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Hab ich als Minderjähriger Anspruch auf die Höflichkeitsform

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SBG_Killa - 36
Halbprofi (offline)

Dabei seit 07.2006
170 Beiträge
Geschrieben am: 15.02.2008 um 13:56 Uhr

Zitat von Cool-Man:

Zitat von Darkmikel:

Na wenn DU keine anderen SORGEN hast !


was für ein dummer Kommentar!!!!

naja find ich jetzt nicht, dass das dumm war:-D
hab ich mir nämlich auch grad gedacht
und ich bin mir nicht sicher, aber ich glaub ab der oberstufe kannst du geSIEzt werden, aber bei uns wollte das eh keiner, also....

vivo per lei...

Barmonster - 40
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
3952 Beiträge

Geschrieben am: 15.02.2008 um 13:57 Uhr

Zitat von Cool-Man:

hab noch n bisschen gegooglet und andere Leute meinen dass es ab 16 wäre....



ok, dann gehts jetzt wohl darum, Quellen zu finden... ;-)

Viele Leute sind verwirrt, wenn ein Satz anders endet als man Rübenmus!

SweetGirl92 - 32
Experte (offline)

Dabei seit 04.2005
1289 Beiträge

Geschrieben am: 15.02.2008 um 14:05 Uhr

steht des nich auch im grundgesetz? des is allg bekannt das man ab 16 gesietzt werden muss wenn man es verlangt

Lerne die Regeln, damit du weißt, wie du sie brichst ;-)

Jakumo - 35
Experte (offline)

Dabei seit 07.2005
1362 Beiträge
Geschrieben am: 15.02.2008 um 14:07 Uhr

Zitat von SweetGirl92:

steht des nich auch im grundgesetz? des is allg bekannt das man ab 16 gesietzt werden muss wenn man es verlangt


stimmt unsere Lehrerin hat uns am Anfang der 10 gefragt ob sie uns sietzen soll!!
strohsack
Profi (offline)

Dabei seit 12.2006
450 Beiträge
Geschrieben am: 15.02.2008 um 14:09 Uhr

Ich dutz jeden, leg kein Wert auf irgnwelche klischeehaftn nichssagenden Höflichkeitsformen, bei n Herrn vonr Polizei gibt das halt oft n wenich Stress
aber lebn tu ich trotzdem ;D

böse worte, schlechte taten, wir sind deutschlands saufsoldaten, motiviert und gut in form

Cool-Man - 33
Experte (offline)

Dabei seit 03.2005
1204 Beiträge

Geschrieben am: 15.02.2008 um 14:12 Uhr

Zitat von SweetGirl92:

steht des nich auch im grundgesetz? des is allg bekannt das man ab 16 gesietzt werden muss wenn man es verlangt



hmm, mal schauen....

9 von 10 Stimmen in meinem Kopf sagen ich wäre Ok. Die 10te summt die Melodie von Tetris.

Klischeepunk - 40
Champion (offline)

Dabei seit 01.2005
8907 Beiträge

Geschrieben am: 15.02.2008 um 14:12 Uhr

Ob du juristischen rueckhalt in irgendeine Richtung hast halte ich fuer zweifelhaft, da eine Höflichkeitsform wohl genau das ist: Höflich.
Du kannst deine Lehrer/innen wohl darum bitten, dich zu siezen, ob sie's tun ... nunja, wirste ja sehn. Meine persoenliche Ansicht ist: Drauf gepfiffen, wenn dich jemand siezen will, wird er/sie es tun, wenn nicht, bleibt Mensch halt bei "du". Ich seh dort auch ehrlich gesagt den beleidigenden Charakter nicht. Ist doch eigentlich scheissegal ob du nun sie oder du bist, oder nicht? Ich sehs eigentlich eher umgekehrt, ich "sieze" viel eher leute, die mich abstossen bzw. denen ich aber auch absolut gar keinen Respekt zolle um mich von ihnen auch "im Geiste" zu distanzieren.

Dieser Post wurde 2 mal ROT-13 verschlüsselt.

ViolentFEAR - 32
Champion (offline)

Dabei seit 01.2006
13295 Beiträge

Geschrieben am: 15.02.2008 um 14:13 Uhr

Zitat von SweetGirl92:

steht des nich auch im grundgesetz? des is allg bekannt das man ab 16 gesietzt werden muss wenn man es verlangt


*hust* Wenn sowas im Grundgesetzt steht, wandere ich aus ^^

Wenn man schlau ist, dann lässt man sich auch Duzen , zuminde´st im jungen Alter. Hat mir noch nie was gebracht gesiezt zu werden.

Die Kunst ist eine Tochter der Freiheit

ViolentFEAR - 32
Champion (offline)

Dabei seit 01.2006
13295 Beiträge

Geschrieben am: 15.02.2008 um 14:14 Uhr

Zitat von Klischeepunk:

Ich sehs eigentlich eher umgekehrt, ich "sieze" viel eher leute, die mich abstossen bzw. denen ich aber auch absolut gar keinen Respekt zolle um mich von ihnen auch "im Geiste" zu distanzieren.


Amen..

Die Kunst ist eine Tochter der Freiheit

Barmonster - 40
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
3952 Beiträge

Geschrieben am: 15.02.2008 um 14:14 Uhr

Zitat von SweetGirl92:

steht des nich auch im grundgesetz? des is allg bekannt das man ab 16 gesietzt werden muss wenn man es verlangt


im Grundgesetz steht, dass die Wuerde des Menschen unantastbar ist. Darauf kann man sich berufen, da es im deutschen Kulturkreis als Beleidung gilt, wenn man gegen seinen Willen geduzt wird (ist sogar vor Gericht durchsetzbar, allerdings sieht das in einem Schueler-Lehrer Verhaeltnis ein wenig anders aus).

Im aktuellen Knigge steht, dass es unangebracht ist, Jugendliche von vornherein zu duzen, nur weil sie juenger sind, aber auch hier ist nicht das Lehrer-Schueler verhaeltnis gemeint.

Also grundsaetzlich hast du ab 16 einen Anspruch darauf, auch von Lehrern gesiezt zu werden, sollte das aber im Extremfall vor Gericht verhandelt werden, wird geprueft, ob dieser Anspruch "deiner Persoenlichkeit entspricht", oder ob du nur aus Geltungssucht oder anderen niederen Beweggruenden darauf bestehst.

Viele Leute sind verwirrt, wenn ein Satz anders endet als man Rübenmus!

herzelchen - 18
Halbprofi (offline)

Dabei seit 10.2007
209 Beiträge
Geschrieben am: 15.02.2008 um 14:16 Uhr

Zitat von Cool-Man:

Zitat von volzi:

Wenns um Lehrer geht: Normalerweise müssen dich die Lehrer in der Oberstufe siezen. Also ab der 11. Klasse.



danke danke, aber ich bin auf einer Realschule....
Ab welchem Alter ist das Möglich?

also soweit ich weiß, darf man ab 16 den anspruch sozusagen haben.. also wenn mans will dann schon..
ich bin auch 16 und ind schule siezen die mich bzw den rest auch
_somebody_ - 33
Fortgeschrittener (offline)

Dabei seit 12.2007
57 Beiträge

Geschrieben am: 15.02.2008 um 14:18 Uhr

Hast du keine anderen Hobbys als zu versuchen deine Lehrerin zu nerven oder klüger als sie zu erscheinen? Mach dein Abschluss und sei still, dann musst se nach der 10ten nich mehr sehen und dann kannste verlangen dass man dich sietzt.

Unterschätze nie jemanden der einen Schritt zurück geht, er könnte Anlauf nehmen!

Cool-Man - 33
Experte (offline)

Dabei seit 03.2005
1204 Beiträge

Geschrieben am: 15.02.2008 um 14:21 Uhr

Zitat von _somebody_:

Hast du keine anderen Hobbys als zu versuchen deine Lehrerin zu nerven oder klüger als sie zu erscheinen? Mach dein Abschluss und sei still, dann musst se nach der 10ten nich mehr sehen und dann kannste verlangen dass man dich sietzt.



ich möchte sie damit nicht verarschen.... Hab einen bestimmten Grund den ich hier nicht veröffentlichen möchte.....

9 von 10 Stimmen in meinem Kopf sagen ich wäre Ok. Die 10te summt die Melodie von Tetris.

Klischeepunk - 40
Champion (offline)

Dabei seit 01.2005
8907 Beiträge

Geschrieben am: 15.02.2008 um 14:22 Uhr

<|-typ-|> du kannst strafanzeige wegen beleidigung erstatten, das geht aber nur in den seltensten faellen durch
<|-typ-|> meistens fehlt es schon am wille des lehrers, dich damit zu beleidigen

Dieser Post wurde 2 mal ROT-13 verschlüsselt.

Silencio - 39
Profi (offline)

Dabei seit 09.2002
856 Beiträge
Geschrieben am: 15.02.2008 um 14:24 Uhr

Es gibt kein Gesetz, das das "Siezen" vorschreibt!
Es ist einfach eine "Tradition".
Ein "du" gilt in deinem Fall nicht als Beleidgung, wenn dein Lehrer dich duzt, weil er älter ist wie du undeine Respektperson ist. Er hat das "recht" dich zu duzen, weil du noch ein Kind per Gesetz bist und er ein Erwachsener d.h es gibt einen Rangunterschied. Bist du 18, so bist du auch erwachsen und ab da wirst du auch gesiezt! Würdest du deinen Lehrer duzen, dann wäre es eine Beleidigung!

Tipp: Spiel dich nicht wegen dem "Sie" auf, weil du machst dich nur lächerlich.
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