Geschrieben am: 17.03.2008 um 17:42 Uhr
Zuletzt editiert am: 17.03.2008 um 17:43 Uhr
|
|
Zitat von Lysi-: Hi und zwar möchte ich kündigen als Zusteller,
im Vertrag steht :
Dauer Der Vereinbarung:
Die Vereinbarung ist auf 50 Arbeitstage im Zeitraum vom 22.02.08 bis 21.02.09 befristet.
Bei einer ordentlichen Kündigung vor Ablauf dieser Frist gilt die gesetzliche Kündigungsfrist für beide Parteien. Die Kündigung Bedarf der Schriftform.
Und jetzt meine frage, kann ich schon vor dem 21.02.09 kündigen, da ja dort des mit dem
gesetzlichen Kündigungfrist steht,
hoffe bekomme gute Antworten zum sehen 
Steht zum Glück sehr eindeutig im Gesetz: http://dejure.org/gesetze/BGB/622.
Also genau wie du vermutet hast. Schriftlich. Und die Kündigung muss 4 Wochen vor Kündigungsdatum (15. oder Ende des Monats) beim Arbeitgeber eingehen.
|