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Freiheitsberaubung ?!

-Athlon64- - 33
Experte (offline)

Dabei seit 07.2007
1780 Beiträge

Geschrieben am: 07.09.2007 um 00:04 Uhr
Zuletzt editiert am: 07.09.2007 um 00:12 Uhr

HY Leute ,

ich habe ein wichtige frage darf man einer persohn die über 16 jahren ist eine ausgangssprerre zu bestimmten orten geben z.B Ulm, ohne Gerichtliches oder Polizeiliches ??

Und vorallem daf man das gleich 9 Monate ?

Wenn dicht könnt ihr mit bitte dazu den Paragrafen raus suchen den ich such seit ca. 1-2h im gesetzbuch aber ich finde leider nix !

Danke mal im Vorraus !

Post's können spuren von Ironie enthalten.

pogorausch - 37
Champion (offline)

Dabei seit 09.2005
2593 Beiträge

Geschrieben am: 07.09.2007 um 00:10 Uhr

Zitat von -Athlon64-:

HY Leute ,

ich habe ein wichtige frage darf man einer persohn die über 16 jahren ist eine ausgangsspresse zu bestimmten orten geben z.B Ulm, ohne Gerichtliches oder Polizeiliches ??

Und vorallem daf man das gleich 9 Monate ?

Wenn dicht könnt ihr mit bitte dazu den Paragrafen raus suchen den ich such seit ca. 1-2h im gesetzbuch aber ich finde leider nix !

Danke mal im Vorraus !


Also soweit ich das weiß (ich kenn aber die Rechtslage nicht genau), kann man natürlich nach eigenem Ermessen Hausverbote verteilen, also aus privaten Einrichtungen, z.B. Geschäften, oder auch aus öffentlichen Gebüden, wie z.B. dem Bahnhof, dort aber muss die Benutzung der öffentlichen Einrichtung weiter genehmigt sein (sprich: man darf erst zehn Minuten bevor der Zug fährt rein).
Was du schilderst ist glaub ich nicht erlaubt, jedenfalls nicht für EU-Bürger.

Vegan warrior for life, so FUCK THE LAW!

-Athlon64- - 33
Experte (offline)

Dabei seit 07.2007
1780 Beiträge

Geschrieben am: 07.09.2007 um 00:11 Uhr

ALso dieser verbot geht von dem Erziehung berechtigten dieser Persohn aus !

Also von keinerlei behörden !

Post's können spuren von Ironie enthalten.

pogorausch - 37
Champion (offline)

Dabei seit 09.2005
2593 Beiträge

Geschrieben am: 07.09.2007 um 00:16 Uhr

Da bin ich überfragt... ich glaube aber dass die Eltern das schon dürfen, dass man dann aber gegen die klagen kann und mit Glück danach sein eigener Erziehungsberechtigter ist. Aber das kommt immer auf den Fall an. Aber wie gesagt, alles nur Vermutungen.

Vegan warrior for life, so FUCK THE LAW!

septicus
Team-Ulmler (offline)


Dabei seit 08.2002
4436 Beiträge
Geschrieben am: 07.09.2007 um 00:29 Uhr
Zuletzt editiert am: 07.09.2007 um 00:32 Uhr

Zitat von -Athlon64-:

ALso dieser verbot geht von dem Erziehung berechtigten dieser Persohn aus !

Also von keinerlei behörden !


Bis du 18 bist sind deine Eltern Erziehungsberechtigte und sind verpflichtet, ihre Entscheidungen dich betreffend zu deinem Wohl zu treffen. Wenn deine Eltern finden, dass es für dein Wohl nicht gut ist, dass du Nachts unterwegs bist, wirst du das so akzeptieren müssen.

Dass man gegen die Eltern klagen kann und danach sein eigener Erziehungsberechtigter ist, ist absoluter Quark...

Den Eltern kann die Erziehungsberechtigung im Extremfall gerichtlich entzogen werden, diese wird aber solange das Kind noch keine 18 Jahre alt ist, dann von anderer Stelle (Jugendamt, Pflegeeltern) wahr genommen.
-Athlon64- - 33
Experte (offline)

Dabei seit 07.2007
1780 Beiträge

Geschrieben am: 07.09.2007 um 00:35 Uhr

Das Problem ist er darf von seinen Eltern aus icht nach Ulm ...
und das ganze 9 monate ... ich denke da geht es auch ein wenig zu hart zu.

Grund für dieses handeln : Das erste mal dicht nach hause gekommen wegen 4 Bier und er war gut angesoffen ....

gleich im Vorraus nein das war net ich !

Post's können spuren von Ironie enthalten.

Polaris
Experte (offline)

Dabei seit 07.2006
1766 Beiträge
Geschrieben am: 07.09.2007 um 00:46 Uhr

Also, ganz ehrlich, ich würde nicht versuchen meinen Eltern da mit irgendwelchen Paragraphen zu kommen. Dass man sich mal mit 16 nen dezenten Rausch rauslässt, ist IMHO ganz normal *g*. Dass man in Deutschland auch früher erste Erfahrungen mit Alkohol sammeln kann ist nicht grundsätzlich als schlecht zu betrachten - so muss man das nicht als Erwachsener, verbunden möglicherweise mit Trunkenheit am Steuer (siehe USA). Es sollte natürlich nicht ständig passieren.
Aber bei sowas sollte er einfach mit seinen Eltern über die Sache reden und ihnen vllt. auch ihre eigene Jugend vor Augen führen und auch erklären, dass sich mittlerweile einiges geändert hat. Wenn man ihnen mit irgendwelchen Gesetzen kommt, zeigen sie sicher wenig Verständnis und werden höchstens noch unnachgiebiger. Eltern erziehen doch nicht nach einem Gesetzbuch.

Patriotismus ist die Tugend der Bosheit! (Oscar Wilde)

Ventrue - 40
Halbprofi (offline)

Dabei seit 08.2007
196 Beiträge
Geschrieben am: 07.09.2007 um 01:12 Uhr

Zitat von -Athlon64-:

Das Problem ist er darf von seinen Eltern aus icht nach Ulm ...
und das ganze 9 monate ... ich denke da geht es auch ein wenig zu hart zu.

Grund für dieses handeln : Das erste mal dicht nach hause gekommen wegen 4 Bier und er war gut angesoffen ....

gleich im Vorraus nein das war net ich !


Lol was fragst net gleich mich du seggel ... (ups hab dir nix von meim prof gesagt sorry)

Also nein es ist eigentlich nicht möglich. (hausverbot in ne geschäft oder so ist was anderes) aber von den eltern her ist es eigentlich nicht möglich...
kehrseite der medallie ist da wiederrum mit 16 ist man nur bedingt geschäftsfähig (also man steht noch unter dem scheffel der Erziehungsberechtigten) und der ihr wort ist sozusagen Gesetz. (zumindest auf die betreffende Person)

Dazu sag ich nur shit happens ;-) da musser jetzt halt durch... Er könnte zwar vor gericht gehen und sich auf §1 GG beziehen und sagen er fühlt sich in seinen Menschenrechten eingeschränkt aber die chancen auf gewinn stehen schlecht (vor gericht wird er vielleicht recht bekommen) aber mal ehrlich wer zieht freiwillig wegen seinen eltern vor gericht (1. die kosten und 2. is da dann glaub ich mal Kiregsgebiet zuhause)



-={Semper Communis! – Immer gemeinsam!}=-

teacher-1
Champion (offline)

Dabei seit 02.2007
5594 Beiträge
Geschrieben am: 07.09.2007 um 01:35 Uhr

Mit 16 Jahren bist Du nicht volljährig, also gilt das, was die Erziehungsberechtigten Dir sagen. Selbstverständlich können Eltern einem in dem Alter verbieten in eine Stadt zu fahren, ob das nun inhaltlich begründet ist oder nicht. Wenn Jugendliche im Heim leben - nur einmal so als Beispiel - dann können die dortigen Erziehungsberechtigten z.B. Ausgangssperren verhängen, das ist so ähnlich. Sie haben das Recht dazu, so einfach ist das. Natürlich kann der Jugendliche dagegen verstoßen, aber dann muss er halt die Konsequenzen tragen.
Hier von "Freiheitsberaubung" zu reden, ist in meinen Augen einfach ein wenig albern. Wenn ein Jugendlicher etwas verbockt hat und die Eltern treffen eine solche Entscheidung, dann ist das eben so. Sie haben ihm ja nicht verboten mehrere Monate lang das Haus nicht zu verlassen, das wäre dann schon anders.
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