rainer1 - 59
Halbprofi
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Geschrieben am: 16.03.2008 um 13:21 Uhr
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Ist ja leider nicht der Originaltest, sondern wurde etwas umgemodelt. Es gibt im Originaltest nicht nur Fragen mit mehreren Antwortmöglichkeiten, sondern man soll in kurzer Aufsatzform seine eigenen Gedanken zum jeweiligen Thema darlegen.
Also, mit Auswendiglernen und Ankreuzen klappt da nicht unbedingt...
Hatte aber selber auch eine Frage falsch (Europaparlament). *schäm*
Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten...
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Hofbauer - 33
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Geschrieben am: 16.03.2008 um 20:33 Uhr
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96% korrekt beantwortet
Herzlichen Glückwunsch! Sie haben den Einbürgerungstest bestanden. Ihre Kenntnisse über Deutschland sind gut.
passt doch... aber die fragen sind zum teil schon happig wenn man nich auf ner deutschen schule war is klar das man das nich wissen kann
mir brauchad koine schdreedworker mir brauchad an musikverei!!!
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Scr4tchy
Halbprofi
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Geschrieben am: 17.03.2008 um 10:48 Uhr
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96%
Als Deutscher mit ein bischen Allgemeinbildung dürfte der Test kein Problem sein. Für Ausländer wäre er wirklich schwer.
Was stört es den Mond, wenn der Köter klafft?
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LastOrder - 40
Experte
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Geschrieben am: 17.03.2008 um 13:01 Uhr
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100% richtig...war jetzt nicht so das Problem
wobei ich mich frage was das "wunder von bern" mit der einbürgerung zu tun haben soll ^^
Tá mo bhríste trí thine!!!
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ennui - 41
Champion
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Geschrieben am: 17.03.2008 um 13:13 Uhr
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Zitat von LastOrder: 100% richtig...war jetzt nicht so das Problem
wobei ich mich frage was das "wunder von bern" mit der einbürgerung zu tun haben soll ^^
"Die neue deutsche Zeitrechnung begann 1954 in Bern..."
Let's just imitate the real until we find a better one.
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MackieMesser - 41
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Geschrieben am: 17.03.2008 um 13:15 Uhr
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93% - Blöde EU Fragen.^^
Dei provokanteste Frage ist wohl "Was bedeutet 'Holocaust'?" - Verfolgung der Armenier, Völkermord oder Überfall auf Russland. O.o
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ennui - 41
Champion
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Geschrieben am: 17.03.2008 um 13:18 Uhr
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Zitat von MackieMesser:
Dei provokanteste Frage ist wohl "Was bedeutet 'Holocaust'?" - Verfolgung der Armenier, Völkermord oder Überfall auf Russland. O.o
Das hab ich mir auch gedacht...
Let's just imitate the real until we find a better one.
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Gerstner - 43
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Geschrieben am: 17.03.2008 um 14:12 Uhr
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96% ----> wenn man sich bei manchen Fragen wie oben schon genannt mal Gedanken macht, dann kommt man schon ein bisschen ins schleudern!
Aber ich find nicht, dass der Test jetzt zu schwierig ist! (für mich als Deutscher)
Für Einwanderer siehts da wieder ein bissl anderst aus! ^^
HipHop is for fat little Kids
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mr-neis
Halbprofi
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Geschrieben am: 17.03.2008 um 15:43 Uhr
Zuletzt editiert am: 17.03.2008 um 15:46 Uhr
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Alles richtig, bis auf: was ist das höchste deutsche Gericht?
Wenn die schreiben Bundesverfassungsgericht, dann stimmt das nicht!
Der Bundesgerichtshof steht auf der gleichen Stufe!
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Harun89 - 85
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Geschrieben am: 17.03.2008 um 15:44 Uhr
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ich habs mitt 100% gemacht
Meine Faust ist wie eine geballte Atomkraft
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turkeyboy93 - 31
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Geschrieben am: 17.03.2008 um 16:24 Uhr
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LoL
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xian
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Geschrieben am: 17.03.2008 um 17:36 Uhr
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Zitat von mr-neis: Alles richtig, bis auf: was ist das höchste deutsche Gericht?
Wenn die schreiben Bundesverfassungsgericht, dann stimmt das nicht!
Der Bundesgerichtshof steht auf der gleichen Stufe!
Da hat dir jemand etwas falsches beigebracht.
Das BVerfG ist die höchste deutsche Gerichtsbarkeit.
Das ist aber alles nicht ganz so einfach. Der BGH behandelt nämlich keine Verfassungsfragen, sondern zivil- und strafrechtliche Streitigkeiten. Allerdings kann eine Entscheidung des BGH gegen gewisse Grundrechte verstossen. Und wenn dem so ist, dann kann das BVerfG eine BGH-Entscheidung als nichtig erklären. Aber das BVerfG ist dabei nicht einfach eine höhere Instanz, da eine andere Fragestellung behandelt wird.
BGH und BVerfG sind also beides Instanzen auf Bundesebene, zwar mit verschiedenen Aufgaben, aber einer klaren Hierarchie.
Außerdem heißt es auch Bundesgerichtshof und eben nicht Bundesgericht, wie die Antwortmöglichkeit in dem Test ist.
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mr-neis
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Geschrieben am: 17.03.2008 um 23:43 Uhr
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Aber wie du dann selber zugibst, sind die beiden Gerichte eigentlich gleich hoch, also müsste die Frage Lauten:
"Welche sind die höchsten Gericht?"
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xian
Profi
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Geschrieben am: 18.03.2008 um 00:00 Uhr
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Zitat von mr-neis: Aber wie du dann selber zugibst, sind die beiden Gerichte eigentlich gleich hoch, also müsste die Frage Lauten:
"Welche sind die höchsten Gericht?"
Wenn Gericht A die Entscheidung von Gericht B als nichtig erklären kann und die Rahmenbedingungen absteckt nach denen Gericht A entscheiden muss, in der anderen Richtung Gericht B aber nur an Gericht A verweisen kann,
welches Gericht ist dann höher?
Auch wenn das BVerfG nicht in dem Sinne als höchste Instanz der Fachgerichte fungiert wie z.B. der Supreme Court der USA, so ist es wirklich trotzdem eindeutig das höchste Gericht.
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blackrose15 - 34
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Geschrieben am: 04.05.2008 um 13:57 Uhr
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83% 
ich bin zufrieden *G*
Schönheit liegt im Auge des Betrachters
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