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Petition

Santo18 - 38
Anfänger
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Dabei seit 03.2006
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Geschrieben am: 25.02.2008 um 16:50 Uhr
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Anders als bei volksverhetzenden Äußerungen gegen Zuwanderer oder bestimmte Gruppen der Gesellschaft wie z.B. Menschen jüdischen Glaubens oder Homosexuelle können Polizei und Justiz selbst bei üblen Hasstiraden, die sich gegen Deutsche richten, nicht einschreiten. Denn nach herrschender Rechtsmeinung sind die Deutschen nicht als Teil der Bevölkerung i.S.v. § 130 StGB zu begreifen. Der Begriff „Bevölkerung“ umfaßt aber semantisch Deutsche und Ausländer in unserem Land. Somit sind die Deutschen ebenfalls ein Teil der gesamten Bevölkerung. Weil die Rechtsprechung diese an sich logische Schlußfolgerung aber nicht teilt, bedarf es einer Konkretisierung des § 130 Abs. 1 StGB durch den Gesetzgeber, also den Deutschen Bundestag.
Was haltet ihr davon ??
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ViolentFEAR - 32
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Geschrieben am: 25.02.2008 um 16:52 Uhr
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Heul......der arme blonde heterosexuelle Mann ist ja auch so gestraft.
Die Kunst ist eine Tochter der Freiheit
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Cymru - 35
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Geschrieben am: 25.02.2008 um 17:33 Uhr
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An sich finde ich diese Petition an sich ganz interessant.
Aber warum die Polizei Deutsche bisher nicht schützen kann, will mir nicht ganz einleuchten. Bei Pöbeleien kann schließlich von § 185 StGB (Beleidigung) oder § 186 StGB (Üble Nachrede) gebrauch gemacht werden. Im Übrigen tritt bei Jugendkriminalität oftmals doch auch § 223 StGB (Körperverletzung) in Erscheinung.
„Handle so, dass jeder Zeit dein Handeln zur Maxime des Handelns erhoben werden kann.“
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_ganymed_
Champion
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Dabei seit 03.2007
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Geschrieben am: 25.02.2008 um 20:00 Uhr
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hört sich für mich eher idealistisch als richtig ernstzunehmend an. rassismus ist in allen kulturen verwurzelt. kann man nichts gegen machen. und den straftatbestand der beleidigung erfüllt es wrsl allemal.
alles in allem: verschwendung von zeit, man hat ja nichts besseres zu tun, weil irgendwelche, der CDU/CSU nahestehenden populisten irgendwas schüren wollen.
viel spaß noch^^
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Horchposten - 19
Profi
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Geschrieben am: 25.02.2008 um 22:34 Uhr
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Zitat von ViolentFEAR: Heul......der arme blonde heterosexuelle Mann ist ja auch so gestraft.
Um das gehts doch gar nicht, es geht hier vielmehr darum das alle gleich behandelt werden. Normalerweise fordern Leute wie du sowas immer.
Mein Post enthält ENIEK TFAHCSTOB RÜF EDIONA-RAP
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ViolentFEAR - 32
Champion
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Geschrieben am: 26.02.2008 um 06:20 Uhr
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Zitat von Horchposten: Zitat von ViolentFEAR: Heul......der arme blonde heterosexuelle Mann ist ja auch so gestraft.
Um das gehts doch gar nicht, es geht hier vielmehr darum das alle gleich behandelt werden. Normalerweise fordern Leute wie du sowas immer.
Es geht schlicht um das denken.
Hier wird wieder das dumpfe "arme Deutscher" denken geschürt. Ich halte "es" für einfach nicht nötig.
Die Kunst ist eine Tochter der Freiheit
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neojesus - 42
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Geschrieben am: 02.03.2008 um 23:56 Uhr
Zuletzt editiert am: 02.03.2008 um 23:56 Uhr
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Zitat von Horchposten: Zitat von ViolentFEAR: Heul......der arme blonde heterosexuelle Mann ist ja auch so gestraft.
Um das gehts doch gar nicht, es geht hier vielmehr darum das alle gleich behandelt werden. Normalerweise fordern Leute wie du sowas immer. Das ist ja mal ein richtiger Griff ins Klo.
Die Intension des Paragraphen ist aber der Minderheitenschutz und hierbei geht es eben nicht darum, dass alle gleich behandelt werden.
Solange Deutschland nicht kurz vor der Errichtung eines Apartheitsregimes steht, macht eine solche Änderung des Paragraphen absolut keinen Sinn. (Um das momentan anzunehmen muss mensch schon ein horstmahlerischer Verschwörungstheoretiker sein.)
"Those who make peaceful revolution impossible will make violent revolution inevitable." JFK
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Phlegmatiker
Halbprofi
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Geschrieben am: 03.03.2008 um 01:04 Uhr
Zuletzt editiert am: 03.03.2008 um 01:13 Uhr
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Zitat von neojesus: Zitat von Horchposten: Zitat von ViolentFEAR: Heul......der arme blonde heterosexuelle Mann ist ja auch so gestraft.
Um das gehts doch gar nicht, es geht hier vielmehr darum das alle gleich behandelt werden. Normalerweise fordern Leute wie du sowas immer. Das ist ja mal ein richtiger Griff ins Klo.
Die Intension des Paragraphen ist aber der Minderheitenschutz und hierbei geht es eben nicht darum, dass alle gleich behandelt werden.
Solange Deutschland nicht kurz vor der Errichtung eines Apartheitsregimes steht, macht eine solche Änderung des Paragraphen absolut keinen Sinn. (Um das momentan anzunehmen muss mensch schon ein horstmahlerischer Verschwörungstheoretiker sein.)
Kannst du auch noch einen schlüssigen Grund nachlegen, warum man das Hetzen gegen Angehörige von Minderheiten strafrechtlich bewehren sollte, während es bei Angehörigen einer Mehrheit nicht unterbunden werden muss? Die in Gefahr geratenden Rechte hat ja wohl jeder, unabhängig seiner Zuordnung zu einer Minderheit.
Wie du darauf kommst, dass die Intention des 130ers nur der Minderheitschutz ist ist mir auch schleierhaft... liess ihn doch mal:
"§ 130 Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören..."
Ich behaupte deswegen mal ganz dreist, dass es um die Sicherung des öffentlichen Friedens geht... und der kann auch bei einer Agitation gegen die Mehrheit gefährdet sein.
Und selbst wenn man jetzt davon ausgehen würde, dass es um den Minderheitenschutz gehen muss: Es gibt einige Schulen, Stadteile und Städte in denen es nur noch eine deutsche Minderheit gibt, die, so die Verhetzung dort wirkt, entsprechend schutzbedürftig ist.
Und du wolltest doch sowieso nicht mehr schreiben...
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neojesus - 42
Profi
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Geschrieben am: 03.03.2008 um 02:25 Uhr
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Nett, dass du mich daran erinnerst, Diggins. Habe ja auch in letzter Zeit nichts mehr geschrieben und werde ich wohl in Kürze wieder für eine Weile nicht mehr tun.
Ich behaupte jetzt einfach mal dreist, dass du wohl ein Jurastudent im ersten Semester bist und noch nicht ganz den Durchblick hast. So klingst du zumindest.
Wie war das noch mit Die Linke und die PDS sind zwar die gleiche juristische Person, aber Die Linke ist Rechtsnachfolger der PDS?
So in der Art hasst du das doch mal hier geschrieben, oder?
Na ja, ich werde hier jetzt nicht allzu groß mit Jura anfangen und auch hoffentlich nicht in die juristische Sprache verfallen, aber vielleicht ein ganz kurzer Crashkurs der Rechtsdogmatik.
Nur den Paragraphen anschauen nützt dir hier recht wenig. Schau dir mal die rechtsgeschichtliche Entstehung des Paragraphen an. Dazu gibt es einige gute Aufsätze in den rechtswissenschaftlichen Zeitschriften.
Es wurde explizit darüber nachgedacht, ob nicht auch Minderheiten in die Formulierung mit einfließen sollte. Um sich nicht der Kritik einer positiven Diskriminierung aussetzen zu müssen, wurde aber eine sehr allgemeine Formulierung mit dem öffentlichen Frieden gewählt. Die Intension des Minderheitenschutzes ändert das natürlich in keinster Weise. Die gesellschaftlichen Vorfälle und deren juristisches Nachspiel, die zur Notwenigkeit des Paragraphen geführt haben, dürfte für dich auch sehr erhellend sein.
Die Intension ist aus dem fertigen Paragraphen nicht immer so einfach ersichtlich, dafür braucht es schon etwas mehr Wissen.
Wie juristische Kommentare und Richterrecht zur Auslegung herangezogen werden, ist dir hoffentlich klar.
Egal, es geht hier um eine qualifizierte Mehrheit; das heißt die Gruppe muss sich von der gesamten Bevölkerung deutlich durch innere oder äußere Merkmale abheben. Wenn dies nicht der Fall ist, handelt es sich um eine qualifizierte Mehrheit und die kann hier den Tatbestand nicht erfüllen. Deutsche heben sich eben nicht von der gesamten Bevölkerung Deutschlands deutlich ab, keine Chance. Und es wird eben an der gesamten Bevölkerung in Deutschland gemessen und nicht an bestimmten Gebieten oder Schulen. Leider 0 Punkte.
Verschiedene Formen der "Hetze" werden verschieden bewertet, ganz normal. Hetze gegen eine qualifizierte Mehrheit kann über andere Paragraphen strafrechtlich schon sanktioniert werden, so ist es nicht. Aber eben nicht über 130, da er dem Minderheitenschutz dient und Minderheiten sind in Demokratien besonders schutzwürdig. Daher ist das absolut gerechtfertigt.
Soviel erst einmal recht knapp. Schreibe gerade über die strafrechtlichen Bezüge im Medienrecht und dabei insbesondere auch über Volksverhetzung von Seiten der Kommunisten und Linksextremen ("Bubacknachruf") und könnte das auch noch problemlos in rechtswissenschaftliche Form bringen.
Die Diskussion ist es mir aber nicht Wert mir hier noch groß Mühe zu machen, sorry.
"Those who make peaceful revolution impossible will make violent revolution inevitable." JFK
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Phlegmatiker
Halbprofi
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Geschrieben am: 03.03.2008 um 03:47 Uhr
Zuletzt editiert am: 03.03.2008 um 03:48 Uhr
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Zitat von neojesus: Ich behaupte jetzt einfach mal dreist, dass du wohl ein Jurastudent im ersten Semester bist und noch nicht ganz den Durchblick hast. So klingst du zumindest.
Nein... nur etwas Zivilrecht in einem anderen ungleich produktiveren Studiengang.
Aber ja, ich habs mir mal überlegt - vielleicht muss ich sogar nochmal dahin wechseln, sollte ich auf naturwissenschaftlichem Terrain versagen.
Zitat: Wie war das noch mit Die Linke und die PDS sind zwar die gleiche juristische Person, aber Die Linke ist Rechtsnachfolger der PDS?
So in der Art hasst du das doch mal hier geschrieben, oder?
Wenn ich mich richtig erinnere war ich der Meinung, dass es rechtlich letztlich immer noch die SED ist, die sich in SED-PDS, dann in PDS, dann in Linkspartei.PDS und dann, nach der "Fusion durch Beitritt" mit der WASG, in "Die Linke" umbenannt hat.
Wenn du die Muse dazu hast, kannst du es ja suchen und zitieren.
Zitat: Na ja, ich werde hier jetzt nicht allzu groß mit Jura anfangen und auch hoffentlich nicht in die juristische Sprache verfallen, aber vielleicht ein ganz kurzer Crashkurs der Rechtsdogmatik.
Ich werde über den zu erwartenden latent überheblichen Unterton hinwegsehen.
Zitat: Nur den Paragraphen anschauen nützt dir hier recht wenig. Schau dir mal die rechtsgeschichtliche Entstehung des Paragraphen an. Dazu gibt es einige gute Aufsätze in den rechtswissenschaftlichen Zeitschriften.
Es wurde explizit darüber nachgedacht, ob nicht auch Minderheiten in die Formulierung mit einfließen sollte. Um sich nicht der Kritik einer positiven Diskriminierung aussetzen zu müssen, wurde aber eine sehr allgemeine Formulierung mit dem öffentlichen Frieden gewählt. Die Intension des Minderheitenschutzes ändert das natürlich in keinster Weise.
Also kurz: Der Wortlaut soll hinter einer gewissen Intention zurückstehen? Klar - man kommt nicht ums interpretieren rum, aber ich würde damit erst anfangen, wenn es nötig ist und der Wortlaut nichts mehr hergibt!
Zitat: Die gesellschaftlichen Vorfälle und deren juristisches Nachspiel, die zur Notwenigkeit des Paragraphen geführt haben, dürfte für dich auch sehr erhellend sein.
Nachdem ich kurz gegoogelt habe: Welche denn? Mit dem Jahr 1960 kann ich keine besonderen Angriffe auf Minderheiten verbinden?
Zitat: Die Intension ist aus dem fertigen Paragraphen nicht immer so einfach ersichtlich, dafür braucht es schon etwas mehr Wissen.
Erlaube mir etwas Fundamentalkritik:
Fändest du es nicht sinnvoller, Gesetze möglichst so zu formulieren wie sie wirken sollen, anstatt sie, wie du behauptest, umzuformulieren um sich Kritik zu entziehen, aber dann über intransparente Umwege die ursprünglich beabsichtigte Wirkungsweise zu erzielen?
Zitat: Wie juristische Kommentare und Richterrecht zur Auslegung herangezogen werden, ist dir hoffentlich klar.
Ich habe mir mal sagen lassen, das Richterrecht zu starken, für normale Menschen schwer nachvollziehbaren, Inkonsistenzen führen kann.
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Phlegmatiker
Halbprofi
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Dabei seit 02.2008
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Geschrieben am: 03.03.2008 um 03:48 Uhr
Zuletzt editiert am: 03.03.2008 um 03:49 Uhr
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Zitat: Egal, es geht hier um eine qualifizierte Mehrheit; das heißt die Gruppe muss sich von der gesamten Bevölkerung deutlich durch innere oder äußere Merkmale abheben. Wenn dies nicht der Fall ist, handelt es sich um eine qualifizierte Mehrheit und die kann hier den Tatbestand nicht erfüllen. Deutsche heben sich eben nicht von der gesamten Bevölkerung Deutschlands deutlich ab, keine Chance. Und es wird eben an der gesamten Bevölkerung in Deutschland gemessen und nicht an bestimmten Gebieten oder Schulen. Leider 0 Punkte.
Nur um das mal an der Praxis zu messen: Das nationale statistische Verhältnis wird höher bewertet, als die praktische Auswirkung? Aber ja - es bringt einem natürlich viel, wenn man forcierten Hass zu spüren bekommt, aber einem dann jemand klarmachen kann, dass das, so man es auf 82 Mio. hochrechnet nicht besonders stören muss.
Die meisten Menschen haben ja ständig mit der gesamten Bevölkerung und nicht nur mit einem bestimmten Ausschnitt zu tun.
Zitat: Verschiedene Formen der "Hetze" werden verschieden bewertet, ganz normal.
Es ging nicht um "verschiedene Formen" - es ging um "verschiedene Opfer".
Zitat: Hetze gegen eine qualifizierte Mehrheit kann über andere Paragraphen strafrechtlich schon sanktioniert werden, so ist es nicht.
Beleidigung... toll.
Zitat: Aber eben nicht über 130, da er dem Minderheitenschutz dient und Minderheiten sind in Demokratien besonders schutzwürdig. Daher ist das absolut gerechtfertigt.
Minderheiten sind in Demokratien besonders schutzwürdig, weil sie bei den gängigen Mehrheitsentscheidungen, dem Wesen der Demokratie, durchgehend überstimmt werden können.
Hier geht es aber nicht um Gesetzgebung und Entscheidungen, sondern um Hass, Pogrome und Menschenwürde. Davor bzw. dafür verdient aber jeder, in welcher Kategorie er oder sie auch stecken mag, Schutz.
Zitat: Soviel erst einmal recht knapp. Schreibe gerade über die strafrechtlichen Bezüge im Medienrecht und dabei insbesondere auch über Volksverhetzung von Seiten der Kommunisten und Linksextremen ("Bubacknachruf") und könnte das auch noch problemlos in rechtswissenschaftliche Form bringen.
Die Diskussion ist es mir aber nicht Wert mir hier noch groß Mühe zu machen, sorry.
"Appeal to authority" indem man versucht sich selbst als Autorität zu etablieren? Man kanns ja mal versuchen...
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neojesus - 42
Profi
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Geschrieben am: 03.03.2008 um 05:01 Uhr
Zuletzt editiert am: 03.03.2008 um 05:16 Uhr
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Dann nimmst du es mir ja wohl auch nicht so übel, wenn ich hier jetzt einfach ganz arrogant sage, dass mir hier die Wissensbasis von deiner Seite fehlt, um eine vernünftige Diskussion fortzusetzen.
Ich würde ja auch keinen Kleinkind Details über die Kernphysik erklären versuche, wenn ich es denn könnte (um es noch einmal richtig überheblich zu formulieren).
Generell machen hier auch nur etwas tiefsinnigere Diskussionen anscheinend keinen Sinn.
Glaub mir, dass es sich hier um Minderheitenschutz handelt oder nicht, ist mir gleich.
Das glaube ich führt einfach zu nichts und dafür ist mir jetzt doch meine Zeit zu schade.
Deiner Fundamentalkritik stimme ich absolut zu, wäre mir auch viel lieber, nur ist Kritik und eine Reaktion darauf im Gesetzgebungsprozess unausweichlich. So ist die Realität, so ist Jura und mit den Folgen müssen wir leider leben.
Ist dir der Unterschied Zwischen Intension und Intention eigentlich klar? Irgendwie habe ich das Gefühl hier liegt ein fundamentales Missverständnis vor. Differenzierung muss hier leider sein, sonst reden wir hier doch aneinander vorbei, was wir ja offensichtlich eh tun. Ich wollte lediglich darstellen, warum ich der herrschenden Rechtsmeinung folge und, da du mich darum gebeten hast, sie kurz skizziert.
Ob du mir das jetzt glaubst spielt eigentlich keine Rolle. Entweder die Rechtslage ist so oder sie ist so, wie du es anscheinend glaubst. Nur macht die Petition doch überhaupt keinen Sinn, wenn die Rechtslage nicht so ist, wie ich es dargestellt habe und sie so wäre, wie du dir das vorstellst.
Warum willst du dann überhaupt hier eine juristische Diskussion führen? Kommt mir wie eine saublöde Scheindikussion vor, die total am eigentlichen Thema vorbei geht und du einfach nur gegen das sein willst, was ich schreibe.
In der Art, wie du hier alles in Frage stellst und kritisierst führt das einfach in eine Sackgasse.
Aber noch eine Gegenfrage: Wie kommt es sonst zu der in der Petition beschriebenen herrschenden Rechtsmeinung, ganz unabhängig davon, ob du sie teilst oder meiner gigantischen virtuellen Autorität vertraust?
Du behauptest ja, dass meine Erklärung nicht stimmt, dann sag mir doch auch mal, wie sie richtig zustande gekommen ist!
Bin echt gespannt, ob du die Größe besitzt zuzugeben, dass du eigentlich keine Ahnung hast und halt kritisierst der Kritik willen.
"Those who make peaceful revolution impossible will make violent revolution inevitable." JFK
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Phlegmatiker
Halbprofi
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Geschrieben am: 03.03.2008 um 14:31 Uhr
Zuletzt editiert am: 03.03.2008 um 14:38 Uhr
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Zitat von neojesus: Dann nimmst du es mir ja wohl auch nicht so übel, wenn ich hier jetzt einfach ganz arrogant sage, dass mir hier die Wissensbasis von deiner Seite fehlt, um eine vernünftige Diskussion fortzusetzen.
Ich würde ja auch keinen Kleinkind Details über die Kernphysik erklären versuche, wenn ich es denn könnte (um es noch einmal richtig überheblich zu formulieren).
Der Unterschied ist, dass Kernphysik so ist wie sie ist... hier hat man es allerdings mit einem künstlich von Menschen geschaffenen Konstrukt zu tun das ganz und gar nicht so sein muss, wie es ist.
Manchmal frage ich mich ob das ganze nur noch Selbstzweck ist um den Apparat, der daran hängt, gleich einem Parasiten, weiterzuernähren.
Zitat von neojesus: Generell machen hier auch nur etwas tiefsinnigere Diskussionen anscheinend keinen Sinn.
...
Zitat: Nur macht die Petition doch überhaupt keinen Sinn, wenn die Rechtslage nicht so ist, wie ich es dargestellt habe und sie so wäre, wie du dir das vorstellst.
Warum willst du dann überhaupt hier eine juristische Diskussion führen? Kommt mir wie eine saublöde Scheindikussion vor, die total am eigentlichen Thema vorbei geht und du einfach nur gegen das sein willst, was ich schreibe.
In der Art, wie du hier alles in Frage stellst und kritisierst führt das einfach in eine Sackgasse.
Aber noch eine Gegenfrage: Wie kommt es sonst zu der in der Petition beschriebenen herrschenden Rechtsmeinung, ganz unabhängig davon, ob du sie teilst oder meiner gigantischen virtuellen Autorität vertraust?
Du behauptest ja, dass meine Erklärung nicht stimmt, dann sag mir doch auch mal, wie sie richtig zustande gekommen ist!
Bin echt gespannt, ob du die Größe besitzt zuzugeben, dass du eigentlich keine Ahnung hast und halt kritisierst der Kritik willen.
Eine simple Frage: Wie kommst du darauf, dass ich für die Petition bin? Mir würde eine weniger inkonsequente Anwendung der jetzigen Regelung vollkommen reichen.
PS: Ja, den Unterschied zwischen Intention und Intension habe ich erst gerade in Erfahrung gebracht - sehr aufschlussreich.
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neojesus - 42
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Geschrieben am: 03.03.2008 um 16:38 Uhr
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Schachmatt.
Wenn du der Frage mit einer Gegenfrage ausweichst, dann denk dir doch bitte auch eine Gegenfrage aus, die etwas Sinn macht.
Wo schreibe ich denn, dass du für die Petition bist?
Ich finde nur deine Art, absolut alles destruktiv zu kritisieren etwas kindisch. Solch ein Verhalten ist einfach und unsinnig. Am meisten, wenn mensch mit seine Kritik nur seine Unwissenheit entblößt. Um dir die Sachlage so zu erklären, wie du es hier forderst, müsste ich wohl ein Buch schreiben und dazu hab ich keine Lust.
Oh ja... führen wir die nächste lächerliche Scheindiskussion darüber, ob Sozialwissenschaften oder Geisteswissenschaften besser sind. Macht auch echt wieder total viel Sinn. Gähn...
Inwiefern ist denn die jetzige Anwendung der Regelung inkonsequent und braucht es nicht die geförderte Konkretisierung um das zu ändern? Ich glaube du hast da einfach wieder keine Ahnung aber Hauptsache wieder dumm daher geschwätzt. Und hier kommt Dieter Nuhr ins Spiel...
Aber im Ergebnis scheinen wir uns ja aber einig zu sein. Eine Verschärfung des Strafrechts um Ausländer endlich bestrafen zu können und Deutsche vor Hasstiraden schützen zu können, ist überflüssig.
"Those who make peaceful revolution impossible will make violent revolution inevitable." JFK
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Phlegmatiker
Halbprofi
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Geschrieben am: 03.03.2008 um 17:19 Uhr
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Zitat von neojesus: Schachmatt.
Wenn du der Frage mit einer Gegenfrage ausweichst, dann denk dir doch bitte auch eine Gegenfrage aus, die etwas Sinn macht.
Wo schreibe ich denn, dass du für die Petition bist?
Ich finde nur deine Art, absolut alles destruktiv zu kritisieren etwas kindisch. Solch ein Verhalten ist einfach und unsinnig. Am meisten, wenn mensch mit seine Kritik nur seine Unwissenheit entblößt. Um dir die Sachlage so zu erklären, wie du es hier forderst, müsste ich wohl ein Buch schreiben und dazu hab ich keine Lust.
Oh ja... führen wir die nächste lächerliche Scheindiskussion darüber, ob Sozialwissenschaften oder Geisteswissenschaften besser sind. Macht auch echt wieder total viel Sinn. Gähn...
Inwiefern ist denn die jetzige Anwendung der Regelung inkonsequent und braucht es nicht die geförderte Konkretisierung um das zu ändern? Ich glaube du hast da einfach wieder keine Ahnung aber Hauptsache wieder dumm daher geschwätzt. Und hier kommt Dieter Nuhr ins Spiel...
Aber im Ergebnis scheinen wir uns ja aber einig zu sein. Eine Verschärfung des Strafrechts um Ausländer endlich bestrafen zu können und Deutsche vor Hasstiraden schützen zu können, ist überflüssig.
Ich glaub es ist das beste, dich bzw. deinen Beitrag einfach so stehen zu lassen wie du bist. ^^
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neojesus - 42
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Dabei seit 04.2003
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Geschrieben am: 03.03.2008 um 17:30 Uhr
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Zitat von Phlegmatiker: Ich glaub es ist das beste, dich bzw. deinen Beitrag einfach so stehen zu lassen wie du bist. ^^ Dann lass meine Beiträge doch am besten einfach so stehen und sparr dir in Zukunft das Gespamme...
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