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Zusteller auf Minijob...

Lysi- - 33
Halbprofi (offline)

Dabei seit 02.2008
102 Beiträge
Geschrieben am: 17.03.2008 um 17:27 Uhr

Hi und zwar möchte ich kündigen als Zusteller,
im Vertrag steht :

Dauer Der Vereinbarung:

Die Vereinbarung ist auf 50 Arbeitstage im Zeitraum vom 22.02.08 bis 21.02.09 befristet.
Bei einer ordentlichen Kündigung vor Ablauf dieser Frist gilt die gesetzliche Kündigungsfrist für beide Parteien. Die Kündigung Bedarf der Schriftform.

Und jetzt meine frage, kann ich schon vor dem 21.02.09 kündigen, da ja dort des mit dem
gesetzlichen Kündigungfrist steht,

hoffe bekomme gute Antworten zum sehen ;-)
Seli88 - 36
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2004
154 Beiträge
Geschrieben am: 17.03.2008 um 17:33 Uhr

ich denke, dass du schon vorher kündigen kannst.
Du musst allerdings schriftlich kündigen und eine Kündigungsfrist (von ich glaube 4 Wochen) einhalten


"Das war gerade so eine Frage, wie: Willst du mich heiraten?, da sagt man nein!"

xian
Profi (offline)

Dabei seit 01.2008
966 Beiträge
Geschrieben am: 17.03.2008 um 17:42 Uhr
Zuletzt editiert am: 17.03.2008 um 17:43 Uhr

Zitat von Lysi-:

Hi und zwar möchte ich kündigen als Zusteller,
im Vertrag steht :

Dauer Der Vereinbarung:

Die Vereinbarung ist auf 50 Arbeitstage im Zeitraum vom 22.02.08 bis 21.02.09 befristet.
Bei einer ordentlichen Kündigung vor Ablauf dieser Frist gilt die gesetzliche Kündigungsfrist für beide Parteien. Die Kündigung Bedarf der Schriftform.

Und jetzt meine frage, kann ich schon vor dem 21.02.09 kündigen, da ja dort des mit dem
gesetzlichen Kündigungfrist steht,

hoffe bekomme gute Antworten zum sehen ;-)


Steht zum Glück sehr eindeutig im Gesetz: http://dejure.org/gesetze/BGB/622.

Also genau wie du vermutet hast. Schriftlich. Und die Kündigung muss 4 Wochen vor Kündigungsdatum (15. oder Ende des Monats) beim Arbeitgeber eingehen.
NeMiRoFf - 39
Halbprofi (offline)

Dabei seit 05.2007
310 Beiträge

Geschrieben am: 17.03.2008 um 17:43 Uhr

Jop du kannst vorher Kündigen nur wie gesagt musst du einen Monat da bleiben. Es sei den du hast Überstunden und feierst die ab. Hättest du einen Unbefristeten Vertrag sehe es anders aus

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silver-cloud - 38
Halbprofi (offline)

Dabei seit 07.2005
312 Beiträge

Geschrieben am: 17.03.2008 um 19:04 Uhr

Zitat von NeMiRoFf:

Jop du kannst vorher Kündigen nur wie gesagt musst du einen Monat da bleiben. Es sei den du hast Überstunden und feierst die ab. Hättest du einen Unbefristeten Vertrag sehe es anders aus


Eigentlich ändert sich nichts wenn man einen unbefristeten Vertag hat. Als Arbeitnehmer hat man immer eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. Außer es ist im Arbeitsvertrag anders geregelt.

Du sollst nur soviel Zeit in eine Antwort verschwenden, wie der Anfragende in seinem Startpost.

Schnitzi76 - 48
Profi (offline)

Dabei seit 10.2007
680 Beiträge

Geschrieben am: 17.03.2008 um 19:32 Uhr

Was noch zu beachten wäreis das die Kündigung 4 Wochen vorher - zum 1. oder 15. eines Monats eingehen muß...

HAb den Scheiß gerade in der Schule (Umschulung)...

Wenn Die Menschheit EINES bewiesen hat dann das Sie mit Freiheit nicht umzugehen weiß!

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