen als alle nicht ausgeschlossenen Verwertungsverfahren in Verträgen der letzten Zig Jahren automatisch den Verwertungsrechtsnehmern zugesprochen wurden.
Du sollst nur soviel Zeit in eine Antwort verschwenden, wie der Anfragende in seinem Startpost.
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pizza-freak - 37
Halbprofi
(offline)
Dabei seit 06.2005
271
Beiträge
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Geschrieben am: 09.04.2008 um 19:50 Uhr
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Zitat von Barmonster: Hmm...im Endeffekt ändert das doch nur 2 Dinge:
1. Die Musikindustrie kommt einfach SCHNELLER an die gewünschten Daten
2. Vater Staat spart sich die Kosten für die Staatsanwälte, die bisher für die Straf-Verfahren notwendig waren, die die Musikindustrie benötigte um an die entsprechenden Daten zu kommen.
Aber trotzdem ists irgendwo eine Sauerei!
Nicht ganz, mehrere Staatsanwalten hatten inzwischen erklärt keine Daten mehr an die Musikindutrie weiter zu geben bzw. keine Anträge mehr zu bearbeiten.
Das ganze ist nichts weiter als aller feinste LOBBY ARBEIT!
Ein hoch auf das deutsche ,,Rechtssystem".....
Hab Spaß in dem was du tust
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Hater666 - 37
Anfänger
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Dabei seit 03.2008
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Geschrieben am: 09.04.2008 um 19:56 Uhr
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Zitat von shabba_D: die Musikindustrie (also die Bosse, Manager, usw) sind die Verbrecher nicht die Loader !!!
fjdn ... wie viel kohle passt denn verdammt noch mal noch in denen ihre ärsche ?! o.O
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Kacknvb - 47
Profi
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Dabei seit 05.2006
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Geschrieben am: 14.04.2008 um 14:57 Uhr
Zuletzt editiert am: 14.04.2008 um 14:58 Uhr
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Zitat von shabba_D: die Musikindustrie (also die Bosse, Manager, usw) sind die Verbrecher nicht die Loader !!!
Das hätte ich jetzt mal gerne erklärt.
Warum ist ein Firmenboss welcher versucht sein geld mit Rockband 1 und Popband 2 zu verdienen ein verbrecher ist?
Klar streite ich nicht ab, das Musik CDs (aber auch DVDs / Videospiele) zumindest beim release überteuert sind. Aber warum ausgerechnet die "Firmenchefs" die verbrecher sein sollen und nicht diejenigen welche illegalerweise schwarzkopien machen würde ich schon gerne wissen.
4 words 4 u STFU!
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