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Marco im Gefängnis in der Türkei...

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cheesemaker - 43
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
2563 Beiträge

Geschrieben am: 20.12.2007 um 11:33 Uhr

Zitat von BSLehmann:

Es gibt keine Regelung von sowas.
Es wird sich verhalten wie mit illegalen downloads: Es ist verboten aber jeder tuts. Von daher ist jede regelung total fuern arsch.
Das einzige was dabei rauskommt ist willkuer. Ein kleiner Teil wird erwischt, an ihnen wird ein Example statuiert um andere abzuschrecken und hart bestraft. aber im prinzip juckts niemand, da die chance bestraft zu werden im allegemeinen sehr gering ist.

Das ganze sollte nicht vom Staat sondern von der Familie ueberwacht werden. Was ist gegen Sex mit 15 einzuwenden wenn beide aufgeklaert sind und gut verhueten? Die Familie kann viel besser auf jeden einzelfall eingehen und besser helfen als es der Staat je koennen wuerde.

Und wenn die 13Jaehrige Tochter mit nem 25jahrigen heimkommt, dann braucht man wohl kein Staat um dass zu Regeln, da wird die Mutter dann schon einspringen.


Also meiner Meinung nach schmeißt du da so ziemlich alles in einen Topf. Ich hatte mir das irgendwie konkreter vorgestellt.

15-jährige sind vor dem Gesetz Jugendliche, für die gilt von Haus aus schon was anderes wie für Kinder (U14).

"Papiergeld kehrt früher oder später zu seinem inneren Wert zurück - zu Null." Voltaire

Ghostrider88 - 44
Profi (offline)

Dabei seit 07.2007
601 Beiträge

Geschrieben am: 20.12.2007 um 11:41 Uhr

Zitat von cheesemaker:

Zitat von BSLehmann:

Es gibt keine Regelung von sowas.
Es wird sich verhalten wie mit illegalen downloads: Es ist verboten aber jeder tuts. Von daher ist jede regelung total fuern arsch.
Das einzige was dabei rauskommt ist willkuer. Ein kleiner Teil wird erwischt, an ihnen wird ein Example statuiert um andere abzuschrecken und hart bestraft. aber im prinzip juckts niemand, da die chance bestraft zu werden im allegemeinen sehr gering ist.

Das ganze sollte nicht vom Staat sondern von der Familie ueberwacht werden. Was ist gegen Sex mit 15 einzuwenden wenn beide aufgeklaert sind und gut verhueten? Die Familie kann viel besser auf jeden einzelfall eingehen und besser helfen als es der Staat je koennen wuerde.

Und wenn die 13Jaehrige Tochter mit nem 25jahrigen heimkommt, dann braucht man wohl kein Staat um dass zu Regeln, da wird die Mutter dann schon einspringen.


Also meiner Meinung nach schmeißt du da so ziemlich alles in einen Topf. Ich hatte mir das irgendwie konkreter vorgestellt.

15-jährige sind vor dem Gesetz Jugendliche, für die gilt von Haus aus schon was anderes wie für Kinder (U14).


Das Gesetz interessiert viele nicht mehr. Als ich noch 14 war spielten die Mädels noch mit Barbie, die Zeiten sind vorbei. Und ich behaupte, dass viele 14-jährige Mädels, die zumal noch älter wirken, Verkehr mit Gleichaltrigen bzw älteren Jungs haben. Das ist Fakt.

..... weil du eine Marionette bist

BSLehmann - 40
Halbprofi (offline)

Dabei seit 08.2005
312 Beiträge

Geschrieben am: 20.12.2007 um 11:45 Uhr
Zuletzt editiert am: 20.12.2007 um 11:45 Uhr

@cheesemaker
Ja, vom Gesetz her kann es sein das eine 14jahrige als Kind und eine 15Jahrige als Jugendliche behandelt wird. Aber mal ehrlich, das ist nur ein Juristischer Begriff. Von der Reife her macht dass nicht viel aus.

Wie wuerdest du das regeln?

Helden leben lange, doch Legenden sterben nie!

BSLehmann - 40
Halbprofi (offline)

Dabei seit 08.2005
312 Beiträge

Geschrieben am: 20.12.2007 um 11:48 Uhr

@ den 2 post ueber mir

Ja, vom Gesetz her ist es verboten.
Aber machen Gesetze sinn wenn sie jeder bricht?
Sind Politiker nicht da um Gesetzt fuer das Volk zu machen und nicht gegen das Volk?

Helden leben lange, doch Legenden sterben nie!

cheesemaker - 43
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
2563 Beiträge

Geschrieben am: 20.12.2007 um 12:13 Uhr

Zitat von BSLehmann:

@cheesemaker
Ja, vom Gesetz her kann es sein das eine 14jahrige als Kind und eine 15Jahrige als Jugendliche behandelt wird. Aber mal ehrlich, das ist nur ein Juristischer Begriff. Von der Reife her macht dass nicht viel aus.

Wie wuerdest du das regeln?


Ich bin mit der derzeitigen Regelung eigentlich ganz zufrieden.

Ich denke, dass unter 14-jährige keinen Sex haben sollten, da ihnen dafür die geistige Reife fehlt.

"Papiergeld kehrt früher oder später zu seinem inneren Wert zurück - zu Null." Voltaire

BSLehmann - 40
Halbprofi (offline)

Dabei seit 08.2005
312 Beiträge

Geschrieben am: 20.12.2007 um 13:09 Uhr

um wieder auf den aktuellen Marco fall zurueckzufuehren:

Da Marco glaub immernoch 17 ist duerfte er ja zum Zeitpunkt des Urlaubs gerade 17geworden sein.

Und da das Maedchen sich als (glaub) 15jaehrige ausgegeben hat.
Und selbst eine Tuerkische Aeztin bescheinigt hat, dass man sie auch fuer 16halten koennte.
Und da ich gerade in England bin und weis wie die Maechen da rumlaufen (0grad ausentemperatur: Hotpens oder Minirock mit Strumpfen und 6cm Absatz, Schminke, Lipglass, Oscar-verleihungs-frisur. Und das faengt schon bei den Schulkindern an.)
Von daher denke ich das man Marco nicht pauschal verurteilen kann, in diesem Fall sind bloede Fakturen zusammengekommen.

Was ich noch loswerdem wollte:
Hier in England laufen die Maedels einfach viel aufgestylter rum, die schauen automatisch 1-2 Jahre aelter aus wie deutsche Maedels. Von daher hab ich vollstes Verstaendniss mit Marco.

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cheesemaker - 43
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
2563 Beiträge

Geschrieben am: 20.12.2007 um 13:39 Uhr

Aus juristischer Sicht spielt es aber keine Rolle wie alt jemand aussieht (lässt sich wohl auch nicht so leicht fassen, da das ne subjektive Wahrnehmung ist), sondern wie alt jemand ist.

Und da sexuelle Handlungen mit Kindern nunmal (meines Erachtens zu recht) verboten sind, hat er sich eben strafbar gemacht falls er sowas getan hat.

Blöd gelaufen? Aber sicher!

Nur schützen Unwissenheit und "blöd gelaufen" halt nicht vor Strafe.

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BSLehmann - 40
Halbprofi (offline)

Dabei seit 08.2005
312 Beiträge

Geschrieben am: 20.12.2007 um 13:59 Uhr
Zuletzt editiert am: 20.12.2007 um 14:00 Uhr

Schau dir doch mal Marcos Fall an:
Entweder der Richter glaubt Marco, er ist frei. Oder er glaubt der Britin, dann kann es sein dass Marco 10 Jahre ins Gefaengniss muss.

Ich finde dass einen ziemlich grossen Spielraum. Da entscheidet 1 Richter ueber das komplette Leben eines Jugendlichen. Desshalb sollte man in diesem Fall vielleicht ein bisschen vorsichtig sein und genau ueberlegen was dort vorgefallen ist.

Und wenn ich mal an alles denke wuerde ich als Richter ihn frei lassen, weil ich es nicht verantworten kann dass ich einen Jungen ins Gefaengniss stecke der sich im alter seienr geliebten geirrt hat.

Ich weis, Unwissenheit schuetzt vor Strafe nicht. Aber ich bin der Meinung lieber einen Schuldigen laufen lassen wie einen Unschuldigen ins Gefaengnis stecken.

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cheesemaker - 43
Champion (offline)

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2563 Beiträge

Geschrieben am: 20.12.2007 um 14:04 Uhr
Zuletzt editiert am: 20.12.2007 um 14:05 Uhr

Zitat von BSLehmann:

Aber ich bin der Meinung lieber einen Schuldigen laufen lassen wie einen Unschuldigen ins Gefaengnis stecken.



Und meines Wissens ist genau das der oberste Grundsatz unseres Rechtssystems (und wohl auch dessen der Türkei). Somit gilt wie immer "in dubio pro reo".

Er wird nur dann verurteilt werden, wenn seine Schuld zweifelsfrei bewiesen wurde. Und selbst dann wird er wohl mit einer milden Strafe rechnen können, da es sich meines Erachtens (aus all den Gründen die hier immer wieder angeführt werden) um einen minderschweren Fall handelt.

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BSLehmann - 40
Halbprofi (offline)

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312 Beiträge

Geschrieben am: 20.12.2007 um 14:26 Uhr

Da Marco aber so lange von dem Richter in Untersuchungshaft gehalten wurde hatte ich schon Aangst dass der Richter von seiner Schuld ueberzeugt ist und er nur noch auf die Anklage wartet damit alles seinem offiziellen Weg nimmt.

Oder er hat gesehen dass er Marco aus "mangel an Beweisen" nicht zu verurteilen ist, aber er ihn fuer schuldig haelt und ihn desshalb so lang in U-Haft gehalten hat.

Das Einzelpersonen solche Macht ueber ein Leben haben schaudert mich.

Aber du hast schon recht, der genannte Grundsatz sollte eingehalten werden. Ich hatte zweifel dass das auch in diesem Fall geschieht.

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cheesemaker - 43
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2563 Beiträge

Geschrieben am: 20.12.2007 um 14:42 Uhr

Aufgrund der Schwere des Tatvorwurfs und der Tatsache dass akute Fluchtgefahr bestand (Ausländer ohne Inlandswohnsitz) war die Anordung und spätere Nichtaufhebung einer Untersuchungshaft meines Erachtens vollkommen angemessen.

Dass sich die ganze Sache so lange hinzieht ist mehr als ärgerlich, das hat aber nicht der Richter zu verantworten.

"Papiergeld kehrt früher oder später zu seinem inneren Wert zurück - zu Null." Voltaire

BSLehmann - 40
Halbprofi (offline)

Dabei seit 08.2005
312 Beiträge

Geschrieben am: 20.12.2007 um 16:07 Uhr

Was waere passiert wenn er nach Deutschland geflohen waere?

Der Prozess haette nicht unbedingt in der Tuerkei stattfinden muessen. Meines Wissen haette doch die Mutter auch Anzeige in Deutschland erstellen koennen.

Ist doch grade auch so dass die Deutsche Staatsanwaltschaft in diesem Fall ermittelt.

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beatle
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Dabei seit 09.2007
685 Beiträge
Geschrieben am: 20.12.2007 um 16:12 Uhr

Zitat von BSLehmann:

Was waere passiert wenn er nach Deutschland geflohen waere?

Der Prozess haette nicht unbedingt in der Tuerkei stattfinden muessen. Meines Wissen haette doch die Mutter auch Anzeige in Deutschland erstellen koennen.

Ist doch grade auch so dass die Deutsche Staatsanwaltschaft in diesem Fall ermittelt.


doch gerade in der türkei . . . wenn er wirklich schuldig sein sollte was ich vermute, dann bekommt er in der türkei wenigstens ne ordentliche strafe - hier in deutschland mußte entweder wiederholungstäter sein oder jemanden umbringen . . . alles viel zu lasch in deutschland . . . hier werden täter immer noch besser behandelt als die opfer . . . gibt glaube ich kein anderes land wo die starfen so milde sind wie hier . . .
cheesemaker - 43
Champion (offline)

Dabei seit 07.2005
2563 Beiträge

Geschrieben am: 20.12.2007 um 16:21 Uhr

Zitat von BSLehmann:

Was waere passiert wenn er nach Deutschland geflohen waere?

Der Prozess haette nicht unbedingt in der Tuerkei stattfinden muessen. Meines Wissen haette doch die Mutter auch Anzeige in Deutschland erstellen koennen.

Ist doch grade auch so dass die Deutsche Staatsanwaltschaft in diesem Fall ermittelt.


Verbrechen werden nunmal dort vor Gericht gebracht, wo sie begangen wurden. Das ist international so anerkannt.

Wenn ein Ausländer in Deutschland ne Straftat begeht wird er auch hier angeklagt und in U-Haft gesteckt. Das ist ganz normal.

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BSLehmann - 40
Halbprofi (offline)

Dabei seit 08.2005
312 Beiträge

Geschrieben am: 20.12.2007 um 16:27 Uhr

Ich sehe schwieriges Thema mit verschiedenen Meinungen die alle nicht Falsch sind aber in unterschiedliche Richtungen laufen.

Da ich bald Feierabend habe noch schnell mein Fazit:

Man haette diesen Fall auch schonender fuer einen NOCH als unschuldig geltenden Taeter gestallten koennen. Gerade wenn es sich um einen 17jaehrigen Jugendlichen handelt der sonst noch nie straffaellig wurde.


BTW: 2 Beitraegt ueber mir hatte einger gemeint dass die Gesetze hierzulande zu lasch sind: 5 Jahre Gefaengnis fuer Raubkopieren find ich jetzt nicht ohne. Aber das ist ein anderes Thema.

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